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Dezember 2009
Informationen für Arbeitgeber ­ Änderungen zum 01.01.2010


Sehr geehrte Damen und Herren,

heute informieren wir Sie über die wichtigen Änderungen zum Jahreswechsel 2009/2010.
Rückseitig finden Sie die neuen Rechengrößen und Höchstbeiträge in der Übersicht.
Kein Zusatzbeitrag
Bedarf für einen Zusatzbeitrag sehen wir derzeit nicht. Insgesamt steht der Gesetzlichen
Krankenversicherung jedoch in 2010 ein Defizit von 4 Mrd. Euro bevor. Große Probleme
kommen demzufolge auf die Kassen zu, die keine ausreichenden Reserven haben.
,,Wir hingegen werden das zu erwartende Defizit aus dem Überschuss 2009 decken
können. Damit erhalten unsere Kunden in 2010 wieder einen klaren Preisvorteil, wie
sie es lange Jahre gewohnt waren," Wolfgang Diembeck, Vorstandsvorsitzender.


Dauerbeitragsnachweisungen:
Sofern Sie mit Dauerbeitragsnachweisungen arbeiten, reichen Sie uns bitte für den
Beitragsmonat Januar 2010 sowie bei jeder Änderung einen neuen Dauerbeitragsnachweis
ein, da Ihr bisheriger Dauerbeitragsnachweis mit dem 31.12.2009 seine Gültigkeit verliert.

Weitere Informationen zu Änderungen in der Sozialversicherung erhalten Sie auf unserer
Homepage unter: www.bertelsmann-bkk.de.

Oder wenden Sie sich an unser Service-Team Arbeitgeber. Wir sind gern für Sie da.
Sofern Sie einen Steuerberater mit der Gehaltsabrechnung beauftragt haben, leiten
Sie dieses Schreiben bitte unbedingt weiter.

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest sowie alles Gute für das Jahr 2010 und
freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen


Ihr Service-Team Arbeitgeber
Bertelsmann BKK | Kranken- und Pflegeversicherung | Carl-Miele-Str. 214 | 33311 Gütersloh | IK 103 725 342
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Rechengrößen ab 01.01.2010
Werte: Bemerkung:
allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung
14,90% inkl. Zusatzbeitrag 0,9 % - vom Arbeitnehmer zu tragen
ermäßigter Beitragssatz Krankenversicherung
14,30% inkl. Zusatzbeitrag 0,9 % - vom Arbeitnehmer zu tragen
Beitragssatz Pflegeversicherung
1,95 % *) unverändert zum 01.01.2010
Beitragszuschlag Pflegeversicherung
0,25 % *) vom Arbeitnehmer zu tragen, sofern kinderlos
Beitragssatz Rentenversicherung
19,90% unverändert zum 01.01.2010
Beitragssatz Arbeitslosenversicherung
2,80% unverändert zum 01.01.2010
Beitragssatz für Versorgungsbezüge
14,90% voller Beitragssatz inkl. Zusatzbeitrag zur Krankenvers.
Insolvenzgeldumlage
0,41% neu ab 01.01.2010
Beitragssatz Umlageversicherung ­
Aufwendungen der Entgeltfortzahlung
1,50%
unverändert zum 01.01.2010
Umlage 1 ­ Erstattungssatz = 70 %
Beitragssatz Umlageversicherung ­
Aufwendungen bei Mutterschaft
0,28%
unverändert zum 01.01.2010
Umlage 2 ­ Erstattungssatz = 100 %
Höchstbeitrag Krankenversicherung
558,75 AN = 296,25 ; AG = 262,50
Höchstbeitrag Pflegeversicherung ohne
Zuschlag Kinderlose
73,12 AN = 36,56 ; AG = 36,56
Höchstbeitrag Pflegeversicherung mit Zuschlag
für Kinderlose
82,50 AN = 45,94 ; AG = 36,56
Höchstzuschuss zur privaten
Krankenversicherung
262,50
(Beitragsbemessungsgrenze x Arbeitgeberanteil =
3.750 x 7,0 %)
Höchstzuschuss zur privaten
Pflegeversicherung
36,56 **)
(Beitragsbemessungsgrenze x Arbeitgeberanteil =
3.750 x 0,975 %)
mtl. Bemessungsgrenze KV/PV
3.750,00
mtl. Bemessungsgrenze RV/ALV
5.500,00 Rechtskreis West
mtl. Bemessungsgrenze RV/ALV
4.650,00 Rechtskreis Ost
Jahresarbeitsentgeltgrenze allgemein
49.950,00
Jahresarbeitsentgeltgrenze besondere
45.000,00
Gilt nur für Personen, die am 31.12.02 wegen
Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze bereits
privat krankenversichert waren.
Geringfügigkeitsgrenze (Minijobs)
400 Zuständig: Minijob-Zentrale
Pauschalbeitragssatz Krankenversicherung
13% ab 01.07.2006
Pauschalbeitragssatz Rentenversicherung
15% ab 01.07.2006
Faktor Beitragsberechnung in der Gleitzone
0,7585 vereinfachte Formel: 1,2415 x AE ­ 193,20
Hinzuverdienstgrenze Altersrentner
400 vorzeitige Altersrente und Erwerbsminderungsrente
*)
Besondere Beitragstragung in Sachsen: 0,475 % Arbeitgeber und 1,475 % bzw. 1,725 % Arbeitnehmer
**) Höchstzuschuss in Sachsen: 17,81

Fälligkeitstermine für 2010
Monat
Jan.
Feb.
März
April
Mai
Juni
Juli
Aug.
Sep.
Okt.
Nov.
Dez.
Fälligkeit der
Beiträge
27.01. 24.02. 29.03. 28.04. 27.05. 28.06. 28.07. 27.08. 28.09. 27.10. 26.11. 28.12.
Abgabe des Bei-
tragsnachweises
25.01. 22.02. 25.03. 26.04. 25.05. 24.06. 26.07. 25.08. 24.09. 25.10. 24.11. 23.12.