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23. Juni 2009
Informationen für Arbeitgeber Änderungen zum 01.07.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute möchten wir Sie über die wichtigen Änderungen zum 01.07.2009 informieren. Nähere
Informationen zu den nachfolgenden Eckdaten finden Sie auch auf unserer Homepage.
Werte und Beitragssätze:
Werte: Bemerkung:
allgemeiner Beitragssatz
14,90%
inkl. Zusatzbeitrag 0,9 % - vom
Arbeitnehmer zu tragen
ermäßigter Beitragssatz
14,30%
inkl. Zusatzbeitrag 0,9 % - vom
Arbeitnehmer zu tragen
Beitragssatz Pflegeversicherung
1,95 % *)
Beitragszuschlag Pflegeversicherung
0,25 % *) vom Arbeitnehmer zu tragen, sofern kinderlos
Beitragssatz Rentenversicherung
19,90% unverändert zum 01.01.2009
Beitragssatz Arbeitslosenversicherung
2,80%
Beitragssatz für Versorgungsbezüge
14,90% inkl. Zusatzbeitrag 0,9 %
Insolvenzgeldumlage
0,10%
Beitragssatz Umlageversicherung
Aufwendungen der Entgeltfortzahlung
1,00% Umlage 1 Erstattungssatz = 70 %
Beitragssatz Umlageversicherung
Aufwendungen bei Mutterschaft
0,20% Umlage 2 Erstattungssatz = 100 %
Höchstbeitrag Krankenversicherung
547,58 AN = 290,33 ; AG = 257,25
Höchstbeitrag Pflegeversicherung ohne
Zuschlag Kinderlose
71,66 AN = 35,83 ; AG = 35,83
Höchstbeitrag Pflegeversicherung mit
Zuschlag für Kinderlose
80,85 AN = 45,02 ; AG = 35,83
Höchstzuschuss zur privaten KV:
257,25
(Beitragsbemessungsgrenze x
Arbeitgeberanteil = 3.675 x 7,0 %)
Höchstzuschuss zur privaten PV:
35,83
(Beitragsbemessungsgrenze x
Arbeitgeberanteil = 3.675 x 0,975 %)
*)
Beachte: Besondere Beitragstragung in Sachsen: 0,475 % Arbeitgeber und 1,475 % bzw. 1,725 % Arbeitnehmer
Senkung der Krankenkassenbeiträge
Als Maßnahme zur Konjunkturförderung hat die Bundesregierung die Senkung des
allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen ab dem 1. Juli 2009 von 15,5 auf 14,9
Prozent (inkl. des allein vom Versicherten zu tragenden Zusatzbeitrages von 0,9 Prozent)
beschlossen. Finanziert wird dies durch einen Milliardenzuschuss aus Steuergeldern.
Die Bertelsmann BKK begrüßt die Senkung, die jeweils eine Entlastung von 0,3% für die
Arbeitgeber und Versicherten bedeutet.
Abbuchungsverfahren:
Sofern Sie Ihre Beitragszahlungen derzeit noch monatlich durch Überweisung oder
Scheckzahlung vornehmen, möchten wir Sie auf die für Sie und uns kostengünstigere
Bankabbuchung hinweisen. Eine Ermächtigung sowie Informationen finden Sie auf unserer
Homepage.
Sofern Sie einen Steuerberater mit der Gehaltsabrechnung beauftragt haben, leiten
Sie dieses Schreiben bitte unbedingt weiter.
Freundliche Grüße
Ihr Service-Team Arbeitgeber