Ihr Versicherungsschutz:
Umfangreiche Vorsorge
Hochwertige und innovative Leistungen
Persönlicher Service: schnell und individuell
Der BKK-Leistungskatalog
2
3
Alle Mehrleistungen auf einen Blick
Innovationen:
Immer für Sie da:
Bald auch mit der BKK-Gesundheitskarte
(eGK) - hierzu bieten wir einen kostenlosen
Fotoupload über unsere Internetseite
Immer gut versorgt:
Mit der Online-Gesundheitsakte inkl.
Medikamentenshop und elektronischen
Patientenquittungen
Immer im Bilde:
Mit der Dokumentation Ihrer Behandlungs-
termine in der Online-Gesundheitsakte
Immer up to date:
Mit dem Erinnerungsservice für
Impftermine, Vorsorgeuntersuchungen
etc. per E-Mail und SMS (Gesundheitsakte)
Immer genauestens informiert:
Dank unseres Medikamenten-
Preisvergleichs und Risikochecks bei
gleichzeitiger Einnahme verschiedener
Medikamente (Gesundheitsakte)
Familie:
Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie
liegt uns am Herzen. Überzeugen Sie
sich selbst:
Gut beraten:
Werdende Mütter unterstützen wir
mit der Ernährungsanalyse BabyCare-
Nutrition, einer Untersuchung zur
Erkennung einer Unterversorgung
an Mikronährstoffen wie Jod, Calcium,
Eisen u.a.
Unterstützung von Anfang an:
Die Programme Hallo Baby und BabyCare
helfen Frühgeburten zu vermeiden und
Schwangerschaftsdiabetes zu erkennen
Bis zur Entbindung:
Im Geburtshaus Bielefeld sind alle
werdenden Mütter willkommen,
die eine Alternative zur stationären
Entbindung suchen.
Rumdum versorgt:
In der häuslichen Krankenpflege haben
wir die Anspruchsvoraussetzungen
ausgeweitet: Mutter-/Vater-Kind-Kuren
erbringen wir in ausgewählten besonders
qualifizierten Einrichtungen.
Versorgung:
In Form von Modellprojekten,
Verträgen der integrierten Versorgung
und ergänzenden Leistungen der
Rehabilitation erhalten Sie eine rundum
perfekte Versorgung. Dies ist möglich,
da wir bei bestehenden gesetzlichen
Leistungen den Gestaltungsrahmen
weitestgehend ausschöpfen.
Bundesweit bestens versorgt:
Hierzu zählen Hausarztmodelle,
die hausarztzentrierte Versorgung,
Homöopathie sowie das Programm BKK
MedPlus, das Behandlungsprogramm für
Menschen mit chronischen Krankheiten.
In der Region Ostwestfalen-Lippe:
·
TEP TOP OWL Hochwertige
Versorgung mit Knie- oder
Hüftgelenkprothesen
· GütersloherRückennetzwerk
· BielefelderundHerforder
Rückenmodell
· Herz-Kreislauf-Rehabilitation
· Prostata-Behandlung
· DarmzentrumExter
· TinnituszurbesserenBehandlung
chronischer Ohrgeräusche
· Borderline/Depression(Bielefeld)
· Schlaganfallversorgung(Herford)
Zu Angeboten in anderen Regionen (z.B.
Baden-Baden, Köln, München) beraten
wir Sie sehr gerne persönlich.
Beratung/Information:
Wir sind immer für Sie da, besonders
dann, wenn Sie dringend Hilfe benötigen:
In Krisensituationen:
durch unseren Betriebssozialdienst,
mitExpertenratschlägenauf
GesundheitOnline oder
Durch Beratung:
bei Behandlungsfehlern, rund um
Rehabilitation und Wiedereingliederung
Ob Ärzte, Krankenhäuser oder
Pflegeeinrichtungen:
Der BKK-Medizin-Kompass mit Arzt-
Bewertung zeigt Ihnen immer, bei wem
Sie in den besten Händen sind. Und
mitunseremGesundheitslexikonmit
mehr als 12.000 Stichwörtern sind Sie
immer bestens informiert.
Kooperationen:
Und das ist noch nicht alles, über unsere
vielen Kooperationspartnern erhalten Sie
zudem preisliche Vorteile:
Zusatzversicherungen:
Sie können günstig auf die
Zusatzversicherungen der Barmenia
zurückgreifen.
Versandapotheke: Bestellen Sie
Medikamente mit Preisvorteil über
eine qualitätsgeprüfte Versandapotheke
(Sanicare).
Fit bleiben:
Mit unseren bundesweiten Kooperationen
mit Fitnessstudios bleiben Sie fit zu
besonders günstigen Konditionen.
An diesem Zeichen erkennen Sie unsere Mehrleistungen, die über den gesetzlichen
Leistungskatalog hinausgehen.
Dieses Zeichen kennzeichnet Leistungen, die in unserem ,,BKK-Bonusprogramm"
berücksichtigt werden. Nähere Informationen zum ,,BKK-Bonusprogramm" finden
Sie auf Seite 9.
Mehrleistungen auf einen Blick
Mehrleistungen auf einen Blick
Gesundheitsförderung:
Bleiben Sie fit, werden Sie aktiv.
Ihr Körper freut sich. Und nicht nur der.
Denn mit der Teilnahme an unseren
Bonusprogrammen hat auch der Geld-
beutel etwas davon:
Gesundheitskurse:
Profitieren Sie im ganzen Bundesgebiet
von unserem Kurszuschuss.
Profitieren Sie im Kreis Gütersloh vom
breiten und weitestgehend kostenfreien
Angebot des Bertelsmann Sport- und
Gesundheitsprogramms - unabhängig
von der Betriebszugehörigkeit.
Aktivwochen: der BKK-Gesundheitsurlaub
Individuelle Ernährungsberatung
Impfungen:
über die STIKO-Empfehlungen hinaus
übernehmen wir Impfungen gegen
Gebärmutterhalskrebs bis 26 Jahre und
für Urlaubsreisen
Nichtraucher werden
Ambulante Vorsorgemaßnahmen:
mit Zuschuss
,,BeFit": betriebliche Gesundheitsprojekte
bei Bertelsmann
Vorsorge/Früherkennung:
Sorgen Sie vor:
Mit erweiterten Vorsorgeuntersuchungen
für Kinder, sowie zur Haut- und Darm-
krebsvorsorge.
4
5
Die Leistungen von A Z
A
Akupunktur ............................................... 5
Ausschluss von Kopfschmerzen
und Migräne ............................................. 5
Aktivwoche ........................
5
Alternative Heilmethoden ................
5
Ambulante Vorsorgemaßnahmen ...
6
Ambulante Rehabilitation ......................... 6
Arznei- und Verbandmittel ...............
6
Auslandsreisen Krankenversicherungs-
schutz im Ausland ...........................
7
B
Befreiung von der Zuzahlung ................... 7
Behandlungsfehler ...........................
8
BKK-Gesundheitskarte (eGK) ...........
8
BKK-Medizinkompass
mit Arztbewertung ..........................
8
Betriebssozialdienst .........................
8
BKK MedPlus Programme für
chronisch Kranke .............................
8
BKK-Bonusprogramm ........
9
Brillen/Sehhilfen ....................................... 9
E
Ernährungsberatung ........................
9
F
Fahrkosten ................................................ 9
Familienversicherung ................................ 9
Fitnessstudios ...................
10
Fit for Life ..........................
10
G
Gesundheitskurse ..............
10
Bertelsmann Sport- und
Gesundheitskurse ............................
10
GesundheitOnline ............................
10
H
Hallo Baby (BabyCare) .......
10
Hausarztmodell/
Hausarztzentrierte Versorgung ........
11
Haushaltshilfe ..................................
11
Häusliche Krankenpflege .................
11
Hautkrebsfrüherkennung ...
11
Heilmittel .................................................. 11
Hilfsmittel ........................................
11
Homöopathie ...................................
12
Hospiz ....................................................... 12
I
individuelle Gesundheits-
Leistungen (IGeL) ..................................... 12
Integrierte Versorgung/ergänzende Leistungen
der Rehabilitation .............................
12
Impfungen .........................
13
J
Jugend-Gesundheits-
untersuchungen (J) ......................
13
K
Kieferorthopädische Behandlung ............. 13
Kontaktlinsen ............................................ 14
Kostenerstattung ...................................... 14
Krankengeld .............................................. 14
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes .. 14
Krankenhausbehandlung .................
14
Krebs-Früherkennung ......................
14
Künstliche Befruchtung ............................ 14
M
Mutterschaftsgeld .................................... 14
Mutter-/ Vater-Kind-Kuren ................
15
N
Nichtraucher werden .........
15
P
Parodontitisbehandlung ............................ 15
Patientenquittung............... ..........
15
Pflegeversicherung ................................... 15
Psychotherapie ......................................... 17
R
Rehabilitation Beratung und
besondere Angebote ......................
17
S
Schwangerschaft .............................
17
Schwangerschaftsabbruch ....................... 17
Sozialpädiatrische Leistungen .................. 17
Stationäre Rehabilitation ........................... 17
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie ....... 17
V
Vorsorgeuntersuchungen ..
17
Z
Zahnersatz ...................................
18
Zahnfüllungen ........................................... 18
Zusatzversicherungen ......................
19
Die Leistungen von AZ
hochwertig und innovativ
Inhaltsverzeichnis
4 Inhalt
Wünschen Sie weitere Informationen?
Am Ende der Übersicht finden Sie die
Kontaktinformationen der jeweiligen
Kundenberater.
Wichtiger Hinweis:
Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbe-
reitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz
und Satzung. Für die Gewährung einzelner
Leistungen kann eine Antragstellung und
zusätzliche Begutachtung durch den Medi-
zinischen Dienst der Krankenversicherung
(MDK) erforderlich sein.
A
AKUPUNKTUR
Die Akupunktur bei bestimmten Knie- und
Rückenleiden ist eine Leistung der Bertels-
mann BKK. Voraussetzung ist, dass die
Schmerzen chronisch sind, also länger als
ein halbes Jahr andauern, und dass die
Akupunkturbehandlung in ein schmerz-
therapeu tisches Gesamtkonzept eingebun-
den ist. Um die Qualität der Behandlung zu
gewährleisten, wird die Therapie nur bei
Kassenärzten übernommen, die eine ent-
sprechende Zusatzausbildung in Akupunktur
und Schmerztherapie vorweisen können.
AUSSCHLUSS VON KOPF-
SCHMERZEN UND MIGRÄNE
Für die Behandlung von Kopfschmerzen
und Migräne dagegen ist die Akupunktur
als Kassenleistung vom Gesetzgeber aus-
geschlossen. Begründet wird dies mit den
Ergebnissen einer groß angelegten Studie.
Bei dieser erwies sich die Akupunktur bei
Knie- und Rückenleiden als gleichwertige
oder gar überlegene Alternative zur Standard-
behandlung. Bei Spannungskopfschmerz und
Mi gräne jedoch konnte gegenüber der Stan-
dardbehandlung mit Medikamenten ,,kein
eindeutiger Vorteil" festgestellt werden.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
Broschüre Aktivwoche. Bestellen Sie im Internet!
AKTIVWOCHE
Die BKK Aktivwoche verbindet in einem
einwöchigen Kurzurlaub Gesundheitsförde-
rung mit Spaß und Lebensfreude. In aus-
gesuchten Kurorten erleben Sie ein aktives
Programm mit verschiedenen Schwerpunkten,
zum Beispiel Entspannung, Stressreduktion,
gesunde Ernährung, Bewegung oder Wirbel-
säulengymnastik.
Wir unterstützen Ihre Gesundheitsvorsorge
und übernehmen die Kosten des Gesund-
heitsprogramms in jedem zweiten Kalender-
jahr in Höhe von 160 (bzw. für Kinder ab
vier Jahren 110 ).
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
ALTERNATIVE
HEILMETHODEN
Der Begriff ,,alternative Heilmethoden" wird
oft als Abgrenzung zur sogenannten Schul-
medizin verwendet. Häufig wird er jedoch
auch synonym gebraucht zu ,,Ganzheitsme-
dizin", ,,Komplementärmedizin", ,,Naturheil-
kunde" oder ,,besondere Therapieverfahren".
Die Kosten für alternative Heilmethoden dür-
fen nur dann von der gesetzlichen Kranken-
versicherung übernommen werden, wenn
der aus Vertretern der Krankenkassen und
Leistungserbringern zusammengesetzte
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
beschlossen hat, diese in den Leistungska-
talog der GKV aufzunehmen. Hat der G-BA
über die Methode noch nicht beraten, können
Krankenkassen die Leistung im Rahmen von
Modellvorhaben oder bei schulmedizinisch
austherapierten Patienten im Einzelfall nach
Prüfung durch den Medizinischen Dienst
anbieten. Behandlungskosten eines Heilprak-
tikers dürfen die gesetzlichen Krankenkassen
generell nicht übernehmen.
Ein alternatives Heilverfahren im
Leistungskatalog ist die Homöo pathie.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
Versicherte haben eine freie Arzt- und Fach-
arztwahl unter allen zugelassenen Ärzten. Die
Kostenübernahme erfolgt zeitlich unbegrenzt
für alle anerkannten vertraglich vereinbarten
Behandlungs- und Heilmethoden.
#
Der Nachweis für den Anspruch auf ärztliche
oder zahnärztliche Behandlung gegenüber
dem Arzt erfolgt durch die Krankenversi-
chertenkarte (BKK-Card) beziehungsweise
von Mitte 2010 an durch die BKK-Gesund-
heitskarte (elektronische Gesundheitskarte
eGK). Diese wird von Region zu Region
schrittweise eingeführt (siehe auch unter
BKK-Gesundheitskarte eGK).
DieZuzahlung(,,Praxisgebühr")beträgtfür
jeden ersten ambulanten Arztbesuch 10 je
Kalendervierteljahr. Bei einer Überweisung
innerhalb eines Quartals wird keine erneute
Zuzahlung fällig.
6
Die Leistungen von A Z
7
Die Leistungen von A Z
Hochwertige Rabattverträge
Um die Versichertengemeinschaft vor stetig
steigenden Arzneimittelkosten zu schützen,
hat die Bertelsmann BKK Rabattverträge mit
namhaften Arzneimittelherstellern geschlossen.
Diese gewährleisten eine weiterhin
hochwertige Arzneimittelversorgung zu
deutlich günstigeren Preisen. Ihre Apotheke
wird daher bei Vorlage eines Rezeptes auto-
matisch prüfen, ob es für den verordneten
Wirkstoff ein Arzneimittel gibt, für das die
Bertelsmann BKK einen Rabattvertrag
abgeschlossen hat. Ist dem so, erhalten Sie
das rabattierte Arzneimittel.
Ausnahme: Ihr Arzt hat aus therapeutischen
Gründen, zum Beispiel im Falle einer
nachgewiesenen Unverträglichkeit anderer
Arzneimittel, den Austausch ausdrücklich
ausgeschlossen.
Das heißt aber nun nicht, dass Sie auf jeden
Fall ein anderes Präparat als bisher erhalten.
Wir haben Verträge mit den meisten
Gene rikaherstellern abgeschlossen, sodass
Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihr gewohn-
tes Präparat weitererhalten. Wenn es aber
nun zum Austausch kommt, können Sie sich
trotzdem darauf verlassen, ein hochwertiges
Produkt zu erhalten, das denselben Wirkstoff
enthält und die gleiche therapeutische
Wirkung hat.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
AUSLANDSREISEN
KRANKENVERSICHERUNGS-
SCHUTZ IM AUSLAND
Auch während Ihres Urlaubs brauchen Sie
nicht auf den bewährten Krankenversiche-
rungsschutz Ihrer Bertelsmann BKK zu
verzichten. Denn in vielen typischen Reise-
ländern, zum Beispiel der EU, gilt unser
Kranken versicherungsschutz. Die Leistungen
erhalten Sie nach den vor Ort gültigen
Bestimmungen. Hierzu empfehlen wir Ihnen
die Ländermerkblätter, die Sie auf unserer
Internetseite herunterladen können.
Erstattung von Auslandsbehandlungen
(Zahnersatz etc.)
Es ist grundsätzlich möglich, notwendige
Gesundheitsleistungen auch in den Staaten
der EU in Anspruch zu nehmen. Vorausset-
zung für eine Kostenübernahme ist jedoch,
dass die Leistung vorher bei der BKK
beantragt wird. Im Nachhinein können
Leistungen, wie zum Beispiel Zahnersatz,
nicht beantragt werden. In jedem Fall sollten
Sie sich vorher von uns beraten lassen.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
Europäische Krankenversiche-
rungskarte (EHIC)
Der Berechtigungsschein für die ärztliche
Behandlung am Urlaubsort ist durch die
Europäische Krankenversicherungskarte
EHIC (European Health Insurance Card)
abgelöst worden. Diese befindet sich bei
allen neuen Versichertenkarten automatisch
auf der Rückseite. Sofern Sie einen Urlaub
im EU-Ausland planen und noch keine Ver-
sichertenkarte mit EHIC haben, fordern Sie
bitte eine neue Versichertenkarte an. Mit
dieser neuen Karte können Sie am Urlaubsort
direkt zu einem Vertragsarzt gehen oder sich in
einem Vertragskrankenhaus behandeln lassen.
Ausnahmen: In Montenegro, Serbien, der
Türkei und Tunesien gilt die EHIC nicht,
sondern unverändert der jeweilige Auslands-
krankenschein.
Diesen können Sie bei uns bestellen oder
von unserer Internetseite herunterladen.
Mitreisende Familienangehörige benötigen
jeweils eine eigene Ersatzbescheinigung.
TIPP:
Auf unserer Internetseite können
Sie Merkblätter zu den Urlaubsländern mit
Sozialversicherungsabkommen herunter-
laden. Die Merkblätter enthalten wichtige
Informationen, wie Sie vor Ort medizinische
Leistungen in Anspruch nehmen können.
Achtung: Eine Übernahme von Behand-
lungskosten in Ländern, mit denen kein
Sozialversicherungsabkommen besteht, ist
nicht möglich.
Private Reisekrankenversicherung
Unabhängig von der Wahl Ihres Reiseziels
empfehlen wir, in jedem Fall eine private
Krankheitskosten- und Rücktransportversi-
cherung abzuschließen. Diese Versicherung
mindert das finanzielle Risiko im Falle eines
medizinisch notwendigen Rücktransports
oder bei der Nichtanerkennung der EHIC
oder des Auslandskrankenscheines erheblich.
Hierzu empfehlen wir Ihnen die
Angebote unseres Kooperationspartners
Barmenia (siehe Zusatzversicherungen).
www.bertelsmann-bkk.de/urlaub
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
B
BEFREIUNG VON DER ZUZAHLUNG
Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich
von allen Zuzahlungen befreit.
Ausnahmen: Fahrkosten, Kieferorthopädie
und Zahnersatz
Die zumutbare Belastung volljähriger
Versicherter bzw. ihrer Familie hat der
Gesetzgeber auf höchstens 2 Prozent der
jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebens-
unterhalt begrenzt.
Zur Ermittlung der Belastungsgrenze werden
bei Alleinstehenden die jährlichen Bruttoein-
nahmen zugrunde gelegt.
Bei Familien werden zur Ermittlung der
Belastungsgrenze folgende Abschläge für
die Angehörigen vom Haushaltseinkommen
abgezogen.
NEU: Der Abschlag für Kinder wurde zum
1. Januar 2010 deutlich erhöht:
4.599 für den ersten Angehörigen
3.066 für jeden weiteren Angehörigen
7.008 für jedes zu berücksichtigende Kind
TIPP: Ermitteln Sie Ihre Belastungsgrenze:
www.bertelsmann-bkk.de/befreiung
Vereinfachter Nachweis für chronisch
Kranke:
Menschen mit einer chronischen Erkrankung
müssen Zuzahlungen nur bis zu einer
Belastungsgrenze von einem Prozent ihres
Die Zuzahlung entfällt bei Gesundheitsunter-
suchungen (Vorsorge und Früherkennung,
Schutzimpfungen) und zahnärztlichen Unter-
suchungen zum Erhalt der Bonusregelung.
Zusätzlich zur bereits beim Arzt angefallenen
PraxisgebühristauchbeieinerNotfallbehand-
lungdiePraxisgebührzuentrichten.Diesgilt
jedoch nur für die erste Notfallbehandlung in
einem Quartal; weitere Notfallbehandlungen
imgleichenQuartalsindvonderPraxisge-
bühr befreit.
Achtung: Verstärkt bieten Ärzte sogenannte
IGeL-Leistungen an. Siehe Individuelle
Gesundheits-Leistungen (IGeL).
Weitere Informationen erhalten Sie unter
,,Hausarztmodell".
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
AMBULANTE VORSORGE-
MASSNAHMEN
Eine ambulante Vorsorgemaßnahme kommt
infrage, wenn es notwendig ist, die
Gesundheit zu stärken, um Krankheiten zu
verhindern oder um eine Verschlimmerung
zu vermeiden.
Reicht die ambulante Therapie am Wohnort
nicht aus, kann die BKK auf Antrag auch
eine ambulante Vorsorgemaßnahme in einem
anerkannten Kurort bewilligen.
Neben der vertragskurärztlichen
Behandlung und den Heilmitteln erhalten Sie
einen pauschalen Zuschuss für Unterkunft und
Verpflegung in Höhe von 100 . Gesetzliche
Zuzahlungen zu Heilmitteln sind zu entrichten.
Für chronisch kranke Kleinkinder
haben wir den Zuschuss erhöht. Er beträgt
21 je Tag.
AMBULANTE REHABILITATION
Diese Maßnahmen sind angeraten, wenn
eine bestehende Krankheit beseitigt oder
gelindert werden soll. Diese Maßnahme
kann auch am Wohnort durchgeführt wer-
den. Der Inhalt der Leistung ergibt sich aus
Verträgen der BKK mit Leistungserbringern.
Wie auch bei der stationären Rehabilitation
prüft die BKK, ob andere Leistungsträger
vorrangig zuständig sind.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
,,Stationäre Rehabilitation".
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
Da wir unseren Kunden insbesondere für den
planbaren Bedarf an Medikamenten preis-
günstige und qualitätsgesicherte Alternativen
zur niedergelassenen Apotheke bieten wollen,
haben wir für Sie Kooperationen mit anerkannt
zuverlässigen Versandapotheken geschlossen.
Kooperation mit Sanicare
Die Versandapotheke Sanicare aus dem
niedersächsischen Bad Laer zählt zu den
führenden deutschen Versandapotheken und
gehörte in einem Test der Stiftung Waren-
test im Oktober 2007 zu den Testsiegern.
Ins besondere beim Bestell- und Lieferservice
schnitt Sanicare überdurchschnittlich ab.
Unsere Kooperation beinhaltet:
·einenArzneimittel-Risikocheck,derWech-
selwirkungen mehrerer Arzneimittel prüft
·einen10-prozentigenPreisvorteilaufalle
frei verkäuflichen Medikamente
·diekostenfreieLieferunginnerhalbvon
zwei Werktagen
·einekostenloserundumdieUhrverfüg-
bare pharmazeutische Hotline
Bestellungen von frei verkäuflichen Medika-
menten können Sie über den in unsere
Online-Gesundheitsakte integrierten
Sanicare-Medikamentenshop vornehmen.
Klicken Sie doch mal rein:
www.bertelsmann-bkk.de/apotheke
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
ARZNEI- UND
VERBANDMITTEL
Für verordnungsfähige Arzneimittel überneh-
men wir die Kosten abzüglich der gesetz lichen
Zuzahlung. Diese beträgt 10 Prozent des
Preises,mindestens5,maximal10,jedoch
nicht mehr als die tatsäch lichen Kosten des Arz-
neimittels. Wenn Festbeträge vereinbart wur-
den, übernehmen wir die Kosten bis zu deren
Höhe abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Für nicht verordnungsfähige Arzneimittel
(auch OTC-Präparate genannt) dürfen die
gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich
keine Kosten übernehmen.
Dies gilt für Arzneimittel, die überwiegend
zur Behandlung der erektilen Dysfunktion,
derAnreizungsowieSteigerungdersexuellen
Potenz (z.B. Viagra), zur Raucherentwöh-
nung, zur Abmagerung oder zur Zügelung
des Appetits, zur Regulierung des Körperge-
wichts oder zur Verbesserung des
Haarwuchses dienen.
Ausnahmen:
Verordnungen für Kinder bis elf
Jahre und für Jugendliche mit Entwicklungs-
störungen sowie bei bestimmten schwerwie-
genden Erkrankungen.
8
Die Leistungen von A Z
9
Die Leistungen von A Z
Dies sollte wie bisher der Arzt Ihres
Vertrauens sein. Sollte im Einzelfall ein Arzt
nicht an BKK MedPlus teilnehmen, beraten
und unterstützen wir Sie gern bei der Auswahl
eines Arztes.
TIPP: Für das Jahr 2008 erhalten Sie einen
BonusinHöhederentrichtetenPraxisge-
bühr von 10,- je Quartal für Ihre ärztliche
Behandlung (nicht zahnärztliche Behandlung).
Zur Auszahlung des Bonus reichen Sie uns
bitte die Nachweise über die entrichtete
Praxisgebührein.In2009löstunserBonus
für gesundheitsbewusstes Verhalten diese
Regelung ab.
www.bkkmedplus.de
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
BKK-BONUSPROGRAMM
Nicht nur hinsichtlich der eigenen Fitness
und Gesundheit sondern nun auch mit
einem Bonus von bis zu 150 in zwei Jahren
lohnt ein gesunder Lebensstil. Denn alle
Kunden der Bertelsmann BKK, ob jung oder
alt, können seit dem 1. Januar 2009 von
unserem Fit-for-Life-Bonus profitieren.
Belohnt wird ein gesunder Lebensstil. Hierzu
gehören u.a. die Teilnahme an Untersuchun-
gen zur Früherkennung, ein vollständiger
Impfstatus sowie die Teilnahme an unseren
Programmen für werdende Mütter in einer
Risikoschwangerschaft.
Weitere Inhalte sind u.a. sportliche Aktivität,
die durch die erfolgreiche Teilnahme am
Sportabzeichen oder die Mitgliedschaft im
Sportverein oder Fitnessstudio nachgewiesen
werden kann. Hinzu kommen die Kriterien
Normalgewicht und Nichtrauchen. Für Kinder
und Jugendliche haben wir ein eigenes
Angebot mit altersgemäß angepassten Voraus-
setzungen und Prämien.
www.bertelsmann-bkk.de/bonus
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
BRILLEN/SEHHILFEN
An den Kosten für Sehhilfen beteiligen sich die
Krankenkassen bei Kindern und Jugendlichen
bis einschließlich 17 Jahre. Erwachsene
erhalten Zuschüsse bei schwerer Sehbeein-
trächtigung sowie für therapeutische Sehhilfen.
Ansprechpartnerin: Service-Team
Zahnmedizin/Hilfsmittel
E
ERNÄHRUNGSBERATUNG
Bei Übergewicht und ernährungsbedingten
Krankheiten bietet Ihnen die BKK fachkun-
dige Beratung. Entscheiden Sie sich zwi-
schen einer individuellen Beratung gern
auch zusammen mit Ihrem Lebenspartner
oder Kursangeboten.
Ernährungsanalyse ,,BabyCare-Nutrition"
für werdende Mütter zur Erkennung einer
Unterversorgung an Mikronährstoffen (Jod,
Calcium, Folsäure, Eisen).
www.babycare-nutrition.de
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
F
FAHRKOSTEN
Die BKK übernimmt Fahrkosten abzüglich
des gesetzlichen Eigenanteils, wenn sie
im Zusammenhang mit Leistungen der
Krankenkasse notwendig sind:
·beistationärerKrankenhausbehandlung
·beiRettungsfahrtenzumKrankenhaus
auch dann, wenn eine stationäre Behand-
lung nicht erforderlich ist
·beiFahrten,dieausmedizinischen
Gründen nur mit einem Krankenwagen
erfolgen können (Krankentransport)
Darüber hinaus werden die Fahrkosten für
die Fahrt zur Behandlung bei Strahlen- und
Chemotherapie sowie bei Dialyse übernom-
men. In allen Fällen gilt eine Eigenbeteiligung
vonmaximal10ProzentderFahrkosten:
mindestens 5 , höchstens 10 pro Fahrt.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
FAMILIENVERSICHERUNG
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
sowie Kinder sind unter folgenden Voraus-
setzungen beitragsfrei mitversichert:
·KeineigenesEinkommenvonmehrals
365 monatlich (bei geringfügig Beschäf-
tigten 400 ).
·FürKindergilteineAltersgrenzevon
18 Jahren. Liegt eine Schulausbildung oder
ein Studium vor, verlängert sich die Alters-
grenze bis zum 25. Lebensjahr.
Zudem verlängert sich die Altersgrenze um
die vor dem 25. Lebensjahr geleistete Zeit
gesetzlicher Dienstpflicht (Wehr- oder Zivil-
dienst).
Für Kinder, die behindert und auf Hilfe ange-
wiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.
Risiko PKV
Ist ein Elternteil privat krankenversichert,
kann dies die beitragsfreie Familienversiche-
Bruttoeinkommens leisten.
Trifft dies für Sie zu, reichen Sie uns bitte
alle zwei Jahre eine ärztliche Bescheinigung
über die Dauerbehandlung ein. Gleiches gilt
im Falle einer Schwerbehinderung.
Bei einer festgestellten Pflegebedürftigkeit
der Pflegestufe 2 oder 3 wird nach Ablauf
eines Jahres seit dem Beginn der Pflegebe-
dürftigkeit das Vorliegen einer Dauerbehand-
lung unterstellt. Eine Bescheinigung ist nicht
mehr notwendig.
Die Beratung zur Krebsfrüherkennung
kann später hohe Zuzahlungsbelastung
vermeiden.
Frauen, die an Gebärmutterhalskrebs
erkranken, profitieren nur dann von der hal-
bierten Belastungsgrenze (1 Prozent statt
2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen
zum Lebensunterhalt), wenn sie nachwei-
sen, dass sie sich vor der Erkrankung über
die relevanten Vorsorgeuntersuchungen
ärztlicherseits beraten lassen haben.
Damit wird die Verpflichtung der Versicher-
ten gegenüber der Versichertengemeinschaft
zu gesundheitsbewusstem und eigenver-
antwortlichem Verhalten betont. Die neue
Regelung gilt zunächst für Frauen, die ab
dem 1. April 1987 geboren wurden.
Weitere Regelungen für Männer und Frauen
zu den Vorsorgeuntersuchungen zur
Früherkennung von Brust- und Darmkrebs
sollen folgen.
Überschreiten der 2- oder 1-Prozent-
Belastungsgrenze
Erreichen Sie im laufenden Kalenderjahr die
Belastungsgrenze von 2 oder 1 Prozent,
befreit Sie die BKK für den Rest des Jahres
von den weiteren Zuzahlungen. Hierzu lassen
Sie sich bitte alle Zuzahlungen auf Ihren
Namen quittieren oder im BKK-Quittungsheft
bestätigen. Dieses senden wir Ihnen gern.
Ansprechpartner: Service-Team Leistung
BEHANDLUNGSFEHLER
Haben Sie den Verdacht auf einen Behand-
lungsfehler? Wir beraten Sie gern.
Ansprechpartner: Thomas Kemmereit
BKK-GESUNDHEITSKARTE
(EGK)
Die BKK-Gesundheitskarte (elektronische
Gesundheitskarte eGK) wird von Mitte
2010 an schrittweise von Region zu Region
die gewohnte Versichertenkarte ablösen.
Gegen Vorlage Ihrer Gesundheitskarte erhal-
ten Sie bei allen kassenzugelassenen Ärzten,
Zahnärzten und Krankenhäusern mit Beginn
Ihrer Versicherung das komplette Leistungs-
angebot unserer BKK.
Die eGK enthält folgende Pflichtanwendungen:
·administrativeDaten(Name,Geburtsdatum,
Adresse, Versichertennummer, Versicher-
tenstatus, Kassennummer und Gültigkeit)
·EuropäischeKrankenversicherungskarte
(auf der Rückseite)
Daneben soll es freiwillige Anwendungen
geben, die der Inhaber der eGK auf Wunsch
nutzen kann:
·DokumentationverordneterArzneimittel
und Notfalldaten (Arzneimittelunverträglich-
keiten etc.)
·persönlicheArzneimittelrisiken(z.B.inder
Schwangerschaft)
·elektronischePatientenakte(Diagnosen,
Röntgenbilder, Berichte etc.)
Sie bestimmen dabei, ob und welche
persönlichen Gesundheitsdaten gespeichert
werden sollen und wer die Daten wann
einsehen darf! Geschützt werden Ihre Daten
dabei mittels einer Geheimnummer (PIN).
Die Eingabe der Geheimnummer wird aus-
schließlich bei Nutzung der freiwilligen
Anwendungen erforderlich. Nicht erforderlich
ist die Geheimnummer beim Einlesen der
administrativen Daten, zum Beispiel in der
Arztpraxis(wieheute)oderineinemNotfall.
Hier kann der Arzt direkt und ausschließlich
auf die gespeicherten Notfalldaten zugreifen.
Das Bild für Ihre eGK können Sie über
unsere Internetseite kostenlos hoch laden.
Dort finden Sie auch viele weitere aktuelle
Informationen zur eGK:
www.bertelsmann-bkk.de/egk
Ansprechpartnerin: Nicole Ackemann
BKK-MEDIZINKOMPASS MIT
ARZTBEWERTUNG
NEU: Die Bertelsmann BKK bietet ihren
Kunden in den Regionen Gütersloh und
Pößneck mit der Arztbewertung im BKK-
Medizinkompass eine einzigartige Transpa-
renz hinsichtlich der Patientenzufriedenheit.
Über die Arztbewertung hinaus ermöglicht
der BKK-Medizinkompass eine bundesweite
detaillierte Suche nach:
·Ärzten,Psychotherapeutenund
Logopäden etc.
·Selbsthilfegruppen
·Krankenhäusern
·Pflegeeinrichtungen
www.bertelsmann-bkk.de/kompass
BETRIEBSSOZIALDIENST
Unsere erfahrenen Diplom-Sozialpädagoginnen
beraten in Krisensituationen.
Ansprechpartner: Betriebssozialdienst
BKK MEDPLUS
PROGRAMME FÜR CHRONISCH
KRANKE
Unter dem Namen ,,BKK MedPlus" bieten
die Betriebskrankenkassen Behandlungs-
programme für Menschen mit chronischen
Krankheiten (Disease-Management-Pro-
gramme DMP).
Sie werden für folgende Indikationen
angeboten:
Asthma bronchiale, Brustkrebs, COPD,
Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Koronare
Herzkrankheit. Die Teilnahme ist kostenlos.
Darüber hinaus ist sie freiwillig und kann
jederzeit von Ihnen formlos beendet werden.
Die Umsetzung des Behandlungsprogramms
liegt in den Händen des behandelnden Arztes.
BKK-Medizinkompass:
Arzt-Bewertung
Arzt-Suche
Krankenhaus-Suche
Pflege-Suche
,,Weisse Liste"
Ihre exklusiven
BKK-Arzt-Bewertungen
Machen Sie sich ein Bild unter www.bertelsmann-bkk.de/kompass
10 Die Leistungen von A Z
11
Die Leistungen von A Z
rung in der BKK ausschließen.
Und zwar, wenn der mit dem Kind verwandte
Ehegatte nicht gesetzlich versichert ist und:
·ihr/seinregelmäßigesGesamteinkommen
4.162,50 monatlich (Grenze 2010) über-
steigt und
·ihr/seinGesamteinkommenregelmäßig
höher als das des gesetzlich versicherten
Mitglieds ist.
Die Einkommensgrenze sinkt von 4.162,50
auf 3.750,00 , wenn der mit dem Kind
verwandte Ehegatte Arbeitnehmer ist
und bereits am 31. Dezember 2002 privat
krankenversichert war.
Ausgeschlossen ist eine Familienversicherung
für die Zeit der Schutzfristen nach dem
Mutterschutzgesetz und der Elternzeit, wenn
vor diesen Zeiträumen keine gesetzliche
Krankenversicherung bestanden hat.
Ansprechpartner:
Service-Team Mitgliedschaft
FITNESSSTUDIOS
Wir haben Kooperationen für das ganze
Bundesgebiet. Diese bestehen mit Fitness
First(über100-malinDeutschland),Elixia
(nur für Bertelsmann-Mitarbeiter), Fitness
World Club (Pößneck) und Ampano, Body
Line, Winnys Gym (Gütersloh, bzw. Rheda).
FIT FOR LIFE
,,Fit for Life" und ,,BeFit" unsere Programme
zur Gesundheitsförderung privat und im Betrieb.
,,Fit for Life" ist der Name und das Motto
unseres Programms zur Gesundheitsförde-
rung. Mit diesem Programm fördern wir
einen gesundheitsbewussten Lebensstil.
Inhalte sind Gesundheitskurse und Aktivwo-
chen zu folgenden Themen: Herz-Kreislauf-
Training, Rückenschule, Entspannung,
gesunde Er nährung oder rauchfrei werden.
Hinzu kam in 2009 unser Bonusprogramm.
Darüber hinaus engagieren wir uns mit der
Initiative ,,BeFit" in den Unternehmen des
Bertelsmann-Konzerns in Kooperation mit
dem Sport- und Gesundheitsprogramm der
Bertelsmann AG und dem Betriebsärztlichen
Dienst in gezielten Gesundheitsprojekten.
www.bertelsmann-bkk.de/fitforlife
Broschüre ,,Fit for Life". Bestellen Sie im Internet!
G
GESUNDHEITSKURSE
Interessieren Sie sich für einen Gesundheits-
kurs? Wir unterstützen Sie gern mit einem
Zuschuss. Folgende Voraussetzungen
müssen erfüllt sein:
·qualifizierterKursineinemderfolgenden
Präventionsbereiche: Bewegung, Ernäh-
rung, Entspannung und Stressabbau,
Tabakentwöhnung
·keine(Vereins-)Mitgliedschaftenoder
Abonnements
·keinAktivwochen-ZuschussimgleichenJahr
Für Ihre Kursteilnahme leisten wir je Präven-
tionsbereich einen Zuschuss von 85 Prozent
der Kosten (einmal jährlich bis zu 80 ).
Insgesamt fördern wir Ihre Gesundheitsak-
tivitäten so mit bis zu 320 im Jahr.
Kursdatenbank ,,easy"
Entsprechende Angebote in Ihrer Region
ersehen Sie in unserer Online-Kursdatenbank
,,easy":
www.bertelsmann-bkk.de/easy
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
BERTELSMANN SPORT- UND
GESUNDHEITSPROGRAMM
Unseren Gütersloher Kunden steht das
breite Angebot weitestgehend kostenfrei zur
Verfügung.
www.befit.bertelmann.de
GESUNDHEITONLINE
Für Kunden, die in Krisensituationen eine
Anlaufstelle unabhängig von ihrem Wohnort
suchen, bieten wir GesundheitOnline als
neuen Beratungsservice.
Ausgewählte Beratungsstellen und Selbst-
hilfeorganisationen informieren und beraten
dort zu den verschiedensten Fragestellungen.
Ohne umständliche Wege und lange Warte-
zeiten können Sie somit von zu Hause aus
eine anonyme und kostenfreie Beratung per
Chat oder Mail erhalten.
www.bertelmann.bkk.de/ratgeber
Falls Sie lieber ein persönliches Gespräch
wünschen, wenden Sie sich bitte an unseren
Betriebssozialdienst.
H
HALLO BABY
Untersuchungen haben gezeigt, dass durch eine
bessere Aufklärung werdender Mütter über
Risikofaktoren, wie unbemerkte Genital infek-
tionen, Stress, Ernährung, Alkohol und Nikotin,
jede fünfte Frühgeburt vermeidbar ist. Mit ,,Hallo
Baby" setzen wir deshalb auf die Aufklärung
über Risikofaktoren, die frühzeitige Erkennung
und Behandlung von Infektionen sowie eine
Vernetzung von Gynäkologen und Fachkranken-
häusern, wenn eine Frühgeburt droht.
Die BKK-Hallo-Baby-CD zur Geburt Ihres Kindes
NimmtIhreArztpraxisnichtan,,HalloBaby"
teil, bieten wir Ihnen das Informationspaket
,,BabyCare" zur kostenlosen Bestellung an.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
HAUSARZTMODELL/
HAUSARZTZENTRIERTE
VERSORGUNG
In einem Hausarztmodell steuert und plant
Ihr Hausarzt als erster und zentraler
Ansprechpartner Ihre optimale medizinische
Versorgung. So können überflüssige Doppel-
untersuchungen und die Gefahren sich
überschneidender Medikamenteneinnahmen
vermieden werden. Darüber hinaus über-
weist Ihr Hausarzt bei Bedarf an einen
Facharzt. Frauenärzte und Augenärzte sowie
genehmigte Psychotherapien können Sie
weiterhin direkt ohne Überweisung aufsuchen.
Die Teilnahme an einem Hausarztmodell
ist freiwillig und kostenlos.
Bayern: Unser Hausarztmodell in
BayernsiehtkeinePraxisgebührvor.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
HAUSHALTSHILFE
Die BKK übernimmt die Kosten für eine
Haushaltshilfe in angemessener Höhe, wenn
der Person, die bisher den Haushalt geführt
hat, die Weiterführung des Haushalts wegen
eines stationären Aufenthalts nicht möglich
ist. Voraussetzung ist, dass ein Kind im
Haushalt lebt, welches unter zwölf Jahre alt
oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Außerdem darf es keine andere Person
im Haushalt geben, die diese Aufgabe über-
nehmen kann.
Als Mehrleistung leistet die BKK auch
Haushaltshilfe, wenn durch eine ambulante
Operation ein stationärer Krankenhausaufenthalt
vermieden wird.
Zudem wenn die Haushaltshilfe wegen einer
akuten Erkrankung notwendig ist. In diesem
Fall haben wir die Altersgrenze auf 14 Jahre
erhöht. Die oben genannten Voraussetzungen
gelten auch hier.
Die Haushaltshilfe kann durch entsprechende
Anbieter wie Diakonie oder Caritas, Ehepartner,
Familienangehörige oder Bekannte erfolgen.
Für Verwandte und Verschwägerte bis zum
zweiten Grad dürfen wir nur erforder liche
Fahrkosten und den Verdienstausfall im
Rahmen der sonst üblichen Beträge erstatten.
Es fällt ein Eigenanteil von 10 Prozent der
kalendertäglichen Kosten an: mindestens
5,maximal10.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE
Um eine stationäre Krankenhausbehandlung
zu vermeiden, zu verkürzen oder um das
Behandlungsziel zu erreichen, kann die BKK
die Kosten einer häuslichen Krankenpflege
durch geeignete Pflegekräfte übernehmen.
Voraussetzung ist, dass keine im Haushalt
lebende Person den Kranken im erforder-
lichen Umfang pflegen und versorgen kann.
Es fällt eine Zuzahlung von 10 Prozent der
Kosten an. Hinzu kommen 10 je Ver-
ordnung. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage im
Kalenderjahr begrenzt.
Dient die häusliche Krankenpflege
der Sicherung des Ziels der ärztlichen
Behandlung, übernimmt die BKK, über die
Behandlungspflege hinweg, auch die Grund-
pflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Voraussetzung ist, dass keine Leistung der
Pflegeversicherung bezogen wird.
Ansprechpartner: Thomas Kemmereit
HAUTKREBSFRÜH-
ERKENNUNG
Allein in Deutschland leiden schätzungs weise
rund 900.000 Menschen an Hautkrebs.
Jährlich sterben etwa 2.300 Erkrankte
an den Folgen des malignen Melanoms
(schwarzer Hautkrebs). Werden bösartige
Hautkrankheiten rechtzeitig erkannt, sind
die Heilungschancen jedoch sehr gut.
Aus diesem Grund ist das Hautkrebs-Scree-
ning seit dem 1. Juli 2008 im Rahmen der
Früherkennungsuntersuchungen Bestand-
teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen
Krankenver sicherung. Demnach hat jeder
Erwachsene ab 35 Jahren alle zwei Jahre
den Anspruch darauf, möglichst im Zusam-
menhang mit der ärztlichen Gesundheitsun-
tersuchung (Check-up) seine Haut gründlich
untersuchen zu lassen.
Unsere Kunden in Bayern und Baden-
Württemberg erhalten die Untersuchung
zur Hautkrebsfrüherkennung ohne Alters-
beschränkung. Für NRW konnten wir die
Altersgrenze auf 20 Jahre senken.
Weitere Informationen:
·Check-up
·Vorsorgeuntersuchungen
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
HEILMITTEL
Die Kosten für Heilmittel wie Physiotherapie
(Krankengymnastik, Massage usw.) oder
Sprachtherapie trägt die BKK in Höhe der
Vertragssätze. Sie brauchen lediglich die
gesetzlichen Zuzahlungen zu leisten.
Diese betragen 10 Prozent der Kosten. Hinzu
kommen 10 je Verordnung.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
HILFSMITTEL
NEU: Im Bereich ärztlich verordneter Hilfs-
mittel, wie zum Beispiel Rollstühle, Hörge-
räte, Prothesen und vielem mehr, erbringen
die Kassen seit Jahresbeginn ihre Leistungen
aufgrund von neu zu schließenden Lieferver-
trägen mit Leistungserbringern. Darin regeln
sie Qualität und Preis; sowie die Qualitäts-
sicherung beim Leistungserbringer. Somit
bestimmen finanzielle Möglichkeiten und
Ansprüche auf Seiten der Krankenkasse
zunehmend das jeweilige Versorgungsniveau
im Bereich der Hilfsmittel.
Die Bertelsmann BKK macht den
hohen Anspruch an das eigene Leistungs-
niveau nun auch im Bereich der Hilfsmittel
erlebbar. So ist die Qualität der Hilfsmittel,
zum Beispiel bei Inkontinenzartikeln, deutlich
höher als bei vielen anderen Krankenkassen
und dennoch wirtschaftlich. Zu unseren aus-
gewählten Vertragspartnern informieren wir
Sie in der Kundenberatung und auf unserer
Internetseite.
Sofern es einen gesetzlichen Festbetrag für
ein Hilfsmittel gibt, ist unsere Kostenüber-
12 Die Leistungen von A Z
13
Die Leistungen von A Z
nahme auf diesen Betrag begrenzt. Bundes-
weit einheitliche Festbeträge gibt es für die
Hilfsmittelgruppen:
·EinlagenfürSchuhe
·Hörgeräte
·Inkontinenzartikel(WindelnundVorlagen)
·Kompressionsstrümpfe
·Stomaartikel
Der Gesetzgeber hat eine Zuzahlung in Höhe
von 10 Prozent der Kosten vorgesehen:
mindestens5,maximal10.Hinzukommt
ggf. der über einen Festbetrag hinausgehende
Betrag. Für zum Verbrauch bestimmte
Hilfsmittel (z.B. Windeln) entfällt der Mindest-
betrag von 5 . Hier beträgt die Zuzahlung
10Prozent,begrenztaufmaximal10.
TIPP: Belastungsgrenzen schützen Sie
vor einer unzumutbar hohen Belastung
durch Eigenanteile. Siehe Befreiung von
der Zuzahlung.
www.bertelsmann-bkk.de/hilfsmittel
Ansprechpartnerin: Petra Uhr,
Service-Team Zahnmedizin/Hilfsmittel
HOMÖOPATHIE
Wir haben unser Leistungsangebot im
Bereich alternativer Heilverfahren erweitert.
So können Sie bei Vertragsärzten mit der
Zusatzqualifikation Homöopathie Leistungen
der klassischen Homöopathie in Anspruch
nehmen.
Hierzu zählen u.a. die homöopathische
Erst anamnese, Analyse und Folgeanamnese.
Unter Anamnese versteht man in der
Medizin die Erhebung der Vorgeschichte,
der Krankheitsentwicklung und der aktuellen
Befindlichkeit eines Patienten. Zur Vorge-
schichte gehören unter anderem auch die
Familien anamnese und eine Beschreibung
der gegenwärtigen Lebenssituation des
Patienten.
Wir haben dazu einen Vertrag mit dem
Deutschen Zentralverein homöopathisch
tätiger Ärzte e.V. und dem Deutschen
Apothekerverband e.V. geschlossen. Ärzte
und Apotheker sorgen somit gemeinsam für
eine qualitätsgesicherte Versorgung der Versi-
cherten und stehen für die Dokumentation der
Therapie im Informationsaustausch.
Die teilnehmenden Apotheken unterstützen
Sie zudem durch Beratung zu Art und Dauer
der Arzneianwendung, zu ihrer Dosierung
und den Besonderheiten, die bei homöopa-
thischen Medikamenten zu beachten sind.
Im Rahmen der Behandlung verordnete
homöopathische Arzneimittel werden bei
Kindern bis elf Jahre über nommen.
Eine Liste der dem Vertrag angeschlossenen
Vertragsärzte (Ärzte mit Kassenzulassung)
und Apotheken ersehen Sie unter:
www.bertelsmann-bkk.de/homoeopathie
Wo sind die Grenzen der Homöopathie?
Von ihren Anhängern wird die Homöopathie
bei vielen Krankheiten eingesetzt, vor allem
aus dem Bereich der Selbstmedikation.
Anhänger und Gegner sind sich jedoch einig,
dass bei lebensbedrohlichen Erkrankungen
wie Krebs oder bakteriellen Infektionen
schulmedizinische Arzneimittel angewendet
werden müssen.
Achtung: Heilpraktiker sind dem Vertrag
nicht angeschlossen, da diese generell nicht
zulasten der gesetzlichen Krankenversiche-
rung behandeln dürfen.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
HOSPIZ
Patienten in einem stationären Hospiz brau-
chen sich an den entstehenden Kosten nicht
mehr zu beteiligen. Der Gesetzgeber hat
dazu den Zuschuss der Krankenkassen erhöht.
Damit trägt die Bertelsmann BKK jetzt die
zuschussfähigen Kosten in voller Höhe.
Die Inanspruchnahme ambulanter Hospize
ist ebenfalls neu geregelt. Hier bezahlen die
Krankenkassen jetzt feste Zuschüsse zu den
Personalkosten. So haben nunmehr alle
Hospize bundesweit gleiche und wesentlich
bessere Finanzierungsbedingungen.
Ansprechpartner: Thomas Kemmereit
I
INDIVIDUELLE GESUNDHEITS-
LEISTUNGEN (IGEL)
Knochendichtemessung gegen Osteoporose,
PSA-Test zur Prostatakrebsvorsorge, Hirn-
leistungscheck zur Demenz-Früherkennung
etc. immer häufiger bieten Ärzte zur
Ergänzung von Diagnostik und Therapie
individuelle Gesundheitsleistungen auf Privat-
rechnung an. Kassen und Verbraucherschützer,
aber auch Mediziner sehen diese Entwick-
lung zwie spältig. Nach Auffassung der
gesetzlichen Krankenversicherung ist der
medizinische Nutzen dieser Leistungen nicht
immer nachgewiesen. Deshalb ist eine Über-
nahme der Kosten durch die Krankenkassen
auch im Wege der Kostenerstattung
nicht möglich.
www.bertelsmann-bkk.de/igel
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
INTEGRIERTE VERSORGUNG/
ERGÄNZENDE LEISTUNGEN DER
REHABILITATION
Mit Leistungen der integrierten Versorgung
und ergänzenden Leistungen der Rehabilita-
tion können Krankenkassen für ihre Versi-
cherten eine bessere Versorgung schaffen.
Folgende Mehrleistungen bieten wir Ihnen.
Bundesweit:
·BKKMedPlusBehandlungsprogramme
für Menschen mit chronischen Krankheiten
·,,HalloBaby"
wir senken die Frühgeburtenrate
·Homöopathie
Regionale Beispiele:
(Ostwestfalen-Lippe OWL)
·TEPTOPOWLhochwertigeVersorgung
mit Knie- oder Hüftgelenkprothesen
·GütersloherRückennetzwerk,Bielefelder
und Herforder Rückenmodell
·Herz-Kreislauf-Rehabilitation(Steinhagen)
·Prostata-Behandlung(Bielefeld)
·DarmzentrumExter
·TinnituszurbesserenBehandlung
chronischer Ohrgeräusche
·Borderline/Depression(Bielefeld)
·Schlaganfallversorgung(Herford)
Darüber hinaus profitieren Sie auch in anderen
Regionen (z.B. Köln, München) von
Sonderverträgen. Wir informieren Sie gern.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
IMPFUNGEN
In unseren Breitengraden haben die ansteck-
enden Krankheiten (Infektionskrankheiten)
ihren Schrecken weitgehend verloren, was
nicht zuletzt die Folge ausgeklügelter
Impfprogramme und immer wirkungsvollerer
Impfstoffe ist.
Doch inzwischen hat sich eine gewisse
,,Impfmüdigkeit" breitgemacht und immer
öfter werden notwendige Impfungen einfach
,,vergessen". Dabei sind Impfungen nach
wie vor das klassische Mittel zum Schutz vor
zum Teil schwerwiegenden gesundheitli-
chen Risiken.
Welche Impfungen für welchen Personen-
kreis als erforderlich gelten, geht aus den
Impfempfehlungen hervor, die regelmäßig
von der Ständigen Impfkommission (STIKO)
herausgegeben werden.
Wir übernehmen die Kosten der von der
STIKO empfohlenen Schutzimpfungen. Werden
diese nicht über die Versichertenkarte
abgerechnet, tragen wir die Kosten anteilig.
Über die STIKO-Empfehlungen
hinaus übernehmen wir bis 26 Jahre die
Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs und
für Urlaubsreisen.
Mit unserer Online-Gesundheitsakte
verpassen Sie keinen Impftermin. Tragen
Sie Ihre Impfungen ein und lassen Sie sich
rechtzeitig per E-Mail oder SMS an notwen-
dige Auffrischimpfungen erinnern.
Weitere Informationen zu den einzelnen
Impfungen:
www.bertelsmann-bkk.de/impfungen
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
J
JUGEND-GESUNDHEITSUNTER-
SUCHUNGEN (J)
siehe Vorsorgeuntersuchungen
K
KIEFERORTHOPÄDISCHE
BEHANDLUNG
Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich
17 Jahre darf die BKK die Kosten einer
kieferorthopädischen Behandlung über-
nehmen, wenn eine Kiefer- oder Zahnfehl-
stellung vorliegt, die das Kauen, Beißen,
Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt
oder zu beeinträchtigen droht. Den Richtlinien
entsprechend muss mindestens der Behand-
lungsbedarfsgrad 3 vorliegen.
Während der Behandlung übernimmt die
BKK vorerst 80 Prozent der vertraglichen
Kosten. Der Zuschuss erhöht sich auf
90 Prozent, wenn ein zweites Kind zeitgleich
in Behandlung ist. Die verbleibenden 20 bzw.
10 Prozent der Behandlungskosten zahlen
Sie an den Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden.
Nach erfolgreich beendeter Behandlung
erstattet die BKK Ihnen diesen Anteil. Übrigens
auch, wenn Sie während einer laufenden
Behandlung Kunde der Bertelsmann BKK
geworden sind.
Achtung: Die Erstattung privat abgerechne-
ter Behandlungskosten (Mehrleistungen) ist
nicht möglich. Lassen Sie sich von uns beraten,
wenn Sie ein Angebot zur Privatabrechnung
von Ihrem Kieferorthopäden erhalten.
Ansprechpartner: Service-Team Zahnmedizin
14 Die Leistungen von A Z
15
Die Leistungen von A Z
bitte ein Attest des Arztes oder der
Hebamme über den mutmaßlichen Entbin-
dungstermin ein. Das Attest darf allerdings
nicht früher als eine Woche vor Beginn der
Schutzfrist ausgestellt sein. Nach der Geburt
reichen Sie uns bitte die für das Mutter-
schaftsgeld vorgesehene Geburtsurkunde
ein. Wir zahlen Ihnen daraufhin das Mutter-
schaftsgeld für die Zeit nach der Entbindung.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
MUTTER-/VATER-KIND-KUREN
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen werden er-
bracht, wenn für den Elternteil oder ein Kind
infolge der Schwächung der Gesundheit:
·eineErkrankungeinzutretendrohtoder
·umeineErkrankungzuheilen,zubessern
oder deren Verschlimmerung zu verhüten.
Die Maßnahme dauert in der Regel drei
Wochen und wird nicht öfter als alle vier
Jahre erbracht. Die Zuzahlung je Elternteil
beträgt 10 pro Kalendertag. Kinder sind
zuzahlungsfrei.
Wir kooperieren mit ausgewählten,
besonders qualifizierten Vertragseinricht un-
gen. Diese legen besonderen Wert auf:
·spezifischeTherapiekonzeptefürMütter/
Väter und Kinder
·medizinischeKompetenzundErfahrung
·hoheAufmerksamkeitundbesondere
Betreuung für Sie und Ihre Kinder
·familiengerechtesWohnambiente
Weitere Informationen zu unseren
Partnereinrichtungen erhalten Sie unter:
www.gesundheitsservice-ggmbh.de oder
bei unserem Service-Team Leistungen
N
NICHTRAUCHER WERDEN
Wir helfen Ihnen gern, Nichtraucher zu
werden. Unser Angebot reicht von einem
Coaching per Telefon bis zu Zuschüssen für
qualifizierte Kurse und Allen Carr's Easyway.
Alle Angebote haben gemeinsam, dass
sie erprobt sind und unter fachkundiger
Leitung stehen.
www.bertelsmann-bkk.de/rauchfrei
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
P
PARODONTITISBEHANDLUNG
Unter Parodontitis versteht man eine durch
Bakterien hervorgerufene entzündliche Ver-
änderung des den Zahn umgebenden Gewe-
bes, besonders des Kieferknochens. Neue
Forschungen konnten belegen, dass im Falle
einer Parodontitis neben dem Zahnverlust
folgende Gefahren drohen:
·
Bei Schwangeren ist das Risiko einer
Fehlgeburt etwa siebenmal größer.
·
Das Herzinfarktrisiko verdoppelt sich.
·
Die Schlaganfallgefährdung verdreifacht sich.
Durch die Behandlung soll die Entzündung
zum Abklingen gebracht werden. Die Kosten
der Parodontitisbehandlung werden im Rah-
men der entsprechenden Richtlinien von
der Bertelsmann BKK übernommen. Vorab
empfohlene individualprophylaktische Maß-
nahmen sind kein Bestandteil der Behandlung
und werden gegebenenfalls privat abgerechnet.
Ansprechpartner: Service-Team Zahnmedizin
PATIENTENQUITTUNG
Mit der elektronischen Patientenquittung in
unserer Online-Gesundheitsakte erhalten
Sie einen Einblick in die für eine ärztliche
Behandlung der BKK in Rechnung gestellten
Beträge. Zudem enthalten: Kosten von Kran-
kenhausaufenthalten, Heil- und Hilfsmitteln
und Medikamenten.
www.bertelsmann-bkk.de/plus
PFLEGEVERSICHERUNG
Die Versicherung in der BKK schließt die Leis-
tungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
automatisch mitein. Ihre zentrale Aufgabe
ist es, Pflegebedürftige und Angehörige bei
der ambulanten Pflege zu unterstützen und
im Falle der stationären Pflege einen Teil der
Kosten zu tragen.
Personen sind dann pflegebedürftig, wenn
sie aufgrund einer körperlichen, geistigen
oder seelischen Krankheit oder Behinderung
für gewöhnliche und regelmäßig wiederkeh-
rende Verrichtungen des täglichen Lebens
Hilfe benötigen in den Bereichen:
·
der Körperpflege (z.B. Duschen, Darm-
und Blasenentleerung)
·
der Ernährung (z. B. Aufnahme der Nahrung)
·
der Mobilität (z.B. Gehen, Stehen,
Treppensteigen)
·
der hauswirtschaftlichen Versorgung
(Kochen, Waschen, Reinigen der Wohnung)
KONTAKTLINSEN
siehe Brillen/Sehhilfen
KOSTENERSTATTUNG
Anstelle der Abrechnung über Ihre BKK-Ver-
sichertenkarte ist die Wahl der Kostenerstattung
möglich. Entscheiden Sie sich für die
Kostenerstattung, erstattet die BKK bei Vor-
lage der Privatrechnungen den Kassenanteil.
Der Erstattungsbetrag mindert sich um
gesetzliche Zuzahlungen und einen Abschlag
für Verwaltungsmehraufwand.
Die Kostenerstattung kann für folgende
Bereiche gewählt werden:
·ärztlicheVersorgungoder/und
·zahnärztlicheVersorgungoder/und
·stationärerBereichoder/und
·veranlassteLeistungen(verordneteHeil-
und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege)
Die Informationen dazu werden laut Gesetz
von den Leistungserbringern gegeben.
An die Wahl sind Sie mindestens ein Jahr
gebunden.
Die BKK ist vor der Inanspruchnahme zu
informieren. Wegen der erheblichen Konse-
quenzen und Kostenrisiken raten wir, sich
vor Abschluss einer solchen Vereinbarung
bei uns beraten zu lassen.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
KRANKENGELD
Im Anschluss an die in der Regel sechswöchige
Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers erhalten
Sie von der BKK Krankengeld in Höhe von 70
Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeits-
entgelts (begrenzt auf bis zu 87,50 in 2010)
bzw. 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts,
wenn dieser Betrag niedriger ist.
Beitragspflichtige Einmalzahlungen (z.B.
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) werden
Berücksichtigt und können das Krankengeld
bis auf 100 Prozent des letzten Nettoent-
gelts erhöhen.
Von diesem Betrag sind Versichertenanteile
für die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenver-
sicherung abzuziehen. Es verbleibt ein Netto-
betrag von bis zu 76,71 bzw. 76,46 bei
erhöhtem Beitrag zur Pflegeversicherung.
Der Anspruch auf Krankengeld ist in der
Regel auf 78 Wochen innerhalb von drei
Jahren begrenzt.
Ansprechpartner:
Service-Team Rehabilitation
Für Selbstständige bieten wir neben dem
gesetzlichen Krankengeld einen Zusatztarif,
mit dem das Krankengeld einkommensab-
hängig um bis zu 50 täglich aufgestockt
werden kann.
Ansprechpartner: Service-Team Mitgliedschaft
KRANKENGELD BEI
ERKRANKUNG DES KINDES
Wird Ihr mitversichertes Kind (unter zwölf
Jahre) krank, haben Sie Anspruch auf Kranken-
geld. Voraussetzung ist, dass Sie wegen der
notwendigen Betreuung und Pflege Ihrer
Arbeit nicht nachgehen können und keine
andere Person Ihres Haushalts diese Auf-
gabe übernehmen kann. Im Kalenderjahr
können Sie pro Kind für höchstens zehn,
bei mehreren Kindern für insgesamt höchs-
tens 25 Arbeitstage Krankengeld erhalten.
Alleinerziehende haben einen Anspruch auf
20 beziehungsweise 50 Tage. Der Kranken-
geldanspruch kann auf den anderen Elternteil
übertragen werden, wenn er aus beruflichen
oder persönlichen Gründen nicht geltend
gemacht werden kann.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
KRANKENHAUS-
BEHANDLUNG
Sie haben die freie Wahl unter allen zuge-
lassenen Krankenhäusern bundesweit.
Für die medizinisch notwendige stationäre
Behandlung in einem zugelassenen Kranken-
haus trägt die BKK die Kosten abzüglich des
gesetzlichen Eigenanteils. Fahrkosten wer-
den allerdings nur zum nächsterreichbaren
Krankenhaus übernommen. Ab 18 Jahren
beträgt die Zuzahlung 10 je Tag des Kran-
kenhausaufenthalts begrenzt auf 28 Tage
im Kalenderjahr. Diese Zuzahlung wird bei
einer Prüfung, ob Sie Ihre individuelle Belas-
tungsgrenze von 2 Prozent (chronisch Kranke
1 Prozent) der jährlichen Bruttoeinnahmen
überschreiten, berücksichtigt.
Ansprechpartnerin:
Sarah Lehmann, Krankenhaus-Team
KREBS-FRÜHERKENNUNG
siehe Vorsorgeuntersuchungen
KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG
Versicherte haben einen Anspruch auf medi-
zinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer
Schwangerschaft, wenn herkömmliche Behand-
lungsmaßnahmen (z.B. alleinige hormonelle
Stimulation, Fertilisationsoperation) nicht (mehr)
Erfolg versprechend sind. Die Leistung erhalten
ausschließlich Ehepaare. Es dürfen allein Ei- und
Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.
EinAnspruchbestehtaufmaximaldreiVer-
suche, deren Kosten zu je 50 Prozent von
der Krankenkasse getragen werden. Für
Männer und Frauen beginnt der Anspruch ab
24 Jahren.
Er endet bei Männern mit 49 Jahren, bei
Frauen mit 39 Jahren. Bitte reichen Sie uns
vor Behandlungsbeginn einen ärzt lichen
Behandlungsplan ein.
Ansprechpartner: Thomas Kemmereit
M
MUTTERSCHAFTSGELD
Versicherte Frauen erhalten Mutterschafts-
geld, wenn sie bei Beginn der Schutzfrist
beschäftigt sind oder das Beschäftigungsver-
hältnis während der Schwangerschaft zuläs-
sig aufgelöst wurde. Das Mutterschaftsgeld
beträgtmaximal13proTag.DieDifferenz
zum durchschnittlichen Nettogehalt zahlt der
Arbeitgeber.
Beziehen Sie Arbeitslosengeld, Arbeitslosen-
geld II, Unterhalts- oder Eingliederungsgeld,
erhalten Sie ein Mutterschaftsgeld, das nach
den Leistungen der Arbeitsagentur berech-
net wird.
Das Mutterschaftsgeld wird für die Zeit der
Schutzfrist gezahlt. Diese beginnt grund-
sätzlich sechs Wochen vor der Entbindung
und endet acht Wochen (bei Mehrlings- und
Frühgeburten zwölf Wochen) danach.
Bei vorzei tiger Entbindung verlängert sich
die Schutzfrist nach der Entbindung um den
Zeitraum, um den sich die Schutzfrist vor der
Entbindung verkürzt hat.
Damit wir Ihnen diese Geldleistung auch
umgehend zahlen können, reichen Sie uns
16 Die Leistungen von A Z
17
Die Leistungen von A Z
PSYCHOTHERAPIE
Bei einer Behandlung durch einen Vertrags-
arzt oder durch einen zugelassenen psycho-
logischen Psychotherapeuten trägt die
BKK die Kosten. Zugelassene Therapeuten
nennen wir Ihnen gern.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
R
REHABILITATION BERATUNG UND
BESONDERE ANGEBOTE
Der Beratung unserer Versicherten in Fragen
der Rehabilitation, zum Beispiel bei
Arbeits-unfähigkeit, räumen wir einen großen
Stellenwert ein.
Wir unterstützen Sie dabei, geeignete
Behandlungsmöglichkeiten zu finden oder
Ansprüche bei anderen Sozialleistungs-
trägern zu stellen.
Auch eine Wiedereingliederung in das
Arbeitsumfeld nach längerer Arbeitsunfä-
higkeitbegleiten wir. Die üblichen Therapie-
möglichkeiten ergänzen wir durch spezielle
Angebote, zum Beispiel für Herz- und Rück-
enpatienten (regional) oder bei Übergewicht.
Ansprechpartner: Service-Team Rehabilitation
S
SCHWANGERSCHAFT
Die medizinische Betreuung durch Ärzte
oder Hebammen während der Schwanger-
schaft, bei der Geburt und im Anschluss
daran gehört zum Leistungspaket der BKK.
Ergänzt wird dieses durch Leistungen der
Geburtsvorbereitung, Geburtsvorbereitungs-
kurse, Rückbildungsgymnastik und Haus-
haltshilfe.
Bitte beachten Sie auch unsere Ange-
bote ,,Hallo Baby" und ,,BabyCare" zur Ver-
meidung einer Frühgeburt. Dort erhalten Sie
weitere wichtige Mehrleistungen, wie zum
Beispiel einen Test auf Schwangerschafts-
diabetes ,,Hallo Baby" oder einen individuellen
Ernährungsplan für werdende Mütter ,,Baby-
Care".
TIPP: Alle Leistungen für werdende Mütter:
www.bertelsmann-bkk.de/schwangerschaft
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH
Im Falle eines nicht rechtswidrigen Schwan-
gerschaftsabbruchs (z.B. aufgrund medizini-
scher oder kriminologischer Indikation) trägt
die BKK sämtliche Kosten des Eingriffs ein-
schließlich der Krankenhauspflege. Hierzu
muss der Abbruch in einer Einrichtung
vorgenommen werden, in der auch eine not -
wen dige Nachbehandlung gewährleistet ist.
Als Einrichtung im Sinne des § 13 Schwanger-
schaftskonfliktgesetz kommt auch ein
niedergelassener Vertragsarzt in Betracht,
welcher die nach der Vereinbarung von Quali-
täts sicherungsmaßnahmen beim ambulanten
Operieren gestellten Anforderungen erfüllt.
Bei einem rechtswidrigen, aber straffreien
Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung)
übernimmt die BKK die Kosten für die ärztliche
Beratung über den Abbruch, die Behandlung
während der Schwangerschaft und für eine
Behandlung, die aufgrund von Komplikationen
während oder nach dem Abbruch notwendig
wird, jedoch nicht die Kosten des Abbruchs
selbst (Anästhesie, Medikamente, Krankenhaus-
pflegesatz für den Tag des Abbruchs usw.).
Diese Kosten darf die BKK nur übernehmen,
wenn die Schwangere durch die Kosten des
Eingriffs unzumutbar belastet würde.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
SOZIALPÄDIATRISCHE LEISTUNGEN
Nicht ärztliche sozialpädiatrische Leistungen
haben das Ziel, Schädigungen oder Störungen
in der körperlichen, geistig-seelischen und
sozialen Entwicklung von Kindern frühzeitig
zu erkennen, zu verhindern, zu heilen oder in
ihren Auswirkungen zu mindern.
Hierzu gehören insbesondere Diagnostik,
Psychotherapie sowie entwicklungs- und
funktionstherapeutische Maßnahmen, wie
zum Beispiel Krankengymnastik, Beschäfti-
gungstherapie und Sprachtherapie.
Die BKK übernimmt die Kosten für Maßnah-
men, die für die Diagnostik und das Aufstel-
len eines Behandlungsplanes erforderlich
sind. Die Vergütungen sind vertraglich mit
den Leistungsanbietern geregelt und
werden direkt mit der BKK abgerechnet. Die
außerhalb der Diagnostik erforderlichen heil-
pädagogischen, sozialen und psychosozialen
Maßnahmen fallen dagegen in den Leistungs-
bereich der Träger der Jugendhilfe.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
STATIONÄRE REHABILITATION
Reicht die ambulante Rehabilitation nicht
aus, trägt die BKK auch die Kosten einer
stationären Rehabilitation. Dabei ist allerdings
immer vorab zu prüfen, ob eine Vorrangigkeit
der Rentenversicherung oder eines anderen
Leistungsträgers vorliegt. Dies ist in der
Regel bei Arbeitnehmern der Fall.
Ab 18 Jahren beträgt die Zuzahlung 10 pro
Tag. Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB)
ist die Zuzahlung auf 28 Kalendertage begrenzt
(inkl. der vorherigen Krankenhaustage).
Ansprechpartner: Service-Team Rehabilitation
STIMM-, SPRECH- UND SPRACH-
THERAPIE
Probleme mit der Stimme oder beim Spre-
chen können das alltägliche Leben massiv
beeinträchtigen. Hier helfen Maßnahmen
der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, die
vom Arzt verordnet und von einem Logopä-
den oder Sprachtherapeuten durchgeführt
werden. Ab 18 Jahren beträgt die Zuzahlung
für diese Leistung 10 Prozent der Kosten
sowie 10 je Verordnung.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
V
VORSORGEUNTERSUCHUNGEN
Sorgen Sie vor, denn Vorsorge und Früher-
kennung sind einfach und allemal besser
als Heilen. Manche Krankheiten lassen sich
vermeiden, wenn Risikofaktoren rechtzeitig
erkannt werden.
Krebsvorsorge
Frauen können ab dem Alter von 20 Jahren,
Männer ab dem Alter von 45 Jahren einmal
Die Hilfe muss ,,auf Dauer" (mindestens
voraussichtlich für sechs Monate) und ,,in
erheblichem Maße" erforderlich sein. Die
Leistung wird als Pflegesachleistung, Pflege-
geld oder eine Kombination aus beiden
Leistungen erbracht. Nach Begutachtung
durch den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung erfolgt entsprechend
des Umfangs der Pflegebedürftigkeit eine
Einstufung in die Pflegestufen.
Pflegestufe I
Erheblich Pflegebedürftige
Hilfebedarf besteht einmal täglich bei wenigs-
tens zwei Verrichtungen aus den Bereichen
Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und
zusätzlich mehrfach in der Woche bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung.
Der Zeitaufwand, den ein Familienangehö-
riger oder eine andere nicht als Pflegekraft
aus gebildete Pflegeperson für die erforderli-
chen Leistungen der Grundpflege und
hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt,
muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt
mindestens 90 Minuten betragen; hierbei
müssen auf die Grundpflege mehr als
45 Minuten entfallen.
Pflegestufe II Schwerpflegebedürftige
Hilfebedarf besteht dreimal täglich zu
verschiedenen Zeiten für Verrichtungen aus
den Bereichen Körperpflege, Ernährung
oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in
der Woche bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung.
Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger
oder eine andere nicht als Pflegekraft aus-
gebildete Pflegeperson für die erforderlichen
Leistungen der Grundpflege und hauswirt-
schaftlichen Versorgung benötigt, muss
wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindes-
tens drei Stunden betragen; hierbei müssen
auf die Grundpflege mindestens zwei
Stunden entfallen.
Pflegestufe III
Schwerstpflegebedürftige
Hilfebedarf besteht rund um die Uhr bei der
Körperpflege, der Ernährung oder der Mobi-
lität und zusätzlich mehrfach in der Woche
bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der
Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger
oder eine andere nicht als Pflegekraft aus-
gebildete Pflegeperson für die erforderlichen
Leistungen der Grundpflege und hauswirt-
schaftlichen Versorgung benötigt, muss wö-
chentlich im Tagesdurchschnitt mindestens
fünf Stunden betragen. Auf die Grundpflege
müssen mindestens vier Stunden entfallen.
Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel,
zum Beispiel Desinfektionsmittel und Ein-
malhandschuhe, in Höhe von bis zu 31,- im
Monat und auf technische Hilfsmittel. Tech-
nische Hilfsmittel werden vorrangig leihweise
zur Verfügung gestellt. In diesem Falle ent-
fällt die Zuzahlung, die nach Vollendung des
18.Lebensjahres10Prozentmaximal25,-
beträgt. Lehnt es der Pflege bedürftige ohne
zwingenden Grund ab, ein technisches
Pflegehilfsmittel auszuleihen, hat er die
Kosten in vollem Umfang selbst zu tragen.
Ausführliche Informationen zu den
Leistungen der Pflegeversicherung erhalten
Sie auch auf unserer Internetseite:
www.bertelsmann-bkk.de/pflege
Ansprechpartner: Thomas Kemmereit
18 Die Leistungen von A Z
19
Die Leistungen von A Z
Eine EU-Arbeitsgruppe zur Sicherheitsbewer-
tung von Amalgam hat diesbezüglich fest-
gestellt, dass, vereinfacht gesagt, in den
meisten Fällen kein Zusammenhang zwischen
Amalgam und Krankheitssymptomen besteht.
In der Tat ist es sogar so, dass das Risiko
einer Unverträglichkeit bei Kunststoff- und
Keramikfüllungen nach aktuellen zahnme-
dizinischen Untersuchungen höher ist als
bei Füllungen aus Amalgam. Das Fazit der
EU-Arbeitsgruppe lautete: ,,Die Vorteile der
Zahnrestaurierung mit Amalgam überwiegen
bei Weitem die nachgewiesenen Risiken."
Kunststoff-Füllungen
(im Frontzahnbereich)
Der Einsatz erfolgt in erster Linie im Front-
zahnbereich. Diese Kunststoff-Füllungen
sind grundsätzlich auch dann zuzahlungsfrei,
wenn sie mit einer aufwendigeren Technik
verarbeitet werden müssen. Darüber hinaus
gibt es zusätzliche Optimierungsmaßnah-
men, die dann zu Mehrkosten führen.
Aufwendige Versorgungsformen, z.B. Inlays
Entscheiden Sie sich für besonders aufwen-
dige Versorgungsformen z.B. besonders
große und aufwendige Kunststoff-Füllungen
im Seitenzahngebiet oder Einlagefüllungen
aus Gold (sogenannte Inlays), Keramik oder
Kunststoff dürfen die Krankenkassen nur
einen Kostenanteil in Höhe der oben genann-
ten preisgünstigen plastischen Materialien
übernehmen. Die Mehrkosten tragen Sie
selbst. In diesem Fall erhalten Sie von Ihrem
Zahnarzt eine schriftliche Übersicht, aus der
die Kosten, die Sie selbst zu tragen haben,
hervorgehen. Die ,,Mehrkostenvereinbarung"
muss von Ihnen unterschrieben werden.
Die Mehrkosten dürfen sich übrigens aus-
schließlich auf die aufwendigere Füllungs-
technik beziehen und nicht auf ohnehin
notwendige Begleitmaßnahmen, wie z.B.
Röntgen und Betäubung. Diese werden direkt
über die Versichertenkarte abgerechnet.
Lassen Sie sich also in jedem Fall von Ihrem
Zahnarzt vorab über die geplante Behand-
lung beraten. Und denken Sie daran: Jeder
BKK-Versicherte hat einen Anspruch auf eine
zuzahlungsfreie Versorgung. Ob Mehrkosten
entstehen, entscheiden Sie selbst.
Ansprechpartner: Service-Team Zahnmedizin
ZUSATZVERSICHERUNGEN
Als Mitglied der Bertelsmann BKK können
Sie Krankenzusatzversicherungen der Barmenia
Krankenversicherung eG zu attraktiven
Gruppenvertragskonditionen abschließen.
Enthalten sind Zusatzleistungen für den
ambulanten und stationären Bereich.
So können Sie mit den ambulanten Zusatz-
tarifen beispielsweise Ihren Eigenanteil bei
Zahnersatz und Inlays reduzieren, Heilprak-
tikerbehandlungen absichern oder sich mit
den stationären Zusatztarifen im Krankenhaus
die Chefarztbehandlung und ein Zwei- oder
Einbettzimmer sichern.
Weitere Informationen:
www.bertelsmann-bkk.de/zusatzversiche-
rungen
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
Die Bertelsmann BKK
ist Ihr ganz persönlicher
Partner, wenn es um das
Wichtigste im Leben geht:
Ihre Gesundheit!
jährlich kostenlos eine Krebs-Früherken-
nungsuntersuchung in Anspruch nehmen.
Darmkrebsvorsorge
Kostenloses Testset ab 30 Jahren
www.bertelsmann-bkk.de/testset
Hautkrebsvorsorge
In Bayern und Baden-Württemberg ohne
Altersgrenze, in NRW ab 20 Jahren (sonst
jeweils erst ab 35 Jahren).
Gesundheits-Check-up: Ab dem 35. Geburtstag
haben Sie alle zwei Jahre kostenlos die
Möglichkeit, einen Gesundheits-Check-up
durchführen zu lassen. Dabei wird zum
Beispiel überprüft, ob Diabetes, Herz-Kreis-
lauf- oder Nierenerkrankungen vorliegen oder
Risikofaktoren vorhanden sind.
Für Kinder: Regelmäßige Vorsorgeunter-
suchungen von der Geburt (U1) bis zum
sechsten Lebensjahr (U9) gehören zum
Kinder-Vorsorgeprogramm der BKK.
Als Mehrleistung bieten wir für
Kinder von sieben bis acht Jahren den ,,U10-
Grundschul-Check" (NRW, Bayern und
Baden-Württemberg), für Kinder von neun bis
zehn Jahren den ,,U11-Schüler-Check" (u.a. in
NRW und Baden-Württemberg).
Für Jugendliche:
Eine spezielle Jugendgesundheitsuntersu-
chung gibt es für Jugendliche von 12 bis
14 Jahren die J1.
Ansprechpartner: Service-Team Leistungen
Zahnärztliche Vorsorge für Kinder
und Erwachsene:
Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt
sichern zusammen mit der richtigen
Zahnpflege schon bei den Kindern und
später auch bei Erwachsenen eine gute
Zahn gesundheit.
Ansprechpartner: Service-Team Zahnmedizin
TIPP: Mit unserer Online-Gesundheitsakte
verpassen weder Sie noch Ihre Kinder einen
Vorsorgetermin. Tragen Sie Ihre Termine
ein und lassen Sie sich per E-Mail oder SMS
erinnern.
www.bertelsmann-bkk.de
Z
ZAHNERSATZ
Der Zuschuss für medizinisch erforderlichen
Zahnersatz (z.B. Kronen oder Prothesen)
basiert auf Festzuschüssen. Diese orientieren
sich am Befund. Zur Festsetzung des
Zuschusses senden Sie uns den von Ihrem
Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan.
Online-Check Eigenanteil Zahn ersatz
auf www.bertelsmann-bkk.de
Bonusregelung
Der Zuschuss erhöht sich, wenn erkennbar
ist, dass Sie Ihre Zähne pflegen und sich
regelmäßig vom Zahnarzt haben untersuchen
lassen. Auch Träger von Totalprothesen
müssen regelmäßig den Zahnarzt aufsuchen.
Regelmäßig heißt: ein Zahnarztbesuch im
Kalenderjahr, vor Vollendung des 18. Lebens-
jahres je Kalenderhalbjahr. Können Sie für die
letzten fünf Jahre vor Beginn der Behand-
lung regelmäßige Untersuchungen nach-
weisen, erhöht sich der Festzuschuss um
20 Prozent. Bei Nachweis der letzten zehn
Kalenderjahre vor Beginn der Behandlung
erhalten Sie weitere 10 Prozent. Zum Nach-
weis dient das Bonusheft, in dem der Zahnarzt
die Untersuchungen bestätigt. Dieses erhal-
ten Sie bei Ihrem Zahnarzt.
TIPP: Mit dem Erinnerungsservice unserer
Online-Gesundheitsakte sichern Sie sich
so den vollen Zuschuss.
Tragen Sie einfach Ihren letzten Termin ein
und lassen sich an einen neuen Termin per
E-Mail oder SMS erinnern.
www.bertelsmann-bkk.de
Härtefallregelungen schützen vor
unzumutbarer Belastung
Der Gesetzgeber hat Vorkehrungen getroffen,
damit Sie nicht unzumutbar belastet werden.
Liegt eine der folgenden Voraus setzungen
vor, gelten Sie als unzumutbar belastet.
Demzufolge verdoppelt sich der Festzuschuss:
·DiemonatlichenBruttoeinnahmenzum
Lebensunterhalt überschreiten die
Härtefallgrenze nicht (bei Alleinstehenden
1.022,00 im Jahr 2010, mit einem
Angehörigen 1.405,25 , jeder weitere
Angehörige zusätzlich 255,50 bestimmte
Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt
lebenden Angehörigen werden angerechnet).
·DerVersicherteerhältHilfezumLebens-
unterhalt nach dem SGB XII (vormals Bun-
dessozialhilfegesetz) oder im Rahmen der
Kriegsopferfürsorge, Leistungen nach dem
Recht der bedarfsorientierten Grundsiche-
rung, Arbeitslosengeld II oder Ausbildungs-
förderung.
·DieKostenderUnterbringungineinem
Heim werden vom Sozialhilfeträger oder
der Kriegsopferfürsorge getragen.
Gleitende Härtefallregelung
Treffen die genannten Voraussetzungen der
Sozialklausel nicht zu, kann die BKK im
Rahmen der gleitenden Härtefallregelung
den Festzuschuss erhöhen. Die zusätzliche
Kostenbeteiligung wird dann wie folgt be-
rechnet:
Die Differenz zwischen den monatlichen
Bruttoeinnahmen des Versicherten
und der Härtefallgrenze der Sozialklausel
(1.022,00 bei Alleinstehenden in 2010)
wird mit drei multipliziert.
DieserBetragistdiemaximaleEigenbetei-
ligung des Versicherten im Rahmen der
gleitenden Härtefallregelung.
Ansprechpartner: Service-Team Zahnmedizin
ZAHNFÜLLUNGEN
Heiß, kalt, ein Ziehen im Zahn wer kennt
das nicht: Zahnschmerzen, die sich auch bei
guter Zahnpflege und zahnfreundlicher Ernäh-
rung leider nicht voll und ganz verhindern
lassen. Ist ein von Karies betroffener Zahn
die Ursache, wird Ihr Zahnarzt die Stelle
durch eine Füllung ersetzen. In diesem Fall
garantieren wir Ihnen eine zuzahlungsfreie
Versorgung.
Wichtige Informationen zu den verschiedenen
Füllungsmöglichkeiten haben wir im Folgenden
für Sie zusammengefasst.
Amalgam besser als sein Ruf
Wegen seiner guten Verarbeitungsfähigkeit
und Haltbarkeit, aber auch aus Kostengründen
wirdindenPraxenschonseitJahrenein
unbedenkliches Silberamalgam verwendet.
Stand: Februar 2009
Unsere Ansprechpartner
immer für Sie da
Stand: 01.01.2010
Bertelsmann BKK
Carl-Miele-Straße 214, 33311 Gütersloh
Mo. Fr. 8:30 16:00 , Do. bis 17:00 Uhr
Fon0 52 41/80-74 000,Fax80 -74 142
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www.bertelsmann-bkk.de
Servicenummern:
Interessenten: 08 00/80-74 000
(kostenlos aus dem dt. Festnetz)
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Geschäftsstellen
GGP Media, Pößneck
Bertelsmann BKK
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Mo. Do. 8:30 15:00 Uhr, Fr. bis 13:00 Uhr
Fon0 36 47/430-278,Fax430-358
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RTL, Köln
Bertelsmann BKK /RTL Television
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Fon02 21/456-69 07,Fax456-69 09
rtl@bertelsmann-bkk.de
Ansprechpartnerin:
Andrea Erbstößer-Mann
Stand: 01.02.2010
Service-Team Leistungen:
A Frie: Ahlfeld, Angelika
Fon05241/80-74031,Fax972680-11
angelika.ahlfeld@bertelsmann-bkk.de
Frif Kueg: Klaß, Kathrin
Fon05241/80-74032,Fax972680-80
kathrin.klass@bertelsmann-bkk.de
Kueh Schad: Wichmann-Glaser, Torsten
Fon05241/80-74033,Fax972680-44
t.wichmann-glaser@bertelsmann-bkk.de
Schae Z: Seidel, Melanie
Fon05241/80-74034,Fax972680-58
melanie.seidel@bertelsmann-bkk.de
Service-Team Zahnmedizin/Hilfsmittel
Zahnmedizin:
A - Ki: Meise, Nicole
Fon05241/80-74054,Fax972680-32
nicole.meise@bertelsmann-bkk.de
Kl Pa: Oehle, Ute
Fon05241/80-74055,Fax972680-34
ute.oehle@bertelsmann-bkk.de
Pe Z: Rückwardt, Uschi
Fon05241/80-74056,Fax972680-38
uschi.rueckwardt@bertelsmann-bkk.de
Hilfsmittel: Uhr, Petra
Fon05241/80-74053,Fax972680-72
petra.uhr@bertelsmann-bkk.de
Service-Team Rehabilitation:
A Geo: Aschhoff, Kristina
Fon05241/80-74041,Fax972680-69
kristina.aschhoff@bertelsmann-bkk.de
Gep Lah: Hagmann, Thorsten
Fon05241/80-74042,Fax972680-29
thorsten.hagmann@bertelsmann-bkk.de
Lai Scha: Lehmann, Katja
Fon05241/80-74043,Fax972680-31
katja.lehmann@bertelsmann-bkk.de
Sche Z:
Pauli, Christiane
Fon05241/80-74044,Fax972680-35
christiane.pauli@bertelsmann-bkk.de
Krankenhaus-Service:
Lehmann, Sarah
Fon05241/80-74047,Fax972680-49
sarah.lehmann@bertelsmann-bkk.de
Service Pflege, häusliche Krankenpflege,
Beratung bei Behandlungsfehlern:
Kemmereit, Thomas
Fon05241/80-74051,Fax972680-25
thomas.kemmereit@bertelsmann-bkk.de
Betriebssozialdienst:
Dembkowski, Beate (Ltg.)
Fon05241/80-74070,Fax972680-17
beate.dembkowski@bertelsmann-bkk.de
Suer, Martina
Fon05241/80-74071,Fax972680-47
martina.suer@bertelsmann-bkk.de
Service-Team Mitgliedschaft/
Familienversicherung:
Herold, Florian
Fon05241/80-74082,Fax972680-81
florian.herold@bertelsmann-bkk.de
Kroschewski, Heike
Fon05241/80-74081,Fax972680-65
heike.kroschewski@bertelsmann-bkk.de
Familienversicherung:
Popanda, Nadine
Fon05241/80-74080,Fax972680-66
nadine.popanda@bertelsmann-bkk.de
BKK-Gesundheitskarte eGK
Ackemann, Nicole
Fon05241/80-74120,Fax972680-10
nicole.ackemann@bertelsmann-bkk.de
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leistungen sind gleich", so die Stiftung
Warentest. Unsere vielen PLUS-Leistungen
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