Gesundheit
Das Magazin der Bertelsmann BKK
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Geschäftsjahr 2007 mit Überschuss abgeschlossen
Neue Vorsorgeuntersuchungen
für Kinder und junge Frauen
Zusatzversicherungen und Impfungen
die Urlaubstipps der BKK
02
Jugendschutz
Sicherheit für junge Chatter
LYCOS Europe übernimmt beim
Jugendschutz im Internet eine Vorrei-
terrolle. Andere führende Branchen-
vertreter, wie RTL interactive und AOL
Deutschland, folgen den Gütersloher
Sicherheitsmaßnahmen beim Online-
Chat. Im Rahmen eines gemeinsamen
Verhaltenskodex, der ,,freiwilligen
Selbstkontrolle Chat", verpflichten sich
diese Unternehmen, Angebote, die
Kindern und Jugendlichen zugänglich
sind, genauer zu kontrollieren. Die
gemeinsame Erklärung steht unter
dem Dach der Freiwilligen Selbstkon-
trolle Multimedia-Diensteanbieter e. V.
(FSM).
Pflege
Internet-Portal zeigt Missstände auf
Ein Meldesystem im Internet soll ge-
gen Missstände in der Altenpflege hel-
fen. Auf www.kritische-ereignisse.de
können Pflegekräfte Erfahrungen aus
der Praxis anonym austauschen. Auch
Menschen, die selber auf Pflege ange-
wiesen sind, und Angehörige können
mitmachen, ohne ihren Namen nen-
nen zu müssen. Das Internet-Portal
wird vom Kuratorium Deutsche Alters-
hilfe betrieben. Das Gesundheitsminis-
terium unterstützt das Projekt.
Gesundheit
EHIC auch für Großbritannien
Seit dem 1. April 2008 ist auch in
Großbritannien die Vorlage der Euro-
päischen Krankenversicherungskarte
(EHIC) bzw. einer provisorischen Er-
satzbescheinigung für die Inanspruch-
nahme von Sachleistungen (z. B.
notwendige ärztliche Behandlung oder
Krankenhausbehandlung) zwingend
erforderlich.
Bisher genügte jeweils der Personal-
ausweis oder Reisepass. Wird keines
dieser Dokumente vorgelegt, muss
der Versicherte damit rechnen, als
Privatpatient behandelt zu werden. Die
dann von ihm auszulegenden Kosten
könnten gegebenenfalls nur teilweise
erstattet werden.
Internet
,,Weiße Liste" soll passendes
Krankenhaus finden helfen
Das neue Internetportal www.
weisse-liste.de soll die Suche nach der
passenden medizinischen Behandlung
in deutschen Krankenhäusern vereinfa-
chen und verbessern. Das Projekt der
Bertelsmann Stiftung in Gütersloh und
mehrerer Dachverbände der deutschen
Patienten- und Verbraucherorganisatio-
nen wurde Anfang Juni vorgestellt.
Die ,,Weiße Liste" soll Patienten und
Angehörigen ermöglichen, die rund
2000 deutschen Kliniken danach zu
durchsuchen, wo bestimmte Fachärzte
zu finden sind und welche Ausstattung
die Häuser haben. Erfahrungen ande-
rer Patienten sollen ebenfalls wieder-
gegeben werden.
F
ot
o: Ar
c
hiv
Fit durch den Sommer
03
Inhalt
Unternehmensnachrichten
Bertelsmann BKK ist kerngesund
1,2 Mio. Überschuss in 2007
04
Vorsorge
Kostenloses Hautkrebs-Screening
wird flächendeckend GKV-Leistung
06
Die dunkle Seite der Sonne
07
Versicherung
Kranken- und Pflegeversicherung
der bisher Nichtversicherten
08
Krankenversicherung
Ein Multitalent im Scheckkartenformat die
elektronische Gesundheitskarte (eGK)
10
Medizin
Neue Vorsorgeuntersuchungen
für Kinder und junge Frauen
12
Reisen
Wichtige Urlaubstipps der BKK
13
Kurzmeldungen
Hilfsmittel und Zuzahlungen
14
Themen im Expertenchat
14
Ausbildung 2009
14
Blickpunkt
125 Jahre gesetzliche Krankenversicherung 15
Pflege
Die Pflegereform kommt
16
fit for life
,,Locker bleiben" zahlt sich aus
18
Studie zur Rückengesundheit
18
Die Aktivwoche kommt an
19
Entspannung pur
19
Aktuell
Zecken sind wieder aktiv
20
Familie
Die Clown-Visite
21
Ratgeber
22
Gewinn-Rätsel
23
Liebe Leserinnen und Leser,
zum Ende des ersten Halbjahres schließen wir
traditionell das vorangegangene Geschäftsjahr
ab. Die wichtigste Erkenntnis: Die Bertels-
mann BKK steht unverändert gut da. Wir haben das Geschäftsjahr
2007 mit einem deutlichen Überschuss abgeschlossen, stehen somit
angesichts der kommenden Herausforderungen auf einem sehr soliden
Fundament. Zudem konnten wir erneut rund 1.000 neue Kunden in der
BKK begrüßen. Ein sehr erfreulicher Trend, der sich im ersten Halbjahr
2008 ungebrochen fortsetzt. Unser an vielen Stellen erweitertes Leis-
tungsangebot, zum Beispiel im Bereich Impfungen, sowie der kunden-
nahe Service scheinen daher den Kundenerwartungen zu entsprechen.
Und auch der Beitragssatz ist mit 12,9 % äußerst attraktiv.
2009 werden sich die Rahmenbedingungen jedoch deutlich ändern.
Der von der Bundesregierung gewollte von der Wirtschaft und den
Krankenkassen hingegen mehrheitlich abgelehnte Gesundheitsfonds
bringt einen einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen. Die Höhe
legt die Bundesregierung erst im November fest. Kann eine Kranken-
kasse mit den Geldern aus dem Fonds ihre Ausgaben nicht decken,
muss sie einen Zusatzbeitrag erheben.
Wir gehen davon aus, dass sich infolge der sich angleichenden Beiträ-
ge ein Wettbewerb um den besten Leistungskatalog und den besten
Service entfaltet. Um hier bestens gerüstet zu sein, sind wir in einem
intensiven Dialog mit dem Verwaltungsrat. Außerdem starten wir zeit-
gleich mit dem Erscheinen der GESUNDHEIT eine Kundenbefragung.
Dazu werden 4.500 repräsentativ ausgewählte Versicherte zu unserem
Leistungs- und Serviceangebot befragt. Nutzen Sie die Chance und
gestalten Sie mit uns die BKK für die kommenden Jahre. Wir sind sehr
gespannt auf Ihre Antworten.
Bleiben Sie gesund, bleiben Sie in Bewegung
Ihr
Wolfgang Diembeck
Vorstand Bertelsmann BKK
04 Unternehmensnachrichten
Einnahmen in Höhe von 109,8 Mio.
(Vorjahr 106,8 Mio. ) stehen Ausgaben
von 108,5 Mio. (Vorjahr 104,0 Mio. )
gegenüber. Der Anstieg des Haushalts-
volumens ist eine Folge des erneut gu-
ten Kundenzuwachses. Mit 971 neuen
Mitgliedern, einem Anstieg um 3,4 %,
hatte die BKK am Ende des letzten
Jahres 30.087 Mitglieder bzw. 43.618
Versicherte. Ein positiver Trend, der sich
übrigens im ersten Quartal 2008 mit
rund 250 Neukunden weiter fortsetzt.
Größter Ausgabenposten sind unver-
ändert die Transferzahlungen an andere
Krankenkassen. Sie belaufen sich mit
42,5 Mio. auf gut 40 % unserer
Ausgaben. Zurückzuführen sind diese
Transferzahlungen auf den Risikostruk-
turausgleich (RSA), der Jahr für Jahr
einen Teil unserer Einnahmen Kran-
kenkassen mit älteren Kunden zuführt.
Dies sind überwiegend die Allgemei-
nen Ortskrankenkassen (AOK). Weitere
Ausgaben, die nicht der Bertelsmann
BKK-Versichertengemeinschaft zu-
gutekommen, sind die Zahlungsver-
pflichtungen zur Entschuldung anderer
Betriebskrankenkassen.
Die Leistungsausgaben sind ins-
gesamt pro Versicherten um 3,8 %
gestiegen. Ursache sind vor allem
deutlich höhere Ausgaben für Me-
dikamente, Krankengeld und Prä-
vention. Um insgesamt 28 % sind
allein die Medikamentenausgaben seit
2002/2003 gestiegen, so Wolfgang
Diembeck, Vorstandsvorsitzender der
Bertelsmann BKK. ,,Damit geben wir
für Medikamente inzwischen gleich viel
Geld aus wie für die gesamte ärztliche
Behandlung unserer Versicherten. Die
Ausgaben für Krankengeld sind nach
starken Rückgängen in den Vorjahren
nun wieder gestiegen, was dem all-
gemeinen Trend beim Krankenstand
entspricht. In die Früherkennung und
Vermeidung von Krankheiten haben
wir durch höhere Impfleistungen für
private Auslandsreisen und gegen
Gebärmutterhalskrebs sowie durch
Gesundheitskurse und betriebliche Ge-
sundheitsförderung bewusst investiert,
um den Gesundheitsschutz unserer
Kunden zu erhöhen."
,,Die Vermögens-
lage der BKK ist
insgesamt sehr
gut, sodass die
Bertelsmann BKK
weiterhin solide
aufgestellt ist."
W. Diembeck
Der Verwaltungsrat hat das Landes-
versicherungsamt NRW, wie schon
in den Vorjahren, mit der Prüfung der
Jahresrechnung beauftragt. Nach Vor-
lage des Prüfberichtes wird der Verwal-
tungsrat im August über die Abnahme
der Jahresrechnung und die Entlastung
des Vorstandes entscheiden.
Dr. Franz Netta, Vorsitzender des Ver-
waltungsrats, äußert sich zufrieden mit
dem Geschäftsverlauf: ,,Die BKK wird von
ihren Kunden geschätzt, so die einhellige
Meinung der Kollegen im Verwaltungsrat.
Sie überzeugt durch ihr umfangreiches
und serviceorientiertes Angebot zu ei-
nem sehr attraktiven Preis. Die betriebs-
bezogene Ausrichtung ist, das zeigen Ver-
gleiche mit den anderen Krankenkassen,
nach wie vor eine Erfolg versprechende
Basis. Mit der anstehenden Kundenbe-
fragung wird die BKK zudem wichtige
Anregungen aufnehmen und sicherlich
weitere Mehrwerte schaffen."
Bertelsmann BKK ist kerngesund
1,2 Mio. Überschuss in 2007
Mit einem Überschuss in Höhe von 1,254 Mio. schließt die Bertelsmann BKK das Geschäftsjahr 2007 erfolgreich
ab. Vorstand und Verwaltungsrat sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden, sichert es doch den günstigen Beitrags-
satz auch für 2008. Mit 12,9 % allgemeinem Beitragssatz liegt die Bertelsmann BKK weiterhin unter den Top 10
der günstigsten bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Ausgaben im Geschäftsjahr 2007
in Mio. in %
Gesundheitsleistungen
62,4
57,5
(Ärzte, Medikamente, Krankenhaus, Prävention etc.)
Ausgleichszahlungen an andere Kassen
42,5
39,2
(Risikostrukturausgleich und Sanierungsbeihilfen)
Verwaltungskosten
3,6
3,3
(Personal, Miete, IT, Kommunikation, Verbandsbeiträge)
Summe Gesamtausgaben
108,5
100
Einnahmen im Geschäftsjahr 2007
in Mio. in %
Beitragseinnahmen
107,1
97,5
Zuschuss aus Steuermitteln
1,8
1,6
(für versicherungsfremde Leistungen)
Zinsen und Ersatzansprüche
0,9
0,9
Summe Einnahmen
109,8
100
05
Bertelsmann BKK weiterhin unter
den Top 10 der günstigsten bundes-
weit geöffneten Kassen
Thomas Johannwille, Vorstandsmit-
glied: ,,Die Spanne der Beitragssätze der
gesetzlichen Krankenkassen ist in den
letzten beiden Jahren wieder auseinan-
dergegangen. Bei den teuren Kassen
liegt der Höchstwert nun bei 16,5 %.
In den teuren Kassen versicherte Mit-
arbeiter können daher in den letzten
Monaten des Jahres schon bei einem
durchschnittlichen Einkommen durch
einen Wechsel zur Bertelsmann BKK
noch rund 30 monatlich sparen.
Massive Änderungen und Mehrbe-
lastungen durch den Gesundheits-
fonds ab 2009
Einschneidende Veränderungen ste-
hen dem Krankenkassenwesen und da-
mit den Versicherten ab 2009 ins Haus.
Anstelle des von jeder Kasse selbst
festgelegten Beitragssatzes tritt ein
Einheitsbeitragssatz, den die Bundes-
regierung Ende des Jahres bestimmen
wird. Die derzeitige Beitragsspanne der
rund 200 gesetzlichen Krankenkassen,
die von 12,5 bis 16,5 % reicht, ist dann
Vergangenheit. Es wird mit einem Wert
von 14,5 bis 15 % gerechnet. Das führt
für unsere Versicherten und Arbeitge-
ber zu erheblich höheren Beiträgen,
die allerdings in den Gesundheitsfonds
abfließen. Wie viel Geld die Bertels-
mann BKK aus dem Gesundheitsfonds
bekommen wird, steht aber heute noch
nicht fest, da die Eckpunkte der Geld-
zuteilung noch ständig durch die Politik
verändert werden.
Die Bertelsmann BKK wird auch
2009 ein attraktiver Partner sein
Dazu Wolfgang Diembeck: ,,Die
Bundesregierung beschränkt den Wett-
bewerb und lenkt das System in eine
staatliche Einheitsversorgung. Bürger
und Versicherte würden aber von ei-
nem System, in dem Kassen und auch
Anbieter untereinander im Wettbewerb
stehen, viel mehr profitieren. Wofür
sich die Politik auch entscheidet, die
Vorstandsvergütung
Jahr Vorstand
Grundver- erfolgsabhängige
gütung
Einmalzahlung
2007 Vorstandsvorsitzender 94.366 29.555
Vorstandsmitglied
72.401 20.275
2006 Vorstandsvorsitzender 101.812 25.975
Vorstandsmitglied
71.432 17.700
2005 Vorstandsvorsitzender 92.447 23.045
Vorstandsmitglied
70.934 17.250
2004 Vorstandsvorsitzender 92.184 22.350
Vorstandsmitglied
69.419 17.750
2003 Vorstandsvorsitzender 90.687 21.435
Vorstandsmitglied
68.207 16.005
Bertelsmann BKK wird weiterhin ein
attraktiver Partner für ihre Versicherten
sein, daran arbeiten wir."
Günstige Verwaltungskosten
Die Ausgaben der BKK für die Ver-
waltung, also Büromiete, Ausstattung,
Gehälter etc., sind durch eine effiziente
Organisation nach wie vor deutlich ge-
ringer als bei anderen Kassen. Während
die Verwaltungskosten der Kassen im
Durchschnitt ca. 116 je Versicherten
betragen, liegt der Wert der Bertelsmann
BKK mit 83,78 um 28 % günstiger.
Die BKK veröffentlicht in diesem Jahr
erstmalig die Gehälter der Vorstände.
Der Gesetzgeber hatte dies bereits
2004 verfügt, um den Beitragszahlern
die Möglichkeit zu geben, ihre Kran-
kenkasse auch hieran zu beurteilen. Da
eine derartige Veröffentlichung einen
erheblichen Eingriff in die Persönlich-
keitsrechte der Betroffenen darstellt
und die Höhe der Gehälter wenig Auf-
schluss über die Effizienz gibt, haben
Vorstand und Verwaltungsrat diese
Vorschrift gerichtlich prüfen lassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die
Bedenken zwar grundsätzlich bestätigt,
das Transparenzinteresse der Allge-
meinheit jedoch höher bewertet und
deshalb im Februar 2008 entschieden,
die Klage nicht zur Entscheidung anzu-
nehmen. Die Veröffentlichung im Bun-
desanzeiger ist im April 2008 erfolgt.
Der Vorstand einer Krankenkasse
wird vom Verwaltungsrat der Kasse
für sechs Jahre gewählt. Ihm obliegt
die Geschäftsführung der BKK mit
der Verantwortung gegenüber ihren
Kunden, den Vertragspartnern, der
Rechtsaufsicht und der Belegschaft.
Alles in allem ist der Vorstand der ,,Ge-
neral Manager" des Dienstleistungs-
unternehmens Krankenkasse in etwa
vergleichbar mit dem Geschäftsführer
eines mittelständischen Wirtschafts-
unternehmens, dem Direktor einer
Krankenhausgesellschaft oder dem
Vorstand einer kleineren Aktiengesell-
schaft. Für rechtswidrige Entscheidun-
gen haftet der Vorstand persönlich.
Im Jahr 2007 beliefen sich die Ge-
samtausgaben der Bertelsmann BKK
auf 108,5 Mio. . Davon wurden 3,56
Mio. für Verwaltungskosten aufge-
wendet. Das entspricht einem Anteil
von 3,3 %. Der Anteil liegt bei Kranken-
kassen üblicherweise bei 5 bis 6 %, bei
der Privatversicherung sogar bei 12 %.
An jährlichen Vergütungen einschließ-
lich Nebenleistungen erhielten die
Mitglieder des Vorstandes der Bertels-
mann BKK:
Oswald Lexer
Am 10. Juni 2008 verstarb Oswald Lexer. Er
war 15 Jahre lang Mitglied des Verwaltungs-
rates der Bertelsmann BKK und seit 1999
dessen stellvertretender Vorsitzender. Mit
hohem persönlichem Engagement und viel
Gespür für die Erwartungen und Bedürfnisse
der Versicherten setzte er sich für deren Inter-
essen ein und prägte die erfolgreiche Entwick-
lung der BKK. Die Gesundheit der Mitarbeiter
war ihm stets ein wichtiges Anliegen.
Unsere Gedanken sind bei seiner Familie.
Wir werden Oswald Lexer in dankbarer Erin-
nerung behalten.
Verwaltungsrat, Vorstand und Belegschaft der
Bertelsmann BKK
Die Pensionsregelung entspricht
den Regularien der Bertelsmann AG.
Dafür werden die vorgegebenen Pen-
sionsrückstellungen gebildet. Der Vor-
standsvorsitzende verfügt über einen
Dienstwagen, der auch privat genutzt
werden kann. Der geldwerte Vorteil
wird als Einkommen vom Vorstands-
vorsitzenden versteuert.
Vorsorge
06
A-B-C-D-Regel
Muttermale und Pigmentflecken
hat jeder Mensch. Wichtig ist, sie
zu beobachten. Wird ein Muttermal
immer größer, verändert sich der
Rand oder seine Farbe, sollte unbe-
dingt ein Arzt aufgesucht werden.
Bei der Beurteilung eines Males hilft
die ,,A-B-C-D-Regel", nach der auch
Ihr Arzt die Muttermale unter die
Lupe nimmt:
,,A" steht für Asymmetrie: Auffällig
ist ein Fleck, der in seiner Form
nicht gleichmäßig rund oder oval
aufgebaut ist.
,,B" bedeutet Begrenzung: Die Be-
grenzung eines Pigmentflecks sollte
scharf und regelmäßig sein. Ist sie
unscharf, verwaschen oder ausge-
franst, besteht Anlass zur Vorsicht.
,,C" steht für Couleur (= Farbe): Hat
ein Muttermal mehrere Farbtönun-
gen, muss es genau beobachtet
werden.
,,D" steht für Durchmesser: Ein
Pigmentmal, dessen Durchmesser
größer als zwei Millimeter ist, muss
in jedem Fall beobachtet werden.
Wenn Sie eine dieser Veränderun-
gen bei sich bemerken, zögern Sie
nicht und vereinbaren Sie einen
Termin bei einem Facharzt!
Krebsfrüherkennung
Hautkrebs ist die am weitesten ver-
breitete Krebsart weltweit. Alleine in
Deutschland leiden schätzungsweise
rund 900.000 Menschen an Hautkrebs.
Jährlich sterben etwa 2.300 Erkrankte
an den Folgen des malignen Mela-
noms (Schwarzer Hautkrebs). Werden
bösartige Hautkrankheiten rechtzeitig
erkannt, sind die Heilungschancen
jedoch sehr gut. Aus diesem Grund
wird das Hautkrebs-Screening ab
1. Juli 2008 im Rahmen der Früherken-
nungsuntersuchungen Bestandteil des
Leistungskataloges der gesetzlichen
Krankenversicherung. Demnach hat je-
der Erwachsene ab 35 Jahren alle zwei
Jahre den Anspruch darauf, möglichst
mit der ärztlichen Gesundheitsuntersu-
chung (Check-up), seine Haut gründlich
untersuchen zu lassen. Falls dabei ein
Verdacht auf Hautkrebs entsteht, muss
dieser stets durch einen Hautarzt abge-
klärt werden.
Die Zahl der Hautkrebserkrankungen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Aber bei einer gezielten
Früherkennung bestehen nachweislich große Heilungschancen. Daher wird im Juli dieses Jahres das Hautkrebs-
Screening in den Katalog der Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.
Hautkrebs-Screening im Überblick
ab 1. Juli 2008
Inhalte der Früherkennungs-
untersuchung:
Gespräch zur gesundheitlichen
Vorgeschichte (Anamnese)
Ganzkörperuntersuchung der
gesamten Haut
Befundmitteilung mit Beratung
Dokumentation in der Patientenakte
bei Bedarf Untersuchung beim
Hautarzt
Mehr Informationen zum Screening:
alle 2 Jahre
zusammen mit der Gesundheits-
untersuchung
alle Versicherten ab 35 Jahren sind
anspruchsberechtigt
Hausärzte, Internisten, Allgemein-
mediziner und Hautärzte mit Fortbil-
dung
keine Praxisgebühr bei reiner
Vorsorgeleistung
Das Hauptrisiko, an Hautkrebs zu
erkranken, ist übermäßige Sonnenbe-
strahlung, sowohl die natürliche UV-
Bestrahlung der Sonne, aber auch die
künstliche in Solarien. Risikogruppen
sind unter anderem:
helle Hauttypen (inkl. Augen- und
Haarfarbe)
mehrere Sonnenbrände in der Kindheit
viele Leberflecken
Menschen mit angeborenen Mut-
termalen
Kostenloses Hautkrebs-Screening
wird flächendeckend GKV-Leistung
das Auftreten untypischer Muttermale
Hautkrebsfälle in der eigenen Familie
Hier überall gilt ab 1. Juli 2008:
Früh erkannt Gefahr gebannt!
Mehrleistungen
PLUS: Hautkrebsfrüherkennung
In vielen Bundesländern erhielten
die Versicherten der Bertelsmann
BKK bereits als Mehrleistung die
Möglichkeit zur Hautkrebsfrüherken-
nung. In den nördlichen Bundeslän-
dern ohne Altersgrenze, in Bayern ab
13 Jahren, in NRW ab 20 Jahren. In
der kommenden Ausgabe sowie im
Internet und im Newsletter werden
wir über den Fortbestand dieser
Mehrleistungen informieren.
07
Vorsorge
Der Mensch braucht Sonne: Licht und
Wärme wirken wohltuend für Körper
und Seele, regen Kreislauf und Stoff-
wechsel an und bringen den Körper in
Schwung. Ohne Sonnenlicht kann der
Mensch kein Vitamin D aufbauen. Das
braucht er für Zähne und Knochen. Auch
die Psyche blüht auf: Sonne macht gute
Laune und Lust auf mehr. Doch genau
darin liegt die Gefahr. Dem Menschen
genügen bereits 1015 Minuten Sonne
pro Tag, um die notwendige Vitamin-D-
Menge zu produzieren. Zu viel UV-
Strahlung schädigt die Haut nachhaltig.
Leider sind die Hautschäden durch zu
lange Sonnenbäder meist erst viele
Jahre später erkennbar. Dabei ist die
vorzeitige Hautalterung das geringste
Problem. Viel gravierender ist die Ge-
fahr, an Hautkrebs zu erkranken.
Früherkennung ist wichtig
Hautkrebs ist von außen erkennbar
und damit auch in vielen Fällen heilbar,
vor ausgesetzt, er wird früh erkannt.
Daher ist eine rechtzeitige Vorsorge-
untersuchung lebenswichtig! Das
Risiko, dass aus einem Pigmentmal
(Muttermal) ein schwarzer Hautkrebs
(mali gnes Melanom) entsteht, ist
wegen der Vielzahl der dort aktiven
Pigmentzellen größer als in Hautbe-
reichen ohne Pigmentmale: Je mehr
Pigmentmale, umso höher das Risiko
zu erkranken. Bei mehr als 40 Malen
am Körper sollten diese bis zu zweimal
im Jahr von einem Hautarzt unter-
sucht werden. Das gleiche gilt für sehr
hellhäutige Menschen und solche, in
deren Familien Hautkrebs oder andere
Krebsarten aufgetreten sind.
Haut schützen Krankheiten vorbeugen
Die Sonne tut uns allen gut. Sie wärmt den Körper und sorgt für gute Laune.
Dennoch heißt es aufgepasst: Ein Zuviel an Sonne kann nicht nur zu einem
Sonnenbrand, sondern im schlimmsten Fall sogar zu Hautkrebs führen.
Die dunkle Seite der Sonne
So können Sie sich schützen
1. Ziehen Sie sich an
Textilien sind der beste Schutz gegen
die Sonne. Denken Sie an die Vier-
H-Regel (Hut, Hose, Hemd, Hoher
Lichtschutzfaktor). Textilien bieten aber
keinen kompletten Schutz. Baumwolle
lässt etwa 6 % des Lichtes durch, im
nassen Zustand sogar 20 %. Tragen Sie
eine Sonnenbrille mit zuverlässigem
Lichtschutzfilter (CE-zertifiziert).
2. Nehmen Sie reichlich Sonnencreme
Genügend Sonnenmilch auftragen.
Faustregel: 25 Milliliter Sonnenschutz-
mittel pro Ganzkörperanwendung. Das
entspricht ungefähr einem Schnaps-
glas. Auch Nase, Ohren, Fußrücken und
Schultern nicht vergessen.
3. Wiederholen Sie das Eincremen
Sonnenmilch ist nicht beliebig lange
wasserfest. Bei über 25 Minuten Auf-
enthalt im Wasser sollten Sie sich unbe-
dingt zusätzlich mit Kleidung schützen.
Auch nach dem Abtrocknen den Licht-
schutz erneut auftragen. Der Schutzfilm
wird auch durch zu viel Schwitzen oder
durch Abrubbeln zerstört.
4. Der Lichtschutzfaktor lässt sich
nicht verlängern
Ist der Lichtschutzfaktor zeitlich ausge-
reizt, ist erneutes Eincremen zweck-
los. Da hilft nur noch eines: Ab in den
Schatten.
5. Meiden Sie die Mittagssonne
Halten Sie sich in der Mittagszeit mög-
lichst im Haus auf. Gönnen Sie Ihrer
Haut in der Zeit von 11 bis 15 Uhr eine
Mittagspause.
6. Schatten schützt am besten
Bleiben Sie in den ersten Tagen mög-
lichst im Schatten, tragen Sie aber
trotzdem immer einen, Ihrem Hauttyp
entsprechenden, Sonnenschutz auf.
Kinder sind besonders gefährdet
Säuglinge und Kleinkinder haben
eine äußerst empfindliche Haut. Pralle
Sonne ist absolut tabu! Gut eincremen,
Hemd oder T-Shirt überziehen und Hut
aufsetzen. Kinder unter drei Jahren
sollten nur kurz in die Sonne. Wenn
möglich, setzen Sie Ihrem Kind eine
Sonnenbrille auf (CE-Zeichen!)
www.unserehaut.de
www.2m2-haut.de
Darauf sollten Sie achten
Einziehen lassen: Cremen Sie sich
nicht unmittelbar vor dem Anzie-
hen ein. Sonst klebt die Kleidung
und Sie riskieren Flecken.
Medikamente: Medikamente können
die Lichtempfindlichkeit der Haut
erhöhen. Fragen Sie Ihren Arzt.
Kosmetik: Verzichten Sie auf Deos
und Parfüms. Sie könnten mit dem
Sonnenlicht reagieren und die
Haut verfärben.
Haltbarkeit: Sonnenmilch vom letz-
ten Sommer können Sie weiter be-
nutzen. Aber: Weg damit, wenn die
Milch merkwürdig riecht oder sich
in dick und dünn getrennt hat!
Sonnenbrand: Umschläge mit Jo-
ghurt und Kamillentee helfen. Ver-
wenden Sie alkoholfreie Lotionen.
Sonnenallergie: Pickelchen oder
Pusteln sind oft ein Zeichen von
Sonnenallergie. Mittel zur Vorbeu-
gung gibt´s in der Apotheke.
Versicherung
08
Für Personen ohne Absicherung im
Krankheitsfall, die zuletzt privat kran-
kenversichert waren, oder solche, die
in Deutschland weder gesetzlich noch
privat krankenversichert waren, aber
nicht der gesetzlichen Krankenversi-
cherung zuzuordnen sind, sind seit
dem 1. Juli 2007 die privaten Versiche-
rungsunternehmen verpflichtet, einen
Versicherungsvertrag anzubieten; ab
1. Januar 2009 besteht für diese Perso-
nen eine Verpflichtung zum Abschluss
eines Versicherungsvertrages.
Kranken- und Pflege-
versicherung der bisher
Nichtversicherten
Zuletzt gesetzlich krankenversichert
Die neue Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Krankenversicherung er-
fasst beispielsweise:
ehemals freiwillige Mitglieder, die in
der Vergangenheit wegen Zahlungs-
verzugs aus der freiwilligen Kran-
kenversicherung ausgeschlossen
werden mussten
ehemals Versicherungspflichtige und
Familienversicherte, die nach dem
Ende der Versicherung die Fortset-
zung ihrer Versicherung versäumt
oder die Vorversicherungszeiten für
die freiwillige Krankenversicherung
nicht erfüllt haben
Auslandsrückkehrer, die vor dem
Auslandsaufenthalt in der gesetzli-
chen Krankenversicherung versichert
waren
Auch Arbeitnehmer mit einer gering-
fügig entlohnten Beschäftigung können
hierzu gehören, wenn sie nicht ander-
weitig, z. B. im Rahmen der Familien-
versicherung, krankenversichert sind.
Entscheidend ist, dass zeitlich zuletzt
eine Versicherung in der gesetzlichen
Krankenversicherung bestand. Ob es
sich dabei um eine Pflichtversicherung,
eine freiwillige Versicherung oder um
eine Familienversicherung handelte, ist
unerheblich.
Zuletzt privat krankenversichert
Bestand zeitlich zuletzt eine private
Krankenversicherung, sind die Voraus-
setzungen für die neue Versicherungs-
pflicht in der gesetzlichen Krankenversi-
cherung nicht erfüllt. Eine Krankenhaus-
tagegeldversicherung oder eine Aus-
lands- bzw. Reisekrankenversicherung
sind keine private Krankenversicherung
in diesem Sinne. Auch ein privater Kran-
kenversicherungsschutz während eines
Auslandseinsatzes, z. B. im Rahmen
eines Gruppenversicherungsvertrages
über den Arbeitgeber, führt nicht zu
einer Zuordnung zur privaten Kran-
kenversicherung, wenn zuvor ein ge-
setzlicher Krankenversicherungsschutz
bestanden hat.
Zuletzt weder gesetzlich noch
privat krankenversichert
Personen, die keinen anderweitigen
Anspruch auf Absicherung im Krank-
heitsfall haben und bisher weder ge-
setzlich noch privat krankenversichert
waren, können ebenfalls versiche-
rungspflichtig werden. Ob die Zugehö-
rigkeit zu dem versicherungspflichtigen
Personenkreis gegeben ist, orientiert
sich an der Stellung im Erwerbsleben,
maßgebend ist die aktuelle Berufstätig-
keit. Ein hauptberuflich Selbstständiger,
der bisher nicht gesetzlich oder privat
krankenversichert war, ist beispiels-
weise nicht in die neue Versicherungs-
pflicht einbezogen.
Diejenigen, die erstmals ihren Wohn-
sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland nehmen und keinen Zu-
gang zur gesetzlichen Krankenversiche-
rung aufgrund anderweitiger Tatbestän-
de haben, die zur Pflichtversicherung
oder einer Familienversicherung führen
Seit dem 1. April 2007 werden alle im
Inland wohnenden Personen, die kei-
nen Anspruch auf eine anderweitige
Absicherung im Krankheitsfall haben
und zuletzt gesetzlich krankenver-
sichert waren, in die gesetzliche
Kranken- und Pflegeversicherung
einbezogen. Dies gilt auch für dieje-
nigen, die bereits das 55. Lebensjahr
vollendet und keine ausreichenden
Vorversicherungszeiten haben.
Gesundheitsreform
09
oder zu einer freiwilligen Versicherung
berechtigen, können ebenfalls zu den
nunmehr Pflichtversicherten gehören.
Kein anderweitiger Anspruch auf
Absicherung im Krankheitsfall
Die neue Versicherungspflicht ist
gegenüber allen anderen Formen der
Absicherung im Krankheitsfall absolut
nachrangig. Andere Formen der Absi-
cherung sind z. B.:
Pflichtversicherung, Familienversiche-
rung oder freiwillige Versicherung in
der gesetzlichen Krankenversicherung
private Krankenversicherung (Krank-
heitskostenversicherung, Krankenta-
gegeldversicherung)
Absicherung durch die Träger der
Sozialhilfe
Anspruch auf Beihilfe, wenn gleich-
zeitig eine ergänzende Krankheits-
kostenversicherung besteht
Anspruch auf freie Heilfürsorge
Anspruch auf Sachleistungen auf-
grund über- und zwischenstaatlichen
Rechts
Feststellung und Meldung der
Versicherungspflicht
Die neue Versicherungspflicht tritt
kraft Gesetzes ein, wenn ihre Vorausset-
zungen vorliegen. Da die Krankenkasse
regelmäßig keine Kenntnis über die
evtl. bestehende Versicherungspflicht
hat, haben sich die Betroffenen selbst
bei der Krankenkasse zu melden.
Zuständige Krankenkassen
Zuständig ist die Krankenkasse oder
der Rechtsnachfolger der Krankenkas-
se, bei der zuletzt eine ggf. schon
viele Jahre zurückliegende Mitglied-
schaft oder Familienversicherung be-
standen hat. Im weiteren Verlauf der
Mitgliedschaft kann unter Einhaltung
der Bindungs- und Kündigungsfris-
ten zu einer anderen Krankenkasse
gewechselt werden. Personen, die
zu keinem Zeitpunkt gesetzlich oder
privat krankenversichert waren, aber
ihrem Status nach der gesetzlichen
Krankenversicherung zuzuordnen sind,
können von vornherein eine Kranken-
kasse wählen.
Beiträge
Für die Versicherung sind auch Beiträ-
ge zu zahlen. Deren Höhe richtet sich
nach der wirtschaftlichen Leistungsfä-
higkeit, mindestens sind jedoch Bei-
träge aus einer Bemessungsgrundlage
von 828,33 im Monat (Stand 2008)
zu zahlen. Ob für die Berechnung des
Krankenversicherungsbeitrags der
allgemeine, ermäßigte oder erhöhte
Beitragssatz anzuwenden ist, hängt
von der Zuordnung des Versicherten zu
einem bestimmten Personenkreis und
von der jeweiligen Einkommensart ab.
Der Beitragssatz in der Pflegeversiche-
rung beträgt grundsätzlich 1,7 %.
Die Beiträge sind im Allgemeinen
von dem Versicherten allein zu tragen
und zu zahlen. Ausnahmen bestehen
bei den Beiträgen aus Arbeitsentgelt,
dazu zahlt der Arbeitgeber einen Bei-
tragszuschuss an den Versicherten aus.
Die Beiträge aus einer Rentenzahlung
zieht der Rentenversicherungsträger
ein, er beteiligt sich aber nur an den
Krankenversicherungsbeiträgen.
Der sich aus dem zusätzlichen Beitrags-
satz zur Krankenversicherung (0,9 %)
ergebende Beitrag und der ggf. zu zah-
lende Beitragszuschlag in der sozialen
Pflegeversicherung (0,25 %), die die
Krankenkasse außerdem noch zu er-
heben hat, sind von dem Versicherten
allein zu tragen.
Sofern Hilfebedürftigkeit besteht
oder erst durch die Beitragszahlungen
entsteht, kann der Versicherte sich an
den Sozialhilfeträger wenden, damit
die Pflichtbeiträge von dort übernom-
men werden. Werden keine Beiträge
gezahlt, ist mit erheblichen Einschrän-
kungen der Krankenkassenleistungen
zu rechnen.
Meldet sich der Versicherte erst län-
gere Zeit nach dem eigentlichen Beginn
der Versicherungspflicht bei der Kran-
kenkasse, sind die Beiträge zur Kran-
ken- und Pflegeversicherung für die Zeit
der Mitgliedschaft nachzuzahlen. Nur
im Ausnahmefall kann davon ganz oder
teilweise abgesehen werden.
© BKK Bundesverband
10 Krankenversicherung
Vorab informiert sein
Ein Multitalent im Scheckkar-
tenformat die elektronische
Gesundheitskarte (eGK)
Was kann die neue eGK?
Zur Grundausstattung der neuen
Karte gehören wichtige administrative
Daten, die für alle Versicherten Pflicht
sind. Dazu gehören zum Beispiel Na-
me, Anschrift, Geburtsdatum und Kran-
kenkasse des Versicherten sowie sein
Versicherungs- und Zuzahlungsstatus.
Als zusätzliches Identifizierungsmerk-
mal kommt ein Foto des Karteninha-
bers hinzu. Dies soll dem Missbrauch
der Karte vorbeugen. Außerdem wird
die elektronische Gesundheitskarte
weiterhin die Möglichkeit bieten, die
Europäische Krankenversicherungskar-
te auf der Rückseite mit aufzunehmen,
die den Auslandskrankenschein ersetzt.
Alle Karten werden als Pflichtanwen-
dung das elektronische Rezept (eRe-
zept) besitzen. Es wird das bisherige
Papierrezept ersetzen. Darüber hinaus
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, die die bisherige
Krankenversichertenkarte ablösen wird, ist eines der bedeutendsten Pro-
jekte der Informationstechnologie im Gesundheitswesen, das in Europa in
Angriff genommen worden ist. 80 Millionen gesetzlich und privat Versicherte,
21.000 Apotheken, 123.000 niedergelassene Ärzte, 65.000 Zahnärzte, 2.200
Krankenhäuser sowie die gesetzlichen und privaten Krankenkassen werden
miteinander vernetzt, wodurch sich vor allem die Behandlungsqualität der
Versicherten verbessert. Denn die neue elektronische Gesundheitskarte un-
terscheidet sich nicht nur äußerlich durch das Lichtbild des Inhabers von der
bisherigen Krankenversichertenkarte (KVK), insbesondere ihr Funktionsum-
fang wurde erweitert. Mit einem kleinen Mikroprozessorchip ausgestattet,
können mit der eGK nicht nur personenbezogene Daten gespeichert und
elektronische Rezepte übertragen werden, sondern auf freiwilliger Basis
etwa auch medizinische Informationen.
kann der Versicherte medizinische
Zusatzinformationen speichern: Not-
falldaten (wie beispielsweise vorhan-
dene Allergien, die Unverträglichkeit
von Medikamenten) für ein schnelles
Reagieren bei einem Unfall, die soge-
nannte Arzneimitteldokumentation und
Gesundheitsdaten, wie zum Beispiel
Laborergebnisse in der neuen elektro-
nischen Patientenakte. Diese werden
allerdings nicht direkt auf der Karte,
sondern auf einem Server, einem ex-
ternen Netzwerk oder Rechenzentrum
mit großer Speicherkapazität abgelegt.
Ob der Versicherte diese zusätzlichen
Funktionen der Karte nutzt, entscheidet
er selbst. Sie sind optional und nicht
verpflichtend. Nicht alle diese Anwen-
dungen werden von Anfang an zur Ver-
fügung stehen, sondern schrittweise
eingeführt werden.
Freiwillige Anwendungen der eGK für
mehr Sicherheit durch Transparenz
Herzstück der neuen Karte werden
die freiwilligen Anwendungen sein
aber nur, wenn man es will! Dazu
gehören:
u
Die Arzneimitteltherapiesicherheits-
prüfung, die die Ärzte und Apotheker
über die aktuelle Medikation des
Patienten informiert und durch die
riskante Neben- und Wechselwirkun-
gen mit anderen Präparaten ausge-
schlossen werden können. Dadurch
soll die Therapiesicherheit unterstützt
werden.
u
Die Speicherung von Notfalldaten:
Informationen zu Arzneimittelunver-
träglichkeiten, Allergien, chronischen
Erkrankungen und wichtigen operati-
ven Eingriffen, z. B. Implantaten wie
Herzschrittmacher. Denn bei einem
Notfall heißt es für den Unfallarzt,
schnell zu handeln. Schlimmstenfalls
ist der Kranke sogar bewusstlos.
Hier schafft die eGK mehr Sicherheit
und eine optimale Erstversorgung.
Angehörige und Ärzte, die im Notfall
kontaktiert werden sollen, können
ebenfalls vermerkt und der Hinweis
auf einen Organspendeausweis ge-
geben werden.
u
Die elektronische Patientenakte:
Hier können wichtige medizinische
Informationen wie Laborergebnisse,
Röntgenbilder, Operationsberichte
und Arztbriefe elektronisch abgelegt
werden.
Wie sicher sind Daten der eGK?
Der Datenschutz steht an erster
Stelle. Grundsätzlich gilt: Bei allen
freiwilligen Anwendungen der eGK
entscheidet der Versicherte selbst,
welche medizinischen Daten gespei-
chert werden und wer welche Daten
lesen darf. Jeder Versicherte hat eine
persönliche PIN (Persönliche Identifika-
tionsnummer), mit der er gemeinsam
mit dem behandelnden Arzt Informa-
tionen auf der Karte speichern kann.
Alle persönlichen Gesundheitsdaten
sind mit dem ,,Zwei-Schlüssel-Prin-
zip" abgesichert. Erst wenn die eGK
des Versicherten und der sogenannte
Heilberufeausweis des Arztes (HBA)
in das Kartenlesegerät eingesteckt
werden, kann der Versicherte dem Arzt
durch Eingabe der PIN Einsicht in seine
Gesundheitsdaten geben. Mithilfe des
HBA kann sich der Arzt elektronisch
identifizieren. Der HBA ermöglicht
ihm unter anderem den Zugriff auf die
Patientenakte der eGK. Ohne diese
Legitimation können keine Daten ge-
lesen und elektronischen Rezepte und
freiwilligen Anwendungen gespeichert
werden. Der Schutz sensibler Gesund-
heitsinformationen, also Ihrer Daten,
erhält höchste Priorität.
Wann erhalten Sie Ihre eGK?
Die Karte wird schrittweise eingeführt
werden. Das heißt, nicht alle Kassen
und Regionen werden vermutlich zum
gleichen Zeitpunkt eine neue Karte
benutzen. Zurzeit wird die Karte in ver-
schiedenen Regionen getestet. Nach
derzeitigem Stand schätzen Experten,
dass die ersten Kassen mit der Ausgabe
der elektronischen Gesundheitskarte
an Versicherte ab 2009 beginnen kön-
nen. Dabei werden bei der Einführung
der neuen Karte erst einmal nur alle
administrativen Daten der Versicherten
(Name, Adresse, Geburtsdatum, Zuzah-
lungsstatus) gebündelt zur Verfügung
stehen, und zwar offline, also ohne
Anbindung an die umgebende Telema-
tikinfrastruktur von Ärzten, Krankenkas-
sen, Krankenhäusern und Apotheken.
Um die potentielle Leistungskraft der
Karte so schnell wie möglich für die Ver-
sicherten zu entfalten, ist eine Online-
Anbindung, also die Vernetzung aller
Lesegeräte, Konnektoren und Server,
notwendig. Hiermit ist allerdings erst
nach dem flächendeckenden Rollout zu
rechnen. Die genaue Umsetzung des
flächendeckenden Rollouts wird derzeit
noch diskutiert.
Wie erhalten Sie Ihre eGK?
Wie bisher die Krankenversicherten-
karte, werden Sie auch die neue eGK
mit Ihrem Foto von uns zugeschickt
bekommen. Kinder bis zur Vollendung
des 15. Lebensjahres und Versicherte,
die aus gesundheitlichen Gründen
kein Foto einreichen können, erhalten
eine Karte ohne Lichtbild. Wir werden
rechtzeitig auf Sie zukommen und Sie
um ein aktuelles Foto bitten. Dabei
werden wir Sie auch darüber informie-
ren, welchen formalen Anforderungen
dieses Foto entsprechen und wie und
bis wann das Foto bei uns eingereicht
werden muss.
Check-in beim Arzt und Apotheker
Mit der eGK wird einiges anders und vieles besser!
,,Ihre neue elektronische Gesundheitskarte bekommt Ihr Gesicht und Sie Ihre
persönliche Identifikationsnummer (PIN). Neben dem eRezept bietet Ihnen die
eGK die Möglichkeit, weitere Daten zur Verbesserung der Behandlungsqualität
zu speichern. Ob Notfalldaten, die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung oder
die elektronische Patientenakte Sie entscheiden, welche Daten gespeichert
werden und wer diese einsehen darf. Die Funktionalität der eGK und ihr Um-
feld stellt uns vor eine große Herausforderung sie eröffnet aber auch ganz
neue Chancen!
Sie wünschen weitere Informationen?
Wir empfehlen Ihnen das Angebot des
Bundesministeriums für Gesundheit unter
www.die-gesundheitskarte.de
.
Nicole Ackemann,
Projektleitung eGK,Bertelsmann BKK
11
Vorab informiert sein
Ein Multitalent im Scheckkar-
tenformat die elektronische
Gesundheitskarte (eGK)
Was kann die neue eGK?
Zur Grundausstattung der neuen
Karte gehören wichtige administrative
Daten, die für alle Versicherten Pflicht
sind. Dazu gehören zum Beispiel Na-
me, Anschrift, Geburtsdatum und Kran-
kenkasse des Versicherten sowie sein
Versicherungs- und Zuzahlungsstatus.
Als zusätzliches Identifizierungsmerk-
mal kommt ein Foto des Karteninha-
bers hinzu. Dies soll dem Missbrauch
der Karte vorbeugen. Außerdem wird
die elektronische Gesundheitskarte
weiterhin die Möglichkeit bieten, die
Europäische Krankenversicherungskar-
te auf der Rückseite mit aufzunehmen,
die den Auslandskrankenschein ersetzt.
Alle Karten werden als Pflichtanwen-
dung das elektronische Rezept (eRe-
zept) besitzen. Es wird das bisherige
Papierrezept ersetzen. Darüber hinaus
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, die die bisherige
Krankenversichertenkarte ablösen wird, ist eines der bedeutendsten Pro-
jekte der Informationstechnologie im Gesundheitswesen, das in Europa in
Angriff genommen worden ist. 80 Millionen gesetzlich und privat Versicherte,
21.000 Apotheken, 123.000 niedergelassene Ärzte, 65.000 Zahnärzte, 2.200
Krankenhäuser sowie die gesetzlichen und privaten Krankenkassen werden
miteinander vernetzt, wodurch sich vor allem die Behandlungsqualität der
Versicherten verbessert. Denn die neue elektronische Gesundheitskarte un-
terscheidet sich nicht nur äußerlich durch das Lichtbild des Inhabers von der
bisherigen Krankenversichertenkarte (KVK), insbesondere ihr Funktionsum-
fang wurde erweitert. Mit einem kleinen Mikroprozessorchip ausgestattet,
können mit der eGK nicht nur personenbezogene Daten gespeichert und
elektronische Rezepte übertragen werden, sondern auf freiwilliger Basis
etwa auch medizinische Informationen.
kann der Versicherte medizinische
Zusatzinformationen speichern: Not-
falldaten (wie beispielsweise vorhan-
dene Allergien, die Unverträglichkeit
von Medikamenten) für ein schnelles
Reagieren bei einem Unfall, die soge-
nannte Arzneimitteldokumentation und
Gesundheitsdaten, wie zum Beispiel
Laborergebnisse in der neuen elektro-
nischen Patientenakte. Diese werden
allerdings nicht direkt auf der Karte,
sondern auf einem Server, einem ex-
ternen Netzwerk oder Rechenzentrum
mit großer Speicherkapazität abgelegt.
Ob der Versicherte diese zusätzlichen
Funktionen der Karte nutzt, entscheidet
er selbst. Sie sind optional und nicht
verpflichtend. Nicht alle diese Anwen-
dungen werden von Anfang an zur Ver-
fügung stehen, sondern schrittweise
eingeführt werden.
Freiwillige Anwendungen der eGK für
mehr Sicherheit durch Transparenz
Herzstück der neuen Karte werden
die freiwilligen Anwendungen sein
aber nur, wenn man es will! Dazu
gehören:
u
Die Arzneimitteltherapiesicherheits-
prüfung, die die Ärzte und Apotheker
über die aktuelle Medikation des
Patienten informiert und durch die
riskante Neben- und Wechselwirkun-
gen mit anderen Präparaten ausge-
schlossen werden können. Dadurch
soll die Therapiesicherheit unterstützt
werden.
u
Die Speicherung von Notfalldaten:
Informationen zu Arzneimittelunver-
träglichkeiten, Allergien, chronischen
Erkrankungen und wichtigen operati-
ven Eingriffen, z. B. Implantaten wie
Herzschrittmacher. Denn bei einem
Notfall heißt es für den Unfallarzt,
schnell zu handeln. Schlimmstenfalls
ist der Kranke sogar bewusstlos.
Hier schafft die eGK mehr Sicherheit
und eine optimale Erstversorgung.
Angehörige und Ärzte, die im Notfall
kontaktiert werden sollen, können
ebenfalls vermerkt und der Hinweis
auf einen Organspendeausweis ge-
geben werden.
u
Die elektronische Patientenakte:
Hier können wichtige medizinische
Informationen wie Laborergebnisse,
Röntgenbilder, Operationsberichte
und Arztbriefe elektronisch abgelegt
werden.
Wie sicher sind Daten der eGK?
Der Datenschutz steht an erster
Stelle. Grundsätzlich gilt: Bei allen
freiwilligen Anwendungen der eGK
entscheidet der Versicherte selbst,
welche medizinischen Daten gespei-
chert werden und wer welche Daten
lesen darf. Jeder Versicherte hat eine
persönliche PIN (Persönliche Identifika-
tionsnummer), mit der er gemeinsam
mit dem behandelnden Arzt Informa-
tionen auf der Karte speichern kann.
Alle persönlichen Gesundheitsdaten
sind mit dem ,,Zwei-Schlüssel-Prin-
zip" abgesichert. Erst wenn die eGK
des Versicherten und der sogenannte
Heilberufeausweis des Arztes (HBA)
in das Kartenlesegerät eingesteckt
werden, kann der Versicherte dem Arzt
durch Eingabe der PIN Einsicht in seine
Gesundheitsdaten geben. Mithilfe des
HBA kann sich der Arzt elektronisch
identifizieren. Der HBA ermöglicht
ihm unter anderem den Zugriff auf die
Patientenakte der eGK. Ohne diese
Legitimation können keine Daten ge-
lesen und elektronischen Rezepte und
freiwilligen Anwendungen gespeichert
werden. Der Schutz sensibler Gesund-
heitsinformationen, also Ihrer Daten,
erhält höchste Priorität.
Wann erhalten Sie Ihre eGK?
Die Karte wird schrittweise eingeführt
werden. Das heißt, nicht alle Kassen
und Regionen werden vermutlich zum
gleichen Zeitpunkt eine neue Karte
benutzen. Zurzeit wird die Karte in ver-
schiedenen Regionen getestet. Nach
derzeitigem Stand schätzen Experten,
dass die ersten Kassen mit der Ausgabe
der elektronischen Gesundheitskarte
an Versicherte ab 2009 beginnen kön-
nen. Dabei werden bei der Einführung
der neuen Karte erst einmal nur alle
administrativen Daten der Versicherten
(Name, Adresse, Geburtsdatum, Zuzah-
lungsstatus) gebündelt zur Verfügung
stehen, und zwar offline, also ohne
Anbindung an die umgebende Telema-
tikinfrastruktur von Ärzten, Krankenkas-
sen, Krankenhäusern und Apotheken.
Um die potentielle Leistungskraft der
Karte so schnell wie möglich für die Ver-
sicherten zu entfalten, ist eine Online-
Anbindung, also die Vernetzung aller
Lesegeräte, Konnektoren und Server,
notwendig. Hiermit ist allerdings erst
nach dem flächendeckenden Rollout zu
rechnen. Die genaue Umsetzung des
flächendeckenden Rollouts wird derzeit
noch diskutiert.
Wie erhalten Sie Ihre eGK?
Wie bisher die Krankenversicherten-
karte, werden Sie auch die neue eGK
mit Ihrem Foto von uns zugeschickt
bekommen. Kinder bis zur Vollendung
des 15. Lebensjahres und Versicherte,
die aus gesundheitlichen Gründen
kein Foto einreichen können, erhalten
eine Karte ohne Lichtbild. Wir werden
rechtzeitig auf Sie zukommen und Sie
um ein aktuelles Foto bitten. Dabei
werden wir Sie auch darüber informie-
ren, welchen formalen Anforderungen
dieses Foto entsprechen und wie und
bis wann das Foto bei uns eingereicht
werden muss.
Check-in beim Arzt und Apotheker
Mit der eGK wird einiges anders und vieles besser!
,,Ihre neue elektronische Gesundheitskarte bekommt Ihr Gesicht und Sie Ihre
persönliche Identifikationsnummer (PIN). Neben dem eRezept bietet Ihnen die
eGK die Möglichkeit, weitere Daten zur Verbesserung der Behandlungsqualität
zu speichern. Ob Notfalldaten, die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung oder
die elektronische Patientenakte Sie entscheiden, welche Daten gespeichert
werden und wer diese einsehen darf. Die Funktionalität der eGK und ihr Um-
feld stellt uns vor eine große Herausforderung sie eröffnet aber auch ganz
neue Chancen!
Sie wünschen weitere Informationen?
Wir empfehlen Ihnen das Angebot des
Bundesministeriums für Gesundheit unter
www.die-gesundheitskarte.de
.
Nicole Ackemann,
Projektleitung eGK,Bertelsmann BKK
12 Medizin
Auf diesen neuen Service haben
sich die Kassenärztliche Vereinigung
sowie die Fachärzte für Kinder- und
Jugendmedizin mit den Betriebskran-
kenkassen geeinigt. ,,Zwischen den
verschiedenen Vorsorgeuntersuchun-
gen für Kinder liegen zum Teil große
zeitliche Abstände", begründet Burkhard
Frase, Sprecher des Berufsverbandes
der Kinder- und Jugendärzte den ge-
meinsamen Vorstoß mit den Kranken-
kassen. ,,Dies führt unter Umständen
dazu, dass Entwicklungsstörungen
nicht rechtzeitig erkannt und nur mit ho-
hem Aufwand wieder behoben werden
können." Die Vorsorgeuntersuchungen
werden von qualifizierten Kinder- und
Jugendärzten durchgeführt.
Im Rahmen des Kindergartenchecks
(U7a) verschaffen sich die Ärzte einen
Eindruck vom Sozialverhalten der
Kinder, um Verhaltensstörungen früh-
zeitig zu erkennen. Außerdem wird
auf Anzeichen für Allergien, Sprachent-
wicklungsstörungen, Kieferanomalien
und Übergewicht geachtet. Bei den
sieben- bis achtjährigen Kindern des
Grundschulchecks (U10) stehen das
Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom
(ADHS) und Störungen der motorischen
Entwicklung im Mittelpunkt.
Thomas Johannwille, Vorstandsmit-
glied der Bertelsmann BKK: ,,Vor dem
Hintergrund der öffentlichen Diskussion
über vernachlässigte Kinder bieten wir
mit dem entwickelten Versorgungs-
konzept eine sinnvolle Ergänzung der
bereits bestehenden Untersuchungen
für unsere Versicherten an."
Weitere Informationen zu den Vorsor-
ge- und Früherkennungsuntersuchungen
der Bertelsmann BKK:
www.bertels-
mann-bkk.de/frueherkennen
Chlamydientest:
Neues Screening
schützt junge Frauen
,,Eine weitere neue Leistung der
gesetzlichen Krankenkassen ist der
Chlamydientest", erläutert Thomas
Loose. Nach Angaben der Kassenärzt-
lichen Bundesvereinigung erkranken
in Deutschland jährlich rund 300.000
Frauen und Männer an Chlamydien.
Die Erkrankung verursacht meistens
keine Beschwerden. Dennoch kann sie
für junge Frauen ernste Folgen haben,
im schlimmsten Fall sogar zu Unfrucht-
barkeit führen. Die Ansteckung erfolgt
durch ungeschützten Geschlechtsver-
kehr. Ein jährlicher Test für Frauen bis
zum 25. Lebensjahr hilft, eine Chlamy-
dien-Infektion frühzeitig zu erkennen.
Neue Vorsorgeuntersuchungen:
Lücken werden geschlossen
BKK erweitert Leistungen für Kinder und junge Frauen
Ergänzend zu den bekannten Untersuchungen U1U9 bieten wir in Nord-
rhein-Westfalen seit dem 1. Mai und bundesweit voraussichtlich ab dem
1. Juli für Kinder zwischen dem 33. und dem 38. Lebensmonat den soge-
nannten ,,Kindergartencheck" U7a an. In Nordrhein-Westfalen bieten wir
für Kinder von 7 bis 8 Jahren als besondere Mehrleistung zudem jetzt auch
den ,,Grundschulcheck", die U10. ,,Weitere Regionen sollen folgen," erläutert
Thomas Loose.
Wie funktioniert der Test?
Mit dem Chlamydientest kann der Arzt
die Erkrankung frühzeitig feststellen und
behandeln. Zur Diagnose reicht ein Urin-
test. Auch ein Abstrich im Rahmen einer
gynäkologischen Untersuchung kann
Klarheit bringen. Behandelt wird die
Infektion mit einem Antibiotikum. Ganz
wichtig: Auch der Partner muss mitbe-
handelt werden, da er auch infiziert sein
kann! Wird er nicht behandelt, kann es
immer wieder zu Neuinfektionen kom-
men. Thomas Loose: ,,Die Bertelsmann
BKK übernimmt die Kosten für einen
jährlichen Früherkennungstest bis zum
vollendeten 25. Lebensjahr. Sie benöti-
gen lediglich Ihre Versichertenkarte."
Neu im Team
Neues Gesicht bei der BKK
Zum 1. April hat Thomas Loose (40)
als neuer Teamleiter Leistungen/Er-
satzleistungswesen das Team der
Bertelsmann BKK verstärkt. Herr
Loose ist Krankenkassenbetriebswirt
und verfügt über eine langjährige Er-
fahrung im Kassenwesen. ,,Ich freue
mich auf meine Aufgabe, für den
Kundenservice im Leistungswesen
der Bertelsmann BKK verantwortlich
zu sein", so Thomas Loose.
Link-Tipp
Tipps zur Vermeidung von sexuell
übertragbaren Krankheiten gibt die
BZgA auf www.loveline.de
13
Reisen
Aktuelle Änderung in Großbritanni-
en: Hier reichte EU-Bürgern bisher der
Personalausweis, um eine ärztliche Be-
handlung in Anspruch zu nehmen. Seit
dem 1. April ist auch in Großbritannien
die EHIC notwendig. Die Leistungen
erhalten Sie nach den vor Ort gültigen
Bestimmungen. Nähere Informationen
hierzu enthalten die Ländermerkblätter,
die Sie von unserer Internetseite herun-
terladen können.
Ausnahmen: In Bosnien-Herzegowina,
Montenegro, Serbien, Kroatien und
Mazedonien, der Türkei und Tunesien
gilt die EHIC nicht. Hier gilt weiterhin
der jeweilige Auslandskrankenschein,
den Sie ebenfalls von der Internetseite
der BKK herunterladen können.
In Europa und weltweit
private Reisekrankenversicherung
ist unverzichtbar
Unabhängig von der Wahl Ihres
Reiseziels empfehlen wir Ihnen eine
private Krankheitskosten- und Rück-
transportversicherung. Diese mindert
das finanzielle Risiko im Falle eines
medizinisch notwendigen Rücktrans-
ports oder bei der Nichtanerkennung
der EHIC bzw. des Auslandskranken-
scheines erheblich. Unsere Koope-
rationspartner halten entsprechende
Angebote für Sie bereit.
Wichtige Urlaubs-
tipps der BKK
Zusatzversicherungen und Impfungen
Planen Sie einen Urlaub im europäischen Ausland? Nehmen Sie Ihre BKK-Versichertenkarte mit,
denn auf der Rückseite befindet sich die ,,Europäische Krankenversicherungskarte", auch EHIC
European Health Insurance Card genannt. Falls Sie noch eine ältere Karte ohne EHIC haben, senden
wir Ihnen gern die neue Version zu. In den Staaten der EU können Sie mit dieser kombinierten Karte
direkt zu einem Vertragsarzt gehen oder sich in einem Vertragskrankenhaus behandeln lassen.
EHIC bestellen
Ihre Europäische Krankenversi-
cherungskarte EHIC bestellen
Sie unter Tel. 0 52 41 / 80-74 000,
info@bertelsmann-bkk.de.
Impfungen für private Auslands-
reisen eine Mehrleistung der BKK
Mit dem weltweiten Reiseverkehr
nimmt das Risiko zu, mit Krankheits-
erregern in Berührung zu kommen, ge-
gen die kein natürlicher Schutz besteht.
Fachleute raten deshalb bei Reisen in
Unsere Partner
Allianz: 0 18 02/00 05 62 (MoFr,
818 Uhr, 6 Ct/Min./dt. Festnetz)
oder per E-Mail:
bertelsmann-bkk@allianz.de
Barmenia: Service-Telefon 0 18 01/
43 80 33 (MoFr, 720 Uhr, 918 Uhr
für 4,6 Ct/Min., sonst 2,6 Ct/Min.)
oder per E-Mail:
bkk-kundenservice@barmenia.de
entfernte Länder zu Schutzimpfungen.
Die Bertelsmann BKK trägt daher als
besondere Mehrleistung nicht nur die
von der Ständigen Impfkommission
(STIKO) empfohlenen Impfungen, son-
dern auch die sogenannten Reiseimp-
fungen. Erstattet werden die Kosten
der Impfungen gegen: Cholera, FSME,
Gelbfieber, Hepatitis A/B, Meningokok-
ken, Tollwut und Typhus jeweils im Rah-
men der Empfehlungen der STIKO.
Aktueller Hinweis für EM-Reisende:
Reisenden zur Fußball-EM wird drin-
gend empfohlen, den Impfstatus gegen
Masern zu prüfen und sich gegen die
von Zecken übertragene FSME (Früh-
sommermeningoenzephalitis) impfen
zu lassen.
Neue Vorsorgeuntersuchungen:
Lücken werden geschlossen
Wichtige Links
Einen Überblick zu den für Ihr
Reiseziel empfohlenen Impfungen
erhalten Sie im Internet unter:
www.bertelsmann-bkk.de/impfen
Weitere Informationen und Tipps
erhalten Sie auf www.bertelsmann-
bkk.de/urlaub
14 Kurzmeldungen
,,Preisvergleiche und eine vorherige
Beratung durch uns sind daher notwen-
dig, um unnötige, ärgerliche Mehraus-
gaben zu vermeiden," erläutert Petra
Uhr, Kundenberaterin der Bertelsmann
BKK. ,,So ist ein Inhaliergerät (Pariboy)
für Kinder grundsätzlich zuzahlungsfrei.
Manche Anbieter erheben jedoch einen
Preisaufschlag. Hier können wir helfen.
Nach Vorlage der ärztlichen Verordnung
bzw. des Rezeptes können wir das In-
haliergerät bei unseren Vertragspartnern
bestellen. Die Lieferung erfolgt umge-
hend und ohne Preisaufschlag direkt
zum Kunden."
Ihre Ansprechpartnerin:
Petra Uhr, 0 52 41/80-74 053,
petra.uhr@bertelsmann-bkk.de
Neues Gesicht bei der BKK
Im Sommer 2007 hat Petra Uhr als
Kundenberaterin für den Bereich Hilfsmit-
tel das BKK-Team verstärkt. Ihre Vorgän-
gerin Bärbel Faber hat das Unternehmen
nach vielen Jahren verlassen. Petra Uhr
ist langjährige Expertin für Hilfsmittel und
wird Ihnen bei Fragen zu Bestellungen,
Zuzahlungen und Mehrleistungen gerne
Auskunft geben.
Hilfsmittel und
Zuzahlungen
Mehrausgaben vermeiden
Steht die Versorgung mit einem Hilfsmittel, zum Beispiel einem Hörgerät
oder einem Krankenfahrstuhl an, ist es für die Kunden der Bertelsmann BKK
oft schwer zu erkennen, ob eine Zuzahlung gesetzlich festgelegt, also unver-
meidbar ist oder ob sie durch einen Preisaufschlag des Anbieters, also des
Sanitätshauses oder der Apotheke entsteht.
Themen im
Expertenchat
Tipp: Zusammenfassungen der vor-
herigen Chats finden Sie ebenfalls unter
dem genannten Link, so zu den Chats
,,Nahrungsmittel auf dem Prüfstand
kann Essen krank machen?", ,,Border-
line zerrissen zwischen Extremen"
und ,,Hämorrhoiden zu schmerzhaft,
um ignoriert zu werden".
Das nächste Thema im Expertenchat,
von 20 bis 21.30 Uhr
24.6. ,,Depressionen die Kehrseite
der Spaßgesellschaft?"
www.bertelsmann-bkk.de/chat
,,Wir freuen uns, auch 2009 wieder
zwei jungen Menschen den Start ins
Berufsleben ermöglichen zu können.
Dazu suchen wir motivierte und aufge-
schlossene junge Menschen mit guten
schulischen Leistungen und Umgangs-
Wir bilden aus
Ausbildung 2009
formen", erklärt Thomas Johannwille,
für die Ausbildung verantwortliches Vor-
standsmitglied der Bertelsmann BKK.
Nach erfolgreich beendeter Ausbildung
konnte die BKK bisher allen Auszubil-
denden einen Arbeitsplatz anbieten.
Wer sich für eine 2009 startende
Ausbildung zum Sozialversicherungs-
fachangestellten bei der Bertelsmann
BKK bewerben möchte, sollte seine
Bewerbung bis zum 10. August mit
den üblichen Unterlagen (Anschrei-
ben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien
des Sommerzeugnisses) auf dem
Postweg an die Bertelsmann BKK,
z. Hd. Herrn Johannwille, Carl-Miele-
Str. 214, 33311 Gütersloh senden.
Als Schulabschluss setzen wir die
Fachhochschul- oder Hochschulreife
(Höhere Handelsschule/ Abitur) voraus.
Weitere Informationen erhalten Sie
unter
www.bertelsmann-bkk.de/
ausbildung
Persönliche Auskünfte erhalten Sie
unter 0 52 41/80-74 012 (Herr Johann-
wille).
Online-Tipp
Sie suchen einen Anbieter in Ihrer Nähe,
der Ihnen ein Hilfsmittel ohne Aufpreis
abgibt? Probieren Sie doch einmal un-
sere Online-Hilfsmittelanbieter-Suche:
www.bertelsmann-bkk.de/hilfsmittel
15
Blickpunkt
Anspruch auf Hilfe
statt Almosen
Hilfe im Krankheitsfall nach dem
neuesten medizinischen Stand ist
heute eine Selbstverständlichkeit. Das
sah vor 125 Jahren, insbesondere für
die Arbeiterfamilien, noch ganz anders
aus. Vor allem Industriearbeitern und
ihren Familien ging es schlecht. Gerin-
ge Löhne sicherten gerade einmal das
tägliche Auskommen. Kinder mussten
mit ihren winzigen Hinzuverdiensten
zum Unterhalt der Familien beitragen.
Erkrankte der Hauptverdiener, stürzte
dies die Familien ins Elend.
Zwar existierten schon in der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts Betriebs-
und Innungskrankenkassen sowie
knappschaftliche Versicherungen im
Bergbau. Auf Gemeindeebene sorgten
Hilfs- und Unterstützungskassen dafür,
dass ihre Mitglieder im Krankheitsfall
Hilfe erhielten. Aus ihnen gingen später
die Ersatzkassen hervor. Allerdings er-
reichten diese Versicherungen immer nur
einen begrenzten Kreis an Nutznießern.
Die entscheidende Wende für die Ar-
beiter insgesamt brachte die Gründung
der gesetzlichen Krankenversicherung
vor 125 Jahren: Am 31. Mai 1883 be-
schloss der Deutsche Reichstag die
Krankenversicherungspflicht für alle
Arbeiter. Jeder von ihnen musste sich
bei einer Krankenkasse versichern und
dafür Beiträge bezahlen. Erkrankte ein
Arbeiter, erhielt er von seiner Kasse ein
Krankengeld. Arbeiterfamilien waren nun
nicht mehr auf Almosen angewiesen.
Für Arbeiterfamilien im deutschen Kaiserreich des 19. Jahr hunderts bedeutete
Krankheit bittere Not. Denn Lohn erhielt nur, wer auch arbeiten konnte. Das
änderte sich im Jahr 1883, vor genau 125 Jahren, mit der Einführung der gesetz-
lichen Krankenversicherung. Deren Grundgedanke der Solidarität hat sich als
ein zukunftstaugliches und gesellschaftlich unverzichtbares Prinzip erwiesen.
Die Krankenversicherung sorgte
dafür, dass Versicherte durch Beiträge
erstmals einen Anspruch auf Leistun-
gen erwarben. Und sie verwalteten
gemeinsam mit den Arbeitgebern bei
den Ersatzkassen nur die Versicherten
die neuen Krankenkassen selbst. Nach
der Jahrhundertwende wurde der
Schutz der gesetzlichen Krankenversi-
cherung auf Angestellte ausgeweitet.
Viele Reformen und politische Umbrü-
che hat die gesetzliche Krankenversiche-
rung in den 125 Jahren ihres Bestehens
erlebt. Ihre Grundprinzipien aber beste-
hen bis heute fort: Die Solidargemein-
schaft gewährleistet, dass jeder Einzelne
unabhängig von seinem Gesundheitszu-
stand und von seiner Beitragshöhe jede
notwendige medizinische Hilfe erhält.
Durch die Selbstverwaltung reden Versi-
cherte und Arbeitgeber bei Finanzierung
und Leistungen ,,ihrer" Krankenkasse
mit und überlassen Entscheidungen
nicht allein der Politik.
Die Krankenkassen selbst hingegen
haben sich erheblich verändert und viele
Reformen durchlebt. Vorbei die Zeiten,
in denen bestimmte Berufsgruppen
einzelnen Kassenarten zugewiesen
wurden. Jeder Versicherte kann seine
Krankenkasse jetzt frei wählen. Heute
sind die Kassen moderne Dienstleis-
ter, die untereinander im Wettbewerb
stehen, die gemeinsam mit Ärzten und
Krankenhäusern eine moderne medizi-
nische Versorgung für ihre Versicherten
organisieren und gestalten.
Damit hat die gesetzliche Krankenversi-
cherung bewiesen: Sie ist krisenfest, an-
passungsfähig und zukunftstauglich. Grund
genug, den 125. Geburtstag zu feiern.
© Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände
der Krankenkassen
Mit der Einführung der gesetzlichen
Krankenversicherung 1883 waren
zuerst die Arbeiter pflichtversichert.
In den darauffolgenden Jahrzehnten
wurden weitere Berufsgruppen und
deren Familien einbezogen. Seit der
Wiedervereinigung 1990 sind fast 90
% der Bevölkerung in einer gesetzli-
chen Krankenkasse versichert.
Abb.: BKK Bundesverband
125 Jahre gesetzliche Krankenversicherung
Diese ,,Kaiserliche Botschaft" Wilhelms I.
vom 17.11.1881 wird allgemein als die Ge-
burtsurkunde der deutschen Sozialversi-
cherung bezeichnet: Arbeiter sollen gegen
Krankheit, Unfall, Invalidität und materielle
Not im Alter versichert werden. Sie sollen
einen Rechtsanspruch auf entsprechende
Leistungen haben, wobei die Versicherung
auf der Grundlage der Selbstverwaltung
durchgeführt werden soll.
Die Pflegereform kommt
Änderungen zum 1. Juli 2008
Höhere Leistungen für
Pflegebedürftige
Die wichtigsten Leistungen der Pfle-
geversicherung werden in drei Schritten
am 1. Juli 2008, am 1. Januar 2010 und
am 1. Januar 2012 erhöht. Die folgen-
den Tabellen zeigen die Entwicklung der
monatlichen Leistungsbeträge.
Pflegegeld
Pflege- bisher
1. Juli
1. Januar 1. Januar
stufe*
2008
2010
2012
I
205
215
225
235
II
410
420
430
440
III
665
675
685
700
Sachleistungen bei
ambulanter Pflege
Pflege- bisher
1. Juli
1. Januar 1. Januar
stufe*
2008
2010
2012
I
384
420
440
450
II
921
980
1.040
1.100
III
1.432 1.470 1.510
1.550
Härte-
fälle
1.918
unverändert unverändert unverändert
Vollstationäre Pflege
Pflege- bisher
1. Juli
1. Januar 1. Januar
stufe*
2008
2010
2012
I
1.023
unverändert unverändert unverändert
II
1.279
unverändert unverändert unverändert
III
1.432 1.470 1.510
1.550
Härte-
fälle
1.688 1.750 1.825
1.918
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson verhindert,
kann für bis zu 28 Tage im Kalenderjahr
die sogenannte Verhinderungspflege
gezahlt werden, für die nicht nach
Pflegestufen unterschieden wird. Die
Höchstbeträge für die Verhinderungs-
pflege verändern sich wie folgt:
bisher
1. Juli
1. Januar
1. Januar
2008
2010
2012
1.432 1.470
1.510
1.550
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege zielt darauf ab,
im Anschluss an eine Krankenhausbe-
handlung oder in sonstigen Krisensitu-
ationen, z. B. wenn eine Pflegeperson
die häusliche Pflege noch nicht organi-
siert hat oder Umbaumaßnahmen noch
nicht beendet sind, Pflegebedürftige
vorübergehend in ein Pflegeheim aufzu-
nehmen. Versicherte können die Kurz-
zeitpflege für 28 Tage im Kalenderjahr in
Anspruch nehmen. Die Leistungen der
Kurzzeitpflege werden ebenfalls nicht
nach Pflegestufen unterschieden. Sie
erhöhen sich wie folgt:
bisher
1. Juli
1. Januar
1. Januar
2008
2010
2012
1.432
1.470
1.510
1.550
Neu an der Kurzzeitpflege ist auch,
dass Versicherte, die noch nicht voll-
jährig sind, sie auch in Einrichtungen
der Hilfe für behinderte Menschen in
Anspruch nehmen können. Damit sol-
len jüngere Menschen die Gelegenheit
haben, sich in einer Umgebung mit
Gleichaltrigen pflegen und betreuen
zu lassen.
Tagespflege und Nachtpflege
Für Versicherte, die Tages- oder
Nachtpflege in dafür zugelassenen Pfle-
geeinrichtungen in Anspruch nehmen,
ergeben sich zwei Verbesserungen.
Zum einen erhöhen sich die monatli-
chen Leistungsbeträge wie folgt:
Pflege- bisher 1. Juli
1. Januar 1. Januar
stufe*
2008
2010
2012
I
384
420
440
450
II
921
980
1.040 1.100
III
1.432 1.470 1.510 1.550
Die zweite Veränderung betrifft die
Anrechnung der Tages- und Nachtpfle-
ge auf die übrigen Leistungen. Bisher
wurden diese Leistungen im vollen Um-
fang von den Leistungen bei häuslicher
Pflege abgezogen. Jetzt bleiben dem
Versicherten in jedem Fall 50 % seines
Leistungsbetrages für die häusliche
Pflege erhalten.
Auf der Grundlage des neuen sogenannten Pflege-Weiter-
entwicklungsgesetzes wird zum 1. Juli 2008 die Pflegeversi-
cherung reformiert. Höhere Leistungen und eine intensivere
Beratung stehen im Mittelpunkt der Reform.
Beispiel: Ein in die Pflegestufe I ein-
gruppierter Versicherter nimmt im Mo-
nat den vollen Leistungsbetrag für die
Tagespflege (= 420 ) in Anspruch. Er
kann zusätzlich noch die Hälfte des Sach-
leistungsbetrages in Höhe von 210
für die Leistungen von Pflegediens-
ten abrufen oder alternativ die Hälfte
des Pflegegeldes beanspruchen, also
107,50 .
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Menschen, die infolge einer Demenz-
erkrankung, einer psychischen Erkran-
kung oder aufgrund einer geistigen
Behinderung dauerhaft in ihrer All-
tagskompetenz eingeschränkt sind,
erhalten zusätzliche Betreuungsleis-
tungen. Derzeit können nur Versicherte
diese Leistung erhalten, die in eine
Pflegestufe eingruppiert sind. Ab dem
1. Juli ist dies nicht mehr erforderlich.
Betroffene Versicherte können zusätz-
liche Betreu ungsleistungen auch dann
erhalten, wenn ihr Pflegebedarf für die
Eingruppierung in eine Pflegestufe zu
gering ist.
Der derzeitige jährliche Leistungs-
betrag von 460 wird umgestellt auf
einen monatlichen Leistungsbetrag von
mindestens 100 . Der Betreuungsbe-
trag kann auf 200 monatlich aufge-
stockt werden, wenn der Medizinische
Dienst dies im Einzelfall empfiehlt. Für
die Einstufungskriterien der Medizini-
schen Dienste werden in Kürze noch
Richtlinien erlassen.
Es bleibt aber bei der Einschränkung,
dass die Betreuungsleistungen nur in
Anspruch genommen werden können
für
Tages- oder Nachtpflege,
Kurzzeitpflege,
Betreuungsleistungen von zugelas-
senen Pflegediensten und
niedrigschwellige Betreuungsange-
bote. Dies sind öffentlich geförderte
Angebote zur Betreuung von ehren-
amtlichen Helferinnen und Helfern,
die pflegefachlich angeleitet wer-
den.
Pflegeberatung und
Pflegestützpunkte
Ab dem 1. Januar 2009 werden die
Pflegekassen bedürftigen Versicherten
eine erweiterte Pflegeberatung anbie-
ten. Die Pflegeberater und -beraterin-
nen werden den Hilfebedarf intensiv
erfassen, einen individuellen Versor-
gungsplan erstellen, die erforderlichen
Maßnahmen veranlassen und auf die
Genehmigung durch den jeweiligen
Leistungsträger hinwirken. Ferner über-
wachen sie die Durchführung des Ver-
sorgungsplanes. Die Pflegeberatung
wird den Versicherten wie bisher in der
BKK Pflegekasse oder in deren Woh-
nungen angeboten. Sie kann aber
und dies ist neu in sogenannten Pfle-
gestützpunkten angeboten werden.
Dies sind Koordinierungsstellen, die auf
Wunsch der Länder von den Kranken-
und Pflegekassen errichtet werden.
Zurzeit steht allerdings noch nicht fest,
welche Länder sich für die Einrichtung
von Pflegestützpunkten entscheiden.
Qualitätsprüfungen der
Pflegeeinrichtungen
Die Qualität der Leistungen von Pfle-
gediensten und -heimen wird von den
Medizinischen Diensten der Kranken-
kassen überprüft. Bisher werden ca.
20 % aller Pflegeeinrichtungen jährlich
geprüft. Ab 2011 wird jede Einrichtung
mindestens einmal pro Jahr geprüft.
Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen
werden zukünftig im Internet veröf-
fentlicht.
Pflegezeit
Mit der Pflegereform wurde auch
das ,,Gesetz über die Pflegezeit"
verabschiedet. Danach können sich
Arbeitnehmer bis zu zehn Tagen von
der Arbeit freistellen lassen, um in einer
akut aufgetretenen Pflegesituation die
Pflege eines pflegebedürftigen nahen
Angehörigen zu organisieren bzw.
selbst sicherzustellen. Ein gesetzli-
cher Anspruch auf Weiterzahlung des
Arbeitsentgelts für diese Zeit besteht
allerdings nicht.
Für Arbeitnehmer in Betrieben mit
mindestens 16 Beschäftigten besteht
zusätzlich ein Anspruch auf vollständi-
ge oder teilweise Freistellung von der
Arbeit bis zu sechs Monaten, wenn sie
einen nahen Angehörigen in der häusli-
chen Umgebung pflegen. Zu den nahen
Angehörigen zählen Großeltern, Eltern,
Schwiegereltern, Ehe- und Lebenspart-
ner, Geschwister, Kinder, Enkel- und
Pflegekinder. Wer eine Pflegezeit in
Anspruch nehmen möchte, muss dies
dem Arbeitgeber spätestens zehn Ar-
beitstage vor dem Beginn der Freistel-
lung schriftlich ankündigen. Die Pflege-
bedürftigkeit des Angehörigen ist durch
eine Bescheinigung der Pflegekasse
oder des Medizinischen Dienstes der
Krankenkassen nachzuweisen.
Ruht die Beschäftigung während der
Pflegezeit vollständig oder so weit,
dass das Arbeitsentgelt nur noch zu
einer geringfügigen Beschäftigung im
Sinne der Sozialversicherung führt, er-
halten die Versicherten von ihrer Pflege-
kasse ggf. Beitragszuschüsse für eine
freiwillige Weiterversicherung in der
Kranken- und Pflegeversicherung.
Anhebung des Beitragssatzes
Zur Finanzierung der Pflegereform
und zum Ausgleich des Defizits bei
den laufenden Einnahmen und Ausga-
ben wird der Beitragssatz der Pflege-
versicherung um 0,25 % auf 1,95 %
(für kinderlose Mitglieder: 2,2 %) an-
gehoben.
Die wichtigsten Änderungen, ins-
besondere die Verbesserung der Pfle-
geleistungen, treten zum 1. Juli 2008
in Kraft.
* I: erheblich pflegebedürftig, II: schwerpflegebedürftig, III: schwerstpflegebedürftig
16 Pflege
Die Pflegereform kommt
Änderungen zum 1. Juli 2008
Höhere Leistungen für
Pflegebedürftige
Die wichtigsten Leistungen der Pfle-
geversicherung werden in drei Schritten
am 1. Juli 2008, am 1. Januar 2010 und
am 1. Januar 2012 erhöht. Die folgen-
den Tabellen zeigen die Entwicklung der
monatlichen Leistungsbeträge.
Pflegegeld
Pflege- bisher
1. Juli
1. Januar 1. Januar
stufe*
2008
2010
2012
I
205
215
225
235
II
410
420
430
440
III
665
675
685
700
Sachleistungen bei
ambulanter Pflege
Pflege- bisher
1. Juli
1. Januar 1. Januar
stufe*
2008
2010
2012
I
384
420
440
450
II
921
980
1.040
1.100
III
1.432 1.470 1.510
1.550
Härte-
fälle
1.918
unverändert unverändert unverändert
Vollstationäre Pflege
Pflege- bisher
1. Juli
1. Januar 1. Januar
stufe*
2008
2010
2012
I
1.023
unverändert unverändert unverändert
II
1.279
unverändert unverändert unverändert
III
1.432 1.470 1.510
1.550
Härte-
fälle
1.688 1.750 1.825
1.918
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson verhindert,
kann für bis zu 28 Tage im Kalenderjahr
die sogenannte Verhinderungspflege
gezahlt werden, für die nicht nach
Pflegestufen unterschieden wird. Die
Höchstbeträge für die Verhinderungs-
pflege verändern sich wie folgt:
bisher
1. Juli
1. Januar
1. Januar
2008
2010
2012
1.432 1.470
1.510
1.550
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege zielt darauf ab,
im Anschluss an eine Krankenhausbe-
handlung oder in sonstigen Krisensitu-
ationen, z. B. wenn eine Pflegeperson
die häusliche Pflege noch nicht organi-
siert hat oder Umbaumaßnahmen noch
nicht beendet sind, Pflegebedürftige
vorübergehend in ein Pflegeheim aufzu-
nehmen. Versicherte können die Kurz-
zeitpflege für 28 Tage im Kalenderjahr in
Anspruch nehmen. Die Leistungen der
Kurzzeitpflege werden ebenfalls nicht
nach Pflegestufen unterschieden. Sie
erhöhen sich wie folgt:
bisher
1. Juli
1. Januar
1. Januar
2008
2010
2012
1.432
1.470
1.510
1.550
Neu an der Kurzzeitpflege ist auch,
dass Versicherte, die noch nicht voll-
jährig sind, sie auch in Einrichtungen
der Hilfe für behinderte Menschen in
Anspruch nehmen können. Damit sol-
len jüngere Menschen die Gelegenheit
haben, sich in einer Umgebung mit
Gleichaltrigen pflegen und betreuen
zu lassen.
Tagespflege und Nachtpflege
Für Versicherte, die Tages- oder
Nachtpflege in dafür zugelassenen Pfle-
geeinrichtungen in Anspruch nehmen,
ergeben sich zwei Verbesserungen.
Zum einen erhöhen sich die monatli-
chen Leistungsbeträge wie folgt:
Pflege- bisher 1. Juli
1. Januar 1. Januar
stufe*
2008
2010
2012
I
384
420
440
450
II
921
980
1.040 1.100
III
1.432 1.470 1.510 1.550
Die zweite Veränderung betrifft die
Anrechnung der Tages- und Nachtpfle-
ge auf die übrigen Leistungen. Bisher
wurden diese Leistungen im vollen Um-
fang von den Leistungen bei häuslicher
Pflege abgezogen. Jetzt bleiben dem
Versicherten in jedem Fall 50 % seines
Leistungsbetrages für die häusliche
Pflege erhalten.
Auf der Grundlage des neuen sogenannten Pflege-Weiter-
entwicklungsgesetzes wird zum 1. Juli 2008 die Pflegeversi-
cherung reformiert. Höhere Leistungen und eine intensivere
Beratung stehen im Mittelpunkt der Reform.
Beispiel: Ein in die Pflegestufe I ein-
gruppierter Versicherter nimmt im Mo-
nat den vollen Leistungsbetrag für die
Tagespflege (= 420 ) in Anspruch. Er
kann zusätzlich noch die Hälfte des Sach-
leistungsbetrages in Höhe von 210
für die Leistungen von Pflegediens-
ten abrufen oder alternativ die Hälfte
des Pflegegeldes beanspruchen, also
107,50 .
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Menschen, die infolge einer Demenz-
erkrankung, einer psychischen Erkran-
kung oder aufgrund einer geistigen
Behinderung dauerhaft in ihrer All-
tagskompetenz eingeschränkt sind,
erhalten zusätzliche Betreuungsleis-
tungen. Derzeit können nur Versicherte
diese Leistung erhalten, die in eine
Pflegestufe eingruppiert sind. Ab dem
1. Juli ist dies nicht mehr erforderlich.
Betroffene Versicherte können zusätz-
liche Betreuungsleistungen auch dann
erhalten, wenn ihr Pflegebedarf für die
Eingruppierung in eine Pflegestufe zu
gering ist.
Der derzeitige jährliche Leistungs-
betrag von 460 wird umgestellt auf
einen monatlichen Leistungsbetrag von
mindestens 100 . Der Betreuungsbe-
trag kann auf 200 monatlich aufge-
stockt werden, wenn der Medizinische
Dienst dies im Einzelfall empfiehlt. Für
die Einstufungskriterien der Medizini-
schen Dienste werden in Kürze noch
Richtlinien erlassen.
Es bleibt aber bei der Einschränkung,
dass die Betreuungsleistungen nur in
Anspruch genommen werden können
für
Tages- oder Nachtpflege,
Kurzzeitpflege,
Betreuungsleistungen von zugelas-
senen Pflegediensten und
niedrigschwellige Betreuungsange-
bote. Dies sind öffentlich geförderte
Angebote zur Betreuung von ehren-
amtlichen Helferinnen und Helfern,
die pflegefachlich angeleitet wer-
den.
Pflegeberatung und
Pflegestützpunkte
Ab dem 1. Januar 2009 werden die
Pflegekassen bedürftigen Versicherten
eine erweiterte Pflegeberatung anbie-
ten. Die Pflegeberater und -beraterin-
nen werden den Hilfebedarf intensiv
erfassen, einen individuellen Versor-
gungsplan erstellen, die erforderlichen
Maßnahmen veranlassen und auf die
Genehmigung durch den jeweiligen
Leistungsträger hinwirken. Ferner über-
wachen sie die Durchführung des Ver-
sorgungsplanes. Die Pflegeberatung
wird den Versicherten wie bisher in der
BKK Pflegekasse oder in deren Woh-
nungen angeboten. Sie kann aber
und dies ist neu in sogenannten Pfle-
gestützpunkten angeboten werden.
Dies sind Koordinierungsstellen, die auf
Wunsch der Länder von den Kranken-
und Pflegekassen errichtet werden.
Zurzeit steht allerdings noch nicht fest,
welche Länder sich für die Einrichtung
von Pflegestützpunkten entscheiden.
Qualitätsprüfungen der
Pflegeeinrichtungen
Die Qualität der Leistungen von Pfle-
gediensten und -heimen wird von den
Medizinischen Diensten der Kranken-
kassen überprüft. Bisher werden ca.
20 % aller Pflegeeinrichtungen jährlich
geprüft. Ab 2011 wird jede Einrichtung
mindestens einmal pro Jahr geprüft.
Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen
werden zukünftig im Internet veröf-
fentlicht.
Pflegezeit
Mit der Pflegereform wurde auch
das ,,Gesetz über die Pflegezeit"
verabschiedet. Danach können sich
Arbeitnehmer bis zu zehn Tagen von
der Arbeit freistellen lassen, um in einer
akut aufgetretenen Pflegesituation die
Pflege eines pflegebedürftigen nahen
Angehörigen zu organisieren bzw.
selbst sicherzustellen. Ein gesetzli-
cher Anspruch auf Weiterzahlung des
Arbeitsentgelts für diese Zeit besteht
allerdings nicht.
Für Arbeitnehmer in Betrieben mit
mindestens 16 Beschäftigten besteht
zusätzlich ein Anspruch auf vollständi-
ge oder teilweise Freistellung von der
Arbeit bis zu sechs Monaten, wenn sie
einen nahen Angehörigen in der häusli-
chen Umgebung pflegen. Zu den nahen
Angehörigen zählen Großeltern, Eltern,
Schwiegereltern, Ehe- und Lebenspart-
ner, Geschwister, Kinder, Enkel- und
Pflegekinder. Wer eine Pflegezeit in
Anspruch nehmen möchte, muss dies
dem Arbeitgeber spätestens zehn Ar-
beitstage vor dem Beginn der Freistel-
lung schriftlich ankündigen. Die Pflege-
bedürftigkeit des Angehörigen ist durch
eine Bescheinigung der Pflegekasse
oder des Medizinischen Dienstes der
Krankenkassen nachzuweisen.
Ruht die Beschäftigung während der
Pflegezeit vollständig oder so weit,
dass das Arbeitsentgelt nur noch zu
einer geringfügigen Beschäftigung im
Sinne der Sozialversicherung führt, er-
halten die Versicherten von ihrer Pflege-
kasse ggf. Beitragszuschüsse für eine
freiwillige Weiterversicherung in der
Kranken- und Pflegeversicherung.
Anhebung des Beitragssatzes
Zur Finanzierung der Pflegereform
und zum Ausgleich des Defizits bei
den laufenden Einnahmen und Ausga-
ben wird der Beitragssatz der Pflege-
versicherung um 0,25 % auf 1,95 %
(für kinderlose Mitglieder: 2,2 %) an-
gehoben.
Die wichtigsten Änderungen, ins-
besondere die Verbesserung der Pfle-
geleistungen, treten zum 1. Juli 2008
in Kraft.
* I: erheblich pflegebedürftig, II: schwerpflegebedürftig, III: schwerstpflegebedürftig
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18 fit for life
Durch ihre regelmäßige Teilnahme an
unserem ,,Locker bleiben"-Kurs haben
sie zudem eine Aktivwoche nach Wahl für
2 Personen samt Reisekostenpauschale
gewonnen. Alles in allem ein Paket im
Wert von rund 700 . Die BKK gratuliert
und wünscht eine wundervolle Erholung.
Denn Erholung, das ist nichts Neues,
kommt am ehesten durch Bewegung
und die damit verbundenen kleinen
Erfolgserlebnisse zustande, und sei
es dadurch, dass man den inneren
Schweinehund mal wieder ausgetrickst
hat. Das süße Nichtstun dagegen
BKK-Studie zur Prävention von Rückenschmerzen abgeschlossen
Doppelter Gewinn durch regelmäßige Teilnahme: Siegfried und Anne Wagner aus
Gütersloh können sich freuen. Sie haben nicht nur an unserer Studie zur Prävention von
Rückenschmerzen teilgenommen und so aktiv etwas für ihre Gesundheit getan.
,,Locker bleiben" zahlt sich aus
Die Gewinner der Aktivwoche,
Siegfried und Anne Wagner, freuen
sich auf eine Aktivwoche in
Bad Suderode im Harz
Dabei erscheint insbe-
sondere die Kombination
beider Maßnahmen als
Erfolg versprechend. Offen
ist aber, welche Art von
Maßnahme in welchem
Umfang notwendig ist, um
die erwünschten Effekte
zu erzielen. Zur Beantwortung dieser
Frage wurde in Kooperation mit der
Bertelsmann BKK eine Studie mit drei
Gruppen durchgeführt:
Gruppe 1: Wissensvermittlung in Kom-
bination mit körperlicher Aktivität
Gruppe 2: unspezifische körperliche
Aktivität, d. h. nicht bezogen auf reine
Rückenübungen
Gruppe 3: Kontrollgruppe. Diese
erhielt lediglich eine Broschüre zum
Umgang mit Rückenschmerzen.
Verhaltens- und bewegungsbezogene Maßnahmen
Studie zur Rückengesundheit
Um Rückenschmerzen vorzubeugen bzw. sie, wenn sie auftreten, nicht chronisch werden zu lassen,
wird sowohl körperliche Aktivität als auch rückenschmerzbezogenes Wissen empfohlen.
Prof. Klaus Pfeifer,
Erlangen
zugegeben, natürlich auch mal schön
und auch wichtig, gerade wenn Zeiten
mit großer Anspannung vorübergehen
bringt keine nachhaltige Erholung.
Gleiche Erkenntnisse brachten die
Rückmeldungen der ,,Locker bleiben"-
Kursteilnehmer. Besonders die vielen
neuen gezielten Ausgleichs- und Kräf-
tigungsübungen wurden von vielen
Teilnehmern als Bereicherung ihres
persönlichen Trainings begrüßt. ,,Aus
meiner Erfahrung als Kursleiterin weiß
ich, wie wichtig neue Übungen und auch
Im Zeitraum von einem Jahr wurde
bei allen drei Gruppen ein signifi-
kanter Rückgang der Anzahl von Rü-
ckenschmerztagen beobachtet. Die
Teilnehmer berichteten weiterhin von
einer geringeren Beeinträchtigung ihrer
Arbeitsfähigkeit und einer niedrigeren
Schmerzstärke. Auch die Anzahl an
Arbeitsunfähigkeitstagen sank. Ins-
gesamt zeigt sich in der vorliegenden
Studie die grundsätzliche Beeinfluss-
barkeit von Rückenschmerzen. Dabei
scheinen Informationen hinsichtlich
Rückenschmerzen genauso wirksam
zu sein wie ein bewegungs- und ver-
haltensbezogenes Kursprogramm.
Eine wesentliche Einschränkung dieser
Interpretation ergibt sich allerdings
daraus, dass jene Personen, die sich zur
Teilnahme an der Studie bereit erklär-
ten, bereits zu Studienbeginn niedrige
Ausprägungen von Risikofaktoren für
chronische Rückenschmerzen hatten.
Weitere Studien müssen zeigen, ob
die hier gefundenen Effekte auf den
Rückenschmerz an sich zurückzufüh-
ren sind und welche Wirkungen durch
die beschriebenen Maßnahmen auch
bei Menschen mit hohem Risiko zu
chronischer Erkrankung erzielt werden
können.
das Wissen um den Sinn und Zweck
der Übungen sind, um den Teilnehmern
Abwechslung zu bringen und sie immer
wieder neu zu motivieren", so die ,,Locker
bleiben"-Kursleiterin Stefanie Hille.
Broschüre
Die Broschüre ,,Locker blei-
ben" enthält viele Tipps
um ,,rückenfit" zu bleiben.
Sie ist kostenlos bei der
BKK erhältlich. Bestellung
unter: 0 52 41/ 80-74 00 0,
www.bertelsmann-bkk.de/
lockerbleiben
Neue Erkenntnisse
stärken den Rücken
_Stärken entdecken
_Bewegung fördern
_Warnsignale beachten
Mit Unterstützung
der
Locker bleiben
19
fit for life
Hervorragend sind auch in 2007
wieder die Bewertungen der Aktivwo-
chen-Teilnehmer gewesen. Thomas
Johannwille: ,,Wir freuen uns sehr über
die vielen positiven Rückmeldungen.
Sie zeigen, dass wir mit dem Gesund-
heitsservice einen engagierten Partner
haben, der hochwertige Aktivwochen-
Angebote zu attraktiven Preisen bietet.
Dank der vielen speziellen Angebote
können nahezu alle Kunden profitieren,
auch Familien oder Alleinerziehende,
für die Erholung und Ausgleich beson-
ders wichtig sind".
Die Aktivwoche kommt an
Hervorragende Ergebnisse bei Teilnehmerbefragung
BKK Aktivwochen 2. Halbjahr 2007
Wie hat Ihnen die BKK-Aktivwoche insgesamt gefallen?
gut 42 %
mittel 3 %
sehr gut 55 %
Good Practice Award 2008
Inzwischen ist es Tradition, dass die Gesundheitsservice GmbH als Veranstalter der Aktivwochen jedes Jahr den Kurort
auszeichnet, der die besten Rückmeldungen von den Teilnehmern erhalten hat. 2008 freut sich der ostwestfälische Kurort
Staatsbad Salzuflen über den Good Practice Award. Der Gesundheitsservice und die Bertelsmann BKK danken dem Team
der Kurverwaltung Staatsbad Salzuflen für die hervorragende Zusammenarbeit.
Schon 1829 gab es in Bad Suderode
(Landkreis Harz) erste Bademöglich-
keiten. Heute können die Gäste im
modernen Kurzentrum in 32°C war-
mer Calciumsole baden, bei Qigong
entspannen oder sich mit warmen
Steinen massieren lassen. Der ,,Behrin-
ger Brunnen" zählt zu den stärksten
Calciumquellen Europas. Linderung
Herzlich willkommen in Bad Suderode!
Entspannung pur
Kuren, Wellness und Aktivurlaub der feinen Art
verspricht das wertvolle Nass vor allem
bei Beschwerden der Knochen und
Gelenke. Behandlungsmöglichkeiten
gibt es aber auch für Kreislauf, Rücken,
Atemwege und inzwischen auch für
Burn-out-Betroffene. Nicht nur in der
kalten Jahreszeit locken ayurvedische
Massagen mit warmen Ölen und
Wohlfühlbäder in der Klangwanne.
Nordic Walking oder Wandern auf den
245 Kilometern ausgeschilderter Wege
sind ebenso ein Muss wie Fahrten
mit der Harzer Schmalspurbahn ins
romantische Selketal und ein Ausflug
ins 1000-jährige Quedlinburg. Weitere
Informationen: Kurverwaltung Bad
Suderode, Telefon (03 94 85) 510 und
unter www.bad-suderode.de.
Info
Aktuelle Informationen zur Aktivwo-
che erhalten Sie unter www.bertels-
mann-bkk.de/aktivwoche
20 Aktuell
Auf der Lauer
Zecken sind wieder aktiv
Fehlende Frosttage im Winter sorg-
ten dafür, dass die Zecken früher in
Aktion traten und ihre Eier unbeschadet
überlebten. Damit steigt die Gefahr der
Übertragung von gefährlichen Infektio-
nen, wie Borreliose und der Frühsom-
mer-Meningoenzephalitis (FSME).
Borreliose
Nach Angaben der Schutzgemein-
schaft Deutscher Wald (SDW) trägt
jede dritte Zecke Borrelien in sich, die
für die Lyme-Borreliose verantwortlich
sind. Jährlich erkranken rund 50.000
Menschen in Deutschland an dieser
gefährlichen Krankheit, die Nervensys-
tem, Gelenke und Gewebe schädigt.
Gegen Borreliose gibt es keine Vorbeu-
gung. Die Symptome sind Abgeschla-
genheit, Fieber und Kopfschmerzen.
Als Hinweis auf einen Zeckenbiss gilt
in vielen Fällen eine Rötung an der Ein-
stichstelle, die Tage oder Wochen nach
dem Zeckenbiss auftreten kann. Hier
helfen nur schnelles Handeln und die
Behandlung mit Antibiotika.
FSME
Eine weitere Gefahr ist die sogenann-
te Frühsommer-Meningoenzephalitis
(FSME), die trotz ihres Namens eben
nicht auf diese Jahreszeit beschränkt
bleibt. Die durch Hirnhautentzündung
gekennzeichnete Krankheit wird eben-
falls durch Zeckenbisse verursacht. Bei
einer Infektion mit dem FSME-Virus tre-
ten etwa 14 Tage nach dem Stich grippe-
Der warme Winter sorgte dafür, dass die Zecken in die-
sem Jahr früher in Aktion traten. Waldbesucher müssen
sich darauf einstellen, dass die unliebsamen Plagegeister
jetzt wieder im Unterholz lauern können. Am liebsten
suchen sie sich beim Menschen eine warme, gut durch-
blutete Stelle am Kopf, in der Achselhöhle, in der Leis-
tengegend oder zwischen den Zehen.
ähnliche Symptome, wie Kopf- und
Gliederschmerzen sowie Fieber, auf.
Bei einem Drittel der Erkrankten kommt
es nach kurzer Zeit zu einem zweiten
Krankheitsschub mit hohem Fieber,
Nackensteifheit und Erbrechen.
Verbreitung
Zecken, die das FSME-Virus übertra-
gen, treten bislang hauptsächlich in den
südlichen Landesteilen, wie Baden-
Württemberg und Bayern, auf. Doch die
Risiko gebiete werden seit Jahren kon-
tinuierlich größer. Während es gegen
die Borreliose keinen Impfstoff gibt,
kann man sich vor FSME durch eine
Impfung schützen. Die Gesundheits-
behörden empfehlen Menschen, die
in den Risikogebieten leben oder dort
Urlaub machen wollen, eine Impfung
als präventive Maßnahme.
Gegenmaßnahmen
Die Experten der SDW raten zu drei
wichtigen Vorsichtsmaßnahmen:
1. Gebüsch, Unterholz und hohe Grä-
ser meiden, denn Zecken fallen nicht
etwa wie oft behauptet vom Baum,
sondern warten in diesen Bereichen
auf ihren Wirt, von dem sie beim Vorbei-
gehen mitgenommen werden.
2. Nach dem Spaziergang unbedingt
Kleidung und Körper nach Zecken ab-
suchen. Sie sollten innerhalb von zwölf
Stunden entfernt werden, da das Infek-
tionsrisiko mit der Saugdauer steigt.
Die gesamte Zecke sollte vorsichtig her-
ausgedreht werden. In Apotheken gibt
es dafür auch eine spezielle Pinzette.
Das Tier sollte anschließend unbedingt
getötet werden, weil es auch ohne Blut
lange überleben kann.
3. Helle und geschlossene Kleidung
schützt vor Zecken. Festes Schuhwerk
und lange Hosen erschweren der
Zecke das Finden einer Fläche zum
Blutsaugen.
Auch Hunde besonders gefährdet
Derzeit breitet sich eine weitere
Zeckenart aus, die vor allem für Hun-
de gefährlich ist. Die Auwaldzecke
überträgt beim Hund die gefährliche
Babesiose. Die auch als Hundemalaria
bezeichnete Krankheit zerstört die ro-
ten Blutkörperchen und führt innerhalb
weniger Tage nach dem Stich zum Tod.
Die Auwald zecke liebt feuchtere Ge-
biete, wie Auwälder und Moore. Eine
neue Studie hat folgende Gebiete mit
besonders starker Verbreitung gezeigt:
Berlin, Frankfurt, Magdeburg, Leipzig
und Tübingen. Tierärzte raten Hundehal-
tern zu einem frühzeitigen Schutz durch
Zeckenhalsbänder und Shampoos mit
speziellen Wirkstoffen.
Haben Sie alle Vorsichtsmaßnahmen
im Blick, steht einem erholsamen Wald-
spaziergang für Mensch und Tier nichts
im Weg. Mehr Information dazu finden
Sie unter www.zecken.de.
F
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axter
21
Familie
Magie des Lachens
Die Clown-Visite
Als Clown ,,Herr Wolke" besucht
Sven Pawlitschko regelmäßig rheu-
ma- und tumorkranke Kinder im
Krankenhaus. Er ist nur einer der
aufmunternden Spaßmacher in
Deutschland, die den kleinen Pati-
entinnen und Patienten helfen, ihr
schweres Schicksal für eine gewisse
Zeit zu vergessen. Denn Clown-
Doktoren haben die richtige Medizin
gegen Kummer und Sorgen: Lachen,
Lebensfreude und ein bisschen
Unfug.
,,Herr Wolke" kann zwar keine
Krankheiten heilen, trotzdem kann er
kranken Kindern helfen, das Lachen
in schweren Zeiten nicht zu verlernen.
Denn Lachen ist gesund das weiß
doch jedes Kind. Dabei nimmt Sven
Pawlitschko seine Arbeit durchaus
ernst. Als Gesundheitsbotschafter ist
er auf Kongressen, in Schulen, bei
Fortbildungen für Ärzte und Lehrer
unterwegs. Den von ihm gegründe-
ten Verein Clownsprechstunde e. V.
(www.clownsprechstunde.de) hat er
mit dem Ziel ins Leben gerufen, für me-
dizinisch und psychologisch geschulten
Clownsnachwuchs zu sorgen.
Lichtblicke schenken
Clowns, die in Krankenhäusern, Reha-
Einrichtungen und in der Altenpflege
Sprechstunden anbieten, können zwar
nicht direkt heilen, aber mit Humor und
Lebensfreude entscheidend den Gene-
sungsprozess unterstützen, zumindest
für einige Stunden Lichtblicke schen-
ken. Der amerikanische Psychiater
William F. Fry fand heraus, dass Lachen
positive physiologische Veränderungen
hervorrufen kann. ,,Gelotologie" (von
griech. gelos = das Lachen) heißt das
neue Forschungsgebiet, das sich mit
den Auswirkungen des Lachens und
des Humors auf Körper und Seele
beschäftigt.
Vereine unterstützen
So wertvoll auch die Arbeit aller Kli-
nik-Clowns ist, Clownseinsätze gibt es
nicht auf Krankenschein. Viele regional
agierende Vereine arbeiten zumeist
ehrenamtlich und sind auf Spenden-
gelder bzw. Sponsoren angewiesen.
Dabei unterstützen die gemeinnützi-
gen Vereine sowie der Dachverband
Clowns für Kinder im Krankenhaus
Deutschland e. V. die Arbeit der rund
250 Klinik-Clowns von der Finanzierung
der Clown-Visiten in Kinderkliniken und
Altenpflegeheimen bis hin zur professio-
nellen Aus- und Weiterbildung. Denn
feines Gespür, Einfühlungsvermögen
und ein hohes Maß an Respekt sind
im Alltag eines Clown-Doktors ebenso
wichtig wie Komik, Jonglierkunst und
Zauberei damit das Lachen heilsame
Lebensfreude bringt.
F
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Buch-Tipps
Ermutigende Geschichten von
Herrn Wolke gibt es auch als Buch-
reihe (von Rolf Barth, illustriert von
Thorsten Droessler; Verlag Traum-
salon edition, Berlin; www.traum-
salon.de) für Kinder ab 4 Jahren.
Darin geht es sowohl um die kör-
perliche als auch um die seelische
Gesundheit von Kindern.
Herr Wolke und
der 1. FC Toby
Empfohlen von
der LAG Berlin
zur Verhütung von
Zahnerkrankungen
Berlin e. V.;
ISBN 978-3-938625-
255; 9,95
Spring über deinen
Schatten, Jonas!
Empfohlen von
KIDS-Schulungs-
programme für
übergewichtige
und adipöse Kinder
und Jugendliche
(www.kids-ernaeh-
rung.de); ISBN 978-3-
938625-422; 9,95
Anschriften
Ratgeber
22 Ratgeber
Ratgeber
Anschriften
Berliner Aids-Hilfe e. V.
Meinekestraße 12
10719 Berlin
Tel.: 0 30/88 56 40-0
Fax: 0 30/88 56 40-25
Tel.-Beratung: 0 30/1 94 11
tägl. 1222 Uhr
Bürozeiten: MoDo 1018,
Fr 1015 Uhr
E-Mail: email@berlin.aidshilfe.de
Internet: www.berlin-aidshilfe.de
Nicolaidis Stiftung GmbH*
Adi-Maislinger-Str. 68
81373 München
Tel.: 0 89/74 363 202
Fax: 0 89/74 363 190
E-Mail:
info@nicolaidis-stiftung.de
Internet:
www.nicolaidis-stiftung.de
*gemeinnützige Stiftung, die durch
ein umfassendes Hilfsangebot für
die Belange junger Witwen, Witwer
und deren Kinder eintritt und vielsei-
tige Unterstützung bietet.
Hier finden Sie Anschriften
von Organisationen und
Selbsthilfe-Bundesverbän-
den, bei denen Betroffene
Adressen regionaler Selbsthil-
fegruppen erfragen können:
Deutscher Vitiligo*
Verein e. V. (DVV)
Spaldingstr. 210
20097 Hamburg
Tel.: 0 40/23 53 28 91
Fax: 0 40/23 10 08
E-Mail: info@vitiligo-verein.de
Internet: www.vitiligo-verein.de
*Weißfleckenkrankheit
Selbsthilfegruppe Familiäre
Zystennieren e. V.
Paulstraße 27
92353 Postbauer-Heng
Tel. u. Fax: 0 91 80/10 24
E-Mail:
Zystennieren.ShG@t-online.de
Internet: www.znshg.de
BORRELIOSE u. FSME BUND
DEUTSCHLAND e. V. (BFBD)
Patientenorganisation Bun-
desverband
Postfach 41 50
64351 Reinheim
Tel.: 01 80/5 00 69 35
(0,14 /Min. aus dem deutschen
Festnetz)
Telefon-Beratung: MoDo
1012.30 Uhr
Abendberatung: Mo u. Fr
1820 Uhr
Fax: 0 61 62/16 66
E-Mail: info@borreliose-bund.de
Internet: www.borreliose-bund.de
Themenübergreifende Informatio-
nen zu Selbsthilfegruppen erhalten
Sie bei der Nationalen Kontakt- und
Informationsstelle zur Unterstützung
von Selbsthilfegruppen (NAKOS),
Wilmersdorfer Str. 39, 10627 Berlin,
Internet: www.nakos.de
Die Elternschule
3 DVDs, Edel records; je 19,95
Die DVD-Serie möchte
werdende und junge El-
tern optimal auf ihre neue
Rolle vorbereiten und
ihnen Selbstvertrauen und
Sicherheit im Umgang mit
dem Baby und Kleinkind
vermitteln und somit ihre
Erziehungskompetenz
stärken.
Weitere Infos unter:
www.dieelternschule.de
www.pekip-polinski.de
www.thehappiestbaby.com
Meine Patientenverfü-
gung und Vorsorgevoll-
macht
Keine Frage offen
von Heike Nordmann, Rudolf
Haufe Verlag, Planegg/Mün-
chen; 192 S., Broschur, ISBN
978-3-448-08722-2; 12,90
Vorsorge im Pflegefall
damit die Verantwortung
nicht allein die Angehö-
rigen zu tragen haben,
empfiehlt sich die recht-
zeitige Formulierung einer
Patientenverfügung. Wor-
auf hier zu achten ist, was
die Verfügung bedeutet
und was genau sie regelt,
behandelt dieses Buch,
anschaulich aufbereitet,
klar und übersichtlich.
Somit bleiben im Ernstfall
keine Fragen offen. Zum
Beispiel: ,,Was passiert,
wenn ich meine Meinung
ändere?", ,,Wie wird die
Verfügung korrekt aus-
gestellt?" oder ,,Welche
rechtlichen Konsequenzen
zieht eine solche Regelung
nach sich?"
Auf zur zweiten Halbzeit
So wird das Spiel des Lebens
richtig spannend
von Jörg-Peter Schröder,
Kösel Verlag; 192 S., ISBN
978-3-466-30798-2; 14,95
Die erste Halbzeit im Spiel
des Lebens ist vorbei. Und
jetzt geht es erst richtig
los! Der Arzt und Coach
Jörg-Peter Schröder zeigt,
wie sich die zweite Spielzeit
sinnvoll vorbereiten lässt:
Mit dem Standbein des
Realitätssinns und dem
Spielbein der Möglichkeits-
räume ist der Weg frei zur
inneren Meisterschaft.
GESUNDHEIT erscheint viermal im Jahr im
Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung der
BKK zur Aufklärung über Rechte und Pflich-
ten aus der Sozialversicherung.
Herausgeber: AGIS Verlag GmbH, Baden-
Baden, in Zusammenarbeit mit dem BKK
Bundesverband, Essen. Dieser
ist ausschließlich für die gekenn-
zeichneten Artikel verantwortlich
im Sinne des Presserechtes. Für
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kenkassen und Verbände zeichnen diese
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rin), Wolfgang Jacob (stellv. Chefredakteur),
Priska Sellung-Sylla
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Preisrätsel: Alle Gewinner werden schriftlich
benachrichtigt. Ein Umtausch der Gewinne
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Auf Wunsch wird das jeweilige Gewinner-
verzeichnis gegen Erstattung des Briefpor-
tos zugesandt. Alle Gewinne wurden von
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BKK-Versichertengemeinschaft.
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Auflösung unseres Gewinn-Rätsels in der
letzten GESUNDHEIT:
GESUNDHEIT UND VIEL GLÜCK IM NEUEN JAHR
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GESUNDHEIT UND VIEL GLUECK IM NEUEN JAHR
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Gewinn-Rätsel
Kreuzworträtsel
Tragen Sie die Buchstaben der Kästchen
117 in die entsprechenden Quadrate
des Lösungsfeldes ein. Schicken Sie
dann bis zum 31.7.2008 (Einsende-
schluss) eine Postkarte, ein Fax oder ei-
ne E-Mail mit dem Lösungsspruch an:
Bertelsmann BKK
Stichwort: GESUNDHEIT
33311 Gütersloh
Fax: 0 52 41/97 26 80-37
E-Mail: gesundheit@bertelsmann-bkk.de
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Unser aller Ziel ist es einen Lebensstil zu führen, der es uns leicht macht, die Herausforderungen des Alltags fit und gesund zu
meistern. Über diese Herausforderungen und ein allgemeines Wohlbefinden hinaus gibt es individuelle Ziele, für die eine gewisse
körperliche Fitness ein Muss ist; sei das nun eine lange Wanderung in der Bergen, ein dauerhaft besseres Körpergefühl oder der
10-km-Lauf zusammen mit Freunden, der eines Tages bewältigt werden soll. Um diesen Wünschen näher zu kommen, muss der
erste aktive Schritt getan werden und der heißt: Mehr Bewegung in das tägliche Leben bringen. Für diesen ersten Schritt und alle
weiteren in Ihrem aktiven Leben hat Polar mit der AW200 einen perfekten Begleiter entwickelt. Die Anwendung der Aktivuhr ist
denkbar einfach; mit einem Knopfdruck wird die Uhr gestartet. Von diesem Augenblick an misst die Uhr alle wichtigen Informationen
bezüglich Ihrer unterschiedlichen Aktivitätslevel während des Tages. Mit Auswertungen zur Intensität und Quantität Ihrer täglichen
Bewegungen sowie über die jeweils verbrannten Kalorien schärft die AW200 auf motivierende Weise den Blick auf Ihr tägliches
Bewegungspensum. Der integrierte Höhenmesser zeigt zudem zuverlässig an, wie viel Höhenmeter bewältigt wurden und wie die
Bewegungsintensität gesteigert wurde. Mit der AW200 als täglichem Begleiter eröffnet sich Ihnen eine ganz neue Perspektive, um
einen Blick in den eigenen ,,Bewegungs-Alltag" zu werfen und diesen für Ihren Bedarf optimal zu gestalten.
Die Gewinner unseres letzten Rätsels: Birgit Fischer aus Braunschweig, Innocent Ahuye aus Rheda-Wiedenbrück, Annika Heine
aus Gütersloh, Astrid Pellenat aus Pößneck, Madlen Weisse aus Gütersloh, Tanja Köpp aus Köln, Heike Bünger aus Grimmen, Balbino
Lotti aus Stuttgart, Martin Nückel aus Herzebrock-Clarholz und Klaus-Peter Grallert aus Bielefeld.
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